Vaterschaftstestung

Mit ‚Vater‘ ist hier der biologische Elternteil eines Kindes gemeint, von dem die Samenzelle stammt. Die Geschlechtsidentität der Person ist davon unabhängig.  

Jeder Vaterschaftstest (egal ob gerichtlich angeordnet oder privat) muss von einer unabhängigen Zeugin durchgeführt werden. In unserer Beratungsstelle bieten wir zeitnah Termine für die Durchführung dieser Testung an. Das Testset müssen Sie vorab selbst bei einem Labor bestellen und vor der Analyse bezahlen, damit die Testuntersuchung dort durchgeführt werden kann. Die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Beratungsstelle besteht nicht. 

  • Bestellung des Testsets bei einem von der DAKKS akkreditierten Labor
  • Vereinbarung eines Termins in unserer Beratungsstelle
  • Ausfüllen aller Unterlagen und Anfertigung von Fotos aller beteiligten Personen
  • Termin in der Beratungsstelle, die Probenentnahme erfolgt hier durch eine Ärztin
  • Versand des Testsets inkl. aller Unterlagen an das Labor durch die Beratungsstelle
  • Zahlung der anfallenden Kosten an das Labor (je nach Labor und Anzahl der Testpersonen ca. 160-500€)
  • Erhalt des Testergebnisses, in der Regel innerhalb von 5-10 Werktagen 

  • (Möglichst ausgefüllte) Unterlagen und Testset bzw. Teststäbchen + Rücksendeumschlag
  • Personalausweis oder gültigen Pass aller beteiligten Personen
  • Ggf. Geburtsurkunde des Kindes bei fehlenden Ausweisdokumenten
  • Ausgedruckte, gut erkennbare Fotos aller beteiligten Personen 

     

Bitte ca. 30 Minuten vor der Probenentnahme nicht essen oder rauchen. 

Bitte vor der Probenentnahme auch keinen Kaffee oder Tee trinken! Leider ist das für Kinder manchmal etwas schwierig, aber für den Test notwendig. 

Falls Sie das Testergebnis (auch) für ein gerichtliches Verfahren verwenden wollen, klären Sie bitte vorab mit dem jeweiligen Gericht ab, ob es dafür bestimmte Voraussetzungen gibt. Manche Gerichte erkennen beispielsweise nur Ergebnisse von bestimmten Laboren an.

Mit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes am 01.02.2010 ist für jeden Vaterschaftstest die Einverständniserklärung aller Testpersonen notwendig. Bei minderjährigen Kindern erfolgt diese durch die gesetzliche Vertretung (meist die Mutter). Bei Testung eines minderjährigen Kindes müssen zwingend alle rechtlichen Elternteile des Kindes unterschreiben. Meist ist das die Mutter (auch wenn sie nicht an der Testung teilnimmt) oder auch der (bisherige) Vater, wenn ein anderer fragliche Elternteil getestet wird. Eine Ausnahme hiervon kann das alleinige Sorgerecht sein. Hierfür muss ein Nachweis den Unterlagen beigelegt werden (z.B. Gerichtsbeschluss). 

Die Testung kann auch getrennt erfolgen, dafür können Sie bei vielen Laboren zwei oder mehrere Testsets zu unterschiedlichen Adressen bestellen. Beide bzw. alle Testungen müssen von einer unabhängigen Zeugin durchgeführt werden und inklusive aller Unterlagen von der jeweiligen Zeugin an das Labor gesendet werden. Die Analyse im Labor beginnt erst nach Erhalt aller Teststäbchen, Unterlagen und Zahlungen. Sie können auch in unserer Beratungsstelle mehrere Termine vereinbaren, wenn Sie lieber getrennt in die Beratungsstelle kommen möchten. Achten Sie dann bitte darauf, dass Sie genügend Teststäbchen und Rücksendescheine und alle Unterlagen haben (ggf. bietet es sich dafür auch bei gleicher Wohnadresse an, mehrere Testsets zu bestellen). 

Sie können selbst entscheiden, ob nur der fragliche biologische Elternteil und das Kind oder zusätzlich der gesicherte biologische Elternteil (meist die Mutter) getestet werden sollen. Bei einer Testung mit 3 Personen erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines richtigen Ergebnisses von ca. 99,9% auf ca. 99,999%, die Testung ist jedoch auch teurer. Bei nahestehenden Verwandten kann die Testung schwierig werden. Falls die fraglichen biologischen Elternteile Zwillinge sind, ist die Testung außerordentlich schwierig.