§ 1 Name, Rechtsform, Gemeinnützigkeit, Geschäftsjahr

  1. Der „pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung, Ortsverband München e. V.“ mit Sitz in München verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

  2. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, des Schutzes von Ehe und Familie, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, des Wohlfahrtswesens sowie der Erziehung und Bildung.

  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Aus- und Weiterbildungsangebote, Gespräche und Vor­träge für die interessierte Öffentlichkeit und einzelne Berufsgruppen, Betreiben von Beratungseinrichtungen im Rahmen der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke sowie im Sinne des § 2 Abs. 1 dieser Satzung, Forschung und Einflussnahme auf Gesetzgebung und Verwaltung jeweils im Rahmen der Förderung der satzungsmäßigen gemeinnützigen Zwecke sowie Information der Öffentlichkeit über die Probleme ihres Arbeitsgebietes in Zusammenarbeit mit Presse, Rundfunk und Fernsehen.

  4. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  5. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.

  6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  7. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer 7172 eingetragen.

  8. Der Verein ist weder parteipolitisch noch konfessionell gebunden. Er gehört dem pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung, Landesverband Bayern e. V. an. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Arbeitsweise des Vereins

  1. Der pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung, Ortsverband München e. V. ist auf dem Gebiet der Sexualberatung, Sexualpädagogik und Familienplanung tätig. Zum Zweck des pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung, Ortsverband München e. V.  gehören insbesondere auch die Beratung über Empfängnisregelung und unerfüllten Kinderwunsch, die Partnerschafts- und Sexualberatung, die Beratung bei Schwangerschaft, die Beratung und Mediation bei Trennung und Scheidung sowie bei Familienkonflikten, die Erziehungsberatung, die Sexualpädagogik und Jugendberatung, die Beratung in allgemeinen Lebenskrisen, sowie medizinische Dienstleistungen. 

  2. Der pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung, Ortsverband München e. V. versteht sich als Fach-, Dienstleistungs- und Interessenverband für alle Frauen, Männer und Jugendliche auf dem Gebiet der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte.

  3. Der pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung, Ortsverband München e. V. lehnt jede Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Familienstand, Zahlungsfähigkeit, ethnischer Herkunft, politischer und religiöser Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung oder anderen Faktoren, die einzelne Menschen zum Opfer von Diskriminierung machen könnten, ab. Deshalb tritt der pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung, Ortsverband München e. V. auch für die Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften, von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Familien sowie für die Stärkung der Kinderrechte ein. Der pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung, Ortsverband München e. V. bringt diesen Grundsatz der Nichtdiskriminierung zum Ausdruck insbesondere gegenüber den Mitgliedern, den Ratsuchenden und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Der pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung, Ortsverband München e. V. setzt sich besonders für die Durchsetzung der sexuellen und reproduktiven Rechte als Menschenrechte sowie für die sexuelle Selbstbestimmung ein.

  4. Einzelheiten der Arbeitsteilung zwischen Vorstand, Geschäftsführung und Einrichtungsleitungen regelt eine Geschäftsordnung.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder des pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung als Ortsverband e. V. sind Einzelpersonen als ordentliche Mitglieder, ferner Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder. Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern und fördernden Mitgliedern entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag.

  2. Fördernde Mitglieder können alle den Zweck des Vereins fördernde Einzelpersonen, Einrichtungen, Verbände und Behörden werden. Fördernde Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.

  3. Personen, die sich besondere Verdienste um die Durchsetzung der Ziele des pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung, Ortsverband München e. V. erworben haben, können auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Diese sind beitragsfrei.

  4. Mitglieder können keinen Anteil an einem möglichen Gewinn für sich beanspruchen. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins.

  5. Der dem Ortsverband mitzuteilende Austritt befreit das Mitglied nicht von der Entrichtung des Beitrages für das laufende Kalenderjahr.

  6. Ein Mitglied, das gegen die Ziele des Vereins handelt, dessen Interessen oder dessen Ansehen beschädigt, kann vom Vorstand ausgeschlossen werden. Gegen den Beschluss kann das Mitglied innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann endgültig mit Zweidrittelmehrheit. Bei Einspruch ruht die Mitgliedschaft bis zur endgültigen Entscheidung.

  7. Die Mitglieder bezahlen Jahresbeiträge. Über die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung.

  8. Die Mitgliedschaft im Verein kann in Textform mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

§ 4 Organe

  1. Organe des Vereins sind

  • die Mitgliederversammlung,

  • der Vorstand und

  • der besondere Vertreter gemäß § 30 BGB.

2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und sonstiger Organe werden protokolliert. Das Protokoll ist von der Versammlungsleitung und der Protokollführung zu unterzeichnen.

§ 5 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand in der Regel mindestens einmal jährlich unter An­gabe der Tagesordnung in Textform unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen einzuberufen. Die Versammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Abstimmungen erfolgen durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern Gesetz oder Satzung dies nicht anders regeln. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmvollmachten sind unzulässig.

  2. Mit Zustimmung des Vorstandes können Gäste an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Sie können durch die Mitgliederversammlung bei der Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte ausgeschlossen werden.

