Die Stadt Neumünster hat für ihre Einwohner*innen, die staatliche Leistungen oder ein geringes Einkommen beziehen, das Angebot der Kostenübernahme ärztlich verordneter Verhütungsmittel eingerichtet.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Neumünster und
  • Sie sind mindestens 22 Jahre alt (davor bezahlt die Krankenkasse die Kosten) und
  • Sie erhalten Bürgergeld, Kinderzuschlag, Ausbildungsförderung nach BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Wohngeld, Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Sie haben ein Einkommen, das unter einer bestimmten Grenze liegt.

Beratung und Antragstellung

Sie können sich bei der pro familia/AWO-Beratungsstelle Neumünster über alle Einzelheiten informieren, sich beraten lassen und einen Antrag stellen. Bitte vereinbaren Sie dafür telefonisch einen Termin: Tel. 04321 - 25 27 190.

Kein Rechtsanspruch

Bitte beachten Sie, dass es sich um ein freiwilliges Angebot der Stadt handelt. Die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln ist leider nicht mehr gesetzlich verankert. Daher besteht kein Rechtsanspruch. pro familia wird sich auf politischer Ebene weiterhin dafür einsetzen.

Jährlich steht nur eine begrenzte Summe zur Verfügung. Ist das Geld aufgebraucht, können leider keine Anträge mehr bewilligt werden, auch wenn die Voraussetzungen zutreffen.

Flyer

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme verschreibungspflichtiger Verhütung für Menschen in Neumünster und zur Antragsstellung finden Sie im Flyer: Kostenübernahme von Verhütung-Neumünster

Grundsätzliche Informationen zum Thema Kostenübernahme finden Sie auf der Seite Aktuelles