Stiftung Mutter & Kind

Informationen zur Antragstellung bei der pro familia Kreis Groß-Gerau

Schwangere Frauen, die geringeres Einkommen haben und sich in einer Notsituation befinden, können bei uns den Antrