Alle Bürger*innen, die in Lippe ihren Wohnort haben und ergänzende Leistungen bekommen, (Bürgergeld oder Sozialhilfe und Empfänger*innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag)
können einen Zuschuss bei uns zu ihren Verhütungsmitteln beantragen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- aktueller Bürgergeld- oder Sozialhilfebescheid
- aktueller Wohngeldbescheid oder Kinderzuschlagnachweis
- Personalausweis
- Rechnung, Rezept oder Quittung des Verhütungsmittels
Zu den unten auf dieser Seite angegebenen Öffnungszeiten ist es möglich einen Antrag in unserer Beratungsstelle in Detmold, Lange Straße 79 stellen. Sie müssen dazu persönlich vorbei kommen. Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, können wir Ihnen bis zu 75 % der Verhütungskosten, max. 150,00 € pro Jahr oder bei bestimmten Langzeitverhütung wie Hormonspirale oder Sterilisation max. 250,00 € erstatten.
Auch für das Jahr 2018 hat der Kreis Lippe das Budget für den Sozialfonds (finanzielle Hilfen für die Familienplanung) bewilligt!
Öffnungszeiten zur Auszahlung eines Zuschusses
Mo von 15:00-18:00 Uhr
Di von 15:00-18:00 Uhr
Do von 09:00-12:00 Uhr
Fr von 11:00-13:00 Uhr
und nach vorheriger telefonischer Absprache!
Zielgruppen
Empfängerinnen von laufenden Leistungen nach dem
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SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Bürgergeld)
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SGB XII (Sozialhilfe)
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Wohngeld
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sowie Kinderzuschlagsberechtigte die im Kreis Lippe wohnen
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und älter als 20 Jahre sind