Kostenübernahme und finanzielle Hilfen für Verhüttungsmittel (Spirale, Pille, Vasektomie o.ä.)
Der Kreis Offenbach übernimmt mit dem „Verhütungsmittelfonds für Transferleistungsbeziehende im Kreis Offenbach“ anteilig die Kosten für Verhütungsmittel für Personen,
- die das 22. Lebensjahr vollendet haben
- und die ihren Wohnsitz im Kreis Offenbach (Mühlheim, Heusenstamm, Obertshausen, Mainhausen, Seligenstadt, Hainburg, Rodgau, Rödermark, Dietzenbach, Langen, Egelsbach, Dreieich, Neu-Isenburg) haben.
Leistungsberechtigt sind Personen, die
- Bürgergeld, auch ergänzend oder aufstockend (SGB II),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (AsylbLG),
- Leistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII oder
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Studierende und Auszubildende (BAföG) beziehen,
- sowie Auszubildende eines anerkannten Ausbildungsberufes und/oder
- Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende nach dem SGB III (BAB) erhalten.
Dieses Angebot wird vom Kreis Offenbach (Fachdienst Jugend und Familie, Bereich Jugendförderung und Frühe Hilfen) bereitgestellt und von pro familia Dietzenbach durchgeführt.
Telefonische Terminvereinbarung:
06074 – 22 65
Montag, Dienstag, Donnerstag: 10 – 13 Uhr
Mittwoch: 13 – 15 Uhr