Hilfe zur Familienplanung

Für ein selbstverantwortliches Leben bei der Familienplanung stellt der Kreis Lippe finanzielle Mittel zur Verfügung.

Alle Bürger*innen, die im Kreis Lippe wohnen, älter als 22 Jahre sind und ergänzende Leistungen bekommen, wie z.B.

  • SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Bürgergeld)
  • SGB XII (Sozialhilfe)
  • Wohngeld
  • sowie Kinderzuschlag

können bei uns einen Zuschuss zu ihren Verhütungsmitteln beantragen.

Leistungsberechtigte lassen sich das entsprechende Präparat verordnen und gehen damit zur Apotheke (bei erforderlichen ärztlichen Eingriffen zur Gynäkologin/zum Gynäkologen) und anschließend zur Schwangerschaftsberatungsstelle. Wir nehmen ihren Antrag auf und zahlen den Zuschuss nach Vorlage der entsprechenen Nachweise aus.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit

  • aktueller Leistungsbescheid für SGB II-, SGB XII-, Wohngeld oder Kinderzuschlag
  • ein Ausweisdokument und
  • den Kassenbon der Apotheke oder die Quittung des Arztes

Folgende Leistungen werden erstattet

  • 75% der jeweils nachgewiesenen Ausgaben von Verhütungsmitteln (25% Eigenanteil)
  • 100 % für Langzeitverhütungsmittel (Kupferspirale, Hormonspirale etc.)
  • in besonderen Ausnahmefällen sind Einzelfallregelungen möglich
  • die Hilfe umfaßt auch die Notfallverhütung ("Pille danach")

Öffnungszeiten zur Auszahlung eines Zuschusses

Mo   von 15:00-18:00  Uhr

Di     von 15:00-18:00 Uhr

Do    von 09:00-12:00 Uhr

Fr     von 11:00-13:00 Uhr

und nach vorheriger telefonischer Absprache