Ungeplant/ungewollt schwanger
Schwangerschaftsabbruch
- Schwangerschaftskonfliktberatung
- gesetzl. vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch gem §§218/219 StGB
- Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch
Da die Listen der BZgA und der Bundesärztekammer sehr unvollständig sind, bitten wir bei Beratungsbedarf in der Beratungsstelle die Ärzt*innen zu erfragen.
Vertrauliche Geburt
Schwanger und keiner darf es erfahren? Wir helfen.
Vertrauliche Geburt bedeutet: Sie können Ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Sie werden von einer Beraterin der Beratungsstelle Göttingen, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, beraten und begleitet: vor und nach der Geburt - wenn Sie es wünschen.
Sie geben Ihre Identität nur einmalig gegenüber der Beraterin preis, die Ihre persönlichen Daten aufnimmt und dafür sorgt, dass diese sicher hinterlegt werden. Mit 16 Jahren kann Ihr Kind Ihre Identität und damit seine Herkunft erfahren.
Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei der pro familia Beratungsstelle unter 0551/58627 oder auf www.geburt-vertraulich.de
Zur Vertraulichen Geburt gibt es eine extra Beratungshotline, die anonym Auskunft in mehreren Sprachen gibt: 0800 40 40 020
Information zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können Sie selbst entscheiden, ob diese Information in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert wird. Das gilt auch, wenn Sie die ePA generell nutzen möchten.
Wird der Eingriff zum Schwangerschaftsabbruch in der ePA gespeichert, ist dieser auch viele Jahre später, z.B. beim Einlesen Ihrer Gesundheitskarte sichtbar. Die Daten der ePA werden nicht automatisch nach zehn Jahren gelöscht.
Ärzt*innen, die den Schwangerschaftsabbruch durchführen, müssen Sie über Ihr Widerspruchsrecht informieren. Wenn Sie nicht möchten, dass der Eingriff in der ePA gespeichert wird, reicht ein mündlicher Hinweis im Ärzt*innengespräch. Bitte sprechen Sie den*die Ärzt*in bei Bedarf darauf an. Der Schwangerschaftsabbruch wird ausschließlich in der internen Akte der Praxis dokumentiert, wenn Sie der Speicherung in der ePA widersprechen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html
Informationen in Leichter Sprache:
Sie möchten etwas zur über die
elektronische Patienten·Akte wissen?
Dann finden Sie Informationen in Leichter Sprache:
Auf der Internet·seite vom
Bundes·gesundheits·ministerium.
Der Link ist: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/epa-fuer-alle-startet-morgen.html
Auf der Internet·seite vom
Verband der gesetzlichen Kranken·versicherung.
Der Link ist: