Die insoweit erfahrenen Fachkräfte (ieF) beraten die Einrichtungen nach den Vorgaben des § 8a SGB VIII.

Sie arbeiten in einer Tageseinrichtung für Kinder und haben Fragen bezüglich der Umsetzung des Schutzauftrages oder haben gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes und möchten auf die Unterstützung durch eine ieF zurückgreifen?

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