Während der Schwangerschaft kann bei der Bundesstiftung Mutter und Kind ein Antrag auf Bekleidung für Schwangere und Babyausstattung gestellt werden. Jede Schwangere mit geringem Einkommen kann diese Gelder beantragen. Die Stiftungsgelder dürfen nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden.

Die aktuellen brutto Einkommensgrenzen der Stiftung für 2025 sind folgende:

  • 2533,50Euro für Alleinstehende
  • 3661,00 Euro für ein Paar ohne Kinder
  • 4553,50 Euro für ein Paar mit einem Kind unter 6 Jahre

Ihre Familienkonstellation ist nicht aufgeführt? Mehr Informationen erhalten Sie direkt in der Beratungsstelle unter der Telefonnummer 0441-8805