  3. Die Mitgliederversammlung 

  • wählt die Versammlungsleiterin bzw. den Versammlungsleiter,

  • wählt den Vorstand auf die Dauer von 2 Jahren,

  • beschließt die Jahresrechnung und Entlastung,

  • wählt die Ehrenmitglieder,

  • wählt die Wahlleitung und deren Stellvertretung,

  • beschließt über Änderung der Satzung, Auflösung des Vereins und über Einsprüche gem. § 3 Abs. 6 S. 2 gegen einen Ausschluss; Beschlüsse über die Änderung der Satzung, die Auflösung des Vereins und über Einsprüche werden mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst,

  • beschließt die Wahlordnung, wählt die Delegierten des Ortsverbandes für die Bundesdelegiertenversammlung oder schlägt die Delegierten des Ortsverbandes dem Landesverband vor (dieser Punkt richtet sich nach den Voraussetzungen, die in der Satzung des Landesverbandes für die Wahl der Delegierten gegeben sind) und

  • entscheidet über die Mitgliedsbeiträge.

§ 6 Vorstand

  1. Der von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstand besteht aus 2 bis 5 Personen.

  2. Der Verein wird gemäß § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.

  3. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder in einer Vorstandssitzung anwesend ist. Der Vorstand kann Beschlüsse auch per E-Mail fassen.

  4. Die Führung der laufenden Geschäfte kann einer/einem Geschäftsführenden übertragen werden. In diesem Fall gehört die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer dem Vorstand mit beraten­der Stimme an. Den jährlichen Wirtschaftsplan beschließt der Vorstand.

  5. Zu den Sitzungen des Vorstands können ordentliche Mitglieder auf Antrag zugelassen werden.

  6. Der Vorstand ist berechtigt, Satzungsänderungen vorzunehmen, soweit diese von einem Gericht oder den Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden. 

  7. Mitglieder des Vorstands erhalten im Rahmen der Ehrenamtspauschale des § 3 Nr. 26a EStG eine Entschädigung für Zeitaufwand, die den dort genannten Betrag nicht übersteigen darf.

§ 7 Außerordentliche Mitgliederversammlung

  1. Ein Drittel der Mitglieder kann unter Angabe von Zweck und Gründen schriftlich beim Vorstand die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beantragen.

  2. Die Bestimmungen des § 5 gelten für die außerordentliche Mitgliederversammlung sinngemäß.

§ 8 Geschäftsführung als besonderer Vertreter

  1. Der Vorstand kann die Geschäftsführung gemäß § 6 Absatz 4 dieser Satzung zum besonderen Vertreter i.S.v. § 30 BGB bestellen und abberufen. Der besondere Vertreter ist in das Vereinsregister einzutragen.

  2. Die Vertretungsmacht des besonderen Vertreters erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis „laufende Geschäftsführung des Vereins“ gewöhnlich mit sich bringt. Der besondere Vertreter ist im Innenverhältnis zum Vorstand weisungsgebunden, nach außen kann er selbständig handeln.

  3. Der besondere Vertreter erhält für seine Tätigkeit in seiner Eigenschaft als Geschäftsführung die vertraglich vereinbarte Vergütung bezahlt. Seine Tätigkeit in seiner Eigenschaft als Vereinsorgan erfolgt im zeitlichen Rahmen seiner vertraglich vereinbarten Geschäftsführungstätigkeit, so dass der besondere Vertreter keine zusätzliche Vergütung für seine Organtätigkeit erhält. 

  4. Aufgaben des besonderen Vertreters im Rahmen des ihm zugewiesenen Geschäftskreises „laufende Geschäftsführung des Vereins“ sind insbesondere die

  • Sicherstellung der Einnahmen und der satzungsgemäßen Mittelverwendung für den Verein und Regelung aller satzungsgemäßen Rechtsgeschäfte innerhalb seines Aufgabenbereichs,

  • Verantwortung für die Verwaltung der Geschäftsstelle des Vereins,

  • Personalverantwortung für alle angestellten Mitarbeiter, er ist Dienstvorgesetzter der hauptamtlichen Mitarbeiter des Vereins,

  • Aufstellung und Umsetzung des vom Vorstand beschlossenen Wirtschaftsplanes des Vereins,

  • Verwaltung der freien und zweckgebundenen Spenden, Zuschüsse und Gelder,

  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs unter Einhaltung der Zahlungsfristen und Sicherstellung der Liquidität des Tagesgeschäftes sowie Geldanlagen,

  • Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit sowie

  • Verantwortung für die wirtschaftlich und steuerlich relevanten Sachverhalte.

5. Die Aufgaben des besonderen Vertreters werden durch den Vorstand in einer Geschäftsordnung für den besonderen Vertreter noch weiter konkretisiert.

6. Wird das Anstellungsverhältnis der hauptamtlichen Geschäftsführung beendet, endet auch die Bestellung zum besonderen Vertreter.

§ 9 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an den pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung Landesverband Bayern e. V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Die Neufassung der Satzung wurde beschlossen in der Mitgliederversammlung am 9. November 2021 in München.