Schwangerschaftskonfliktberatung

Sie können oder wollen die Schwangerschaft nicht austragen bzw. Sie sind nicht sicher, ob Sie die Schwangerschaft austragen wollen. Die Schwangerschaftskonfliktberatung (auch "§219-Beratung" genannt) soll Ihnen helfen, sich zu entscheiden. Betrachten Sie die Beratung bitte als Hilfsangebot und nicht als Kontrolle oder Einmischung.

Rechtlich betrachtet ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach Empfängnis für Sie immer dann straffrei, wenn

  • Sie sich an einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung beteiligen und eine entsprechende Beratungsbescheinigung haben,
  • der Abbruch frühestens am vierten Tag nach Abschluss der Beratung ist, 
  • der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt/Ärztin vorgenommen wird.

Die Beratung wird Ihnen von uns schriftlich bestätigt (Beratungsbescheinigung).

Der Schwangerschaftabbruch wird nicht von der Krankenkasse bezahlt. Entweder müssen Sie die Kosten selbst zahlen oder Sie können einen Antrag auf Gewährung von Leistungen in besonderen Fällen aus Mittel der Länder (ist von Ihrem Einkommen abhängig) stellen. Diese Anträge werden von den Krankenkassen bearbeitet.

Die pro familia Kreis Groß-Gerau ist anerkannt als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle gemäß dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz (SFHG).

Beratungsmöglichkeiten der pro familia im Kreis Groß-Gerau:

Rüsselsheim, Lahnstraße 30

Groß-Gerau, Hermann-Löns-Str. 1

Anmeldung unter Tel. 06142 121 42

Für einen Termin rufen Sie bitte an – oder kommen sie alternativ in die offene Sprechstunde in Rüsselsheim (jeden Montag 14.00 -15.30 Uhr)

Ein kurzer Erklärfilm zur Schwangerschaftsabbruchberatung

https://youtu.be/-s6AVXuLdPw?si=-UBRUkbCMC4kADHq

 

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Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch