Finanzierung / Zuschüsse

Als anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle gemäß Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG) werden wir durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg gefördert. Weitere finanzielle Förderung erhalten wir durch den Kreis Tübingen.