Verhütungs-Gutschein

Die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen für Frauen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr übernommen. D. h. nach dem 22. Geburtstag müssen junge Menschen die Kosten für die Verhütungsmittel selbst tragen.

Was brauche ich dafür?

Sie wollen gerne einen Verhütungsgutschein haben? Das ist dabei wichtig:

  • Sie wohnen in Rüsselsheim, Raunheim, Bischofheim, Ginsheim-Gustavsburg oder Kelsterbach
  • Einkommensnachweis der letzten drei Monate (Lohnabrechnung/ ALG I/ ALG II- Bescheid)
  • Mietvertrag
  • Kontoauszug mit Kindergeld/ Kinderzuschlag

Machen Sie telefonisch einen Termin bei uns aus. Dann können wir gucken, ob Sie einen Gutschein bekommen können.

 

 

 

 

"Sie möchten für unseren Verhütungs-Gutschein in Rüsselsheim spenden?"

DE50 3702 0500 0001 8432 02

BFSWDE33XXX

Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus!