Als anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle gemäß Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG) werden wir durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg gefördert.

Weitere finanzielle Förderung erhalten wir durch den Kreis Tübingen.

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