Kinderschutz SGB VIII - ieF

Sie arbeiten im Landkreis Tübingen mit Kindern und Jugendlichen und 

  • haben im Rahmen des SGB VIII §8a die Pflicht, sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an eine insoweit erfahrene Fachkraft (ieF) zu wenden oder
  • wünschen nach SGB VIII § 8b eine fachliche Begleitung bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung? 

Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin für ein ieF-Gespräch mit unserem Kinderschutzteam. 

Telefon: 07071 34151

Die ieF-Beratung führen wir in der Regel in Präsenz bei uns in der Beratungsstelle durch.