Information zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Wer bekommt eine ePA?
Alle gesetzlich Versicherten haben automatisch eine elektronische Patientenakte – außer sie haben bei ihrer Krankenkasse widersprochen oder die ePA löschen lassen.

Was ist die ePA?
Die ePA bündelt Ihre medizinischen Daten digital. Sie kann durch das Einlesen der Gesundheitskarte in Praxen, Kliniken oder Apotheken eingesehen werden.

Pflicht zur Befüllung ab Oktober 2025
Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen und andere Leistungserbringer*innen sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, medizinische Informationen in der ePA zu dokumentieren.

Sie entscheiden mit!

  • Sie bestimmen, welche Daten in Ihrer ePA gespeichert werden.
  • Sie legen fest, wer Zugriff auf diese Daten hat.
  • Besonders sensible Informationen – wie Schwangerschaftsabbrüche, psychische Erkrankungen oder sexuell übertragbare Infektionen – dürfen nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung gespeichert werden.

Ihr Widerspruchsrecht
Bevor sensible Daten in die ePA aufgenommen werden, müssen Ärzt*innen Sie über Ihr Recht zum Widerspruch informieren.

  • Sie können direkt im Gespräch mündlich widersprechen.
  • Ihr Widerspruch wird in der Praxis dokumentiert, erscheint aber nicht in der ePA.

Schwangerschaftsabbruch in der ePA
Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können Sie entscheiden, ob dies in der ePA dokumentiert wird.
Achtung: Sind die Daten einmal gespeichert, können sie über Jahre hinweg eingesehen werden. (Sie werden nicht automatisch nach 10 Jahren gelöscht.)

Freiwillige Nutzung
Die ePA ist ein freiwilliges Angebot. Sie behalten jederzeit die Kontrolle über Ihre Daten und die Zugriffsrechte.

Regelung für Jugendliche
Ab 15 Jahren können Jugendliche ihre ePA selbst verwalten. Sie entscheiden eigenständig:

  • ob Daten gespeichert werden,
  • wer Zugriff darauf hat,
  • und ob sie ihr Widerspruchsrecht nutzen.

Wir beraten nicht zur elektronischen Patientenakte (ePa).

Mehr Informationen finden Sie hier https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/