Härtefonds Familienplanung

Wenn Sie über 22 Jahre alt sind, im Landkreis Stade oder den Hansestädten Stade und Buxtehude wohnen und eine Sozialleistung beziehen (ALG II, Wohngeld oder Kinderzuschlag) können Sie die Übernahme der Kosten für ein Langzeitverhütungsmittel (Spirale, Verhütungsstäbchen, Dreimonatsspritze) bei uns beantragen. Sie brauchen dann nur noch einen geringen Eigenanteil zu bezahlen.

Fragen Sie gerne bei uns nach!

Für weitere Informationen und ein individuelles Beratungsgespräch können Sie gerne einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.

Kontaktieren Sie uns!

Unsere Berater*innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht! Alles, was uns anvertraut wird, ist dadurch besonders geschützt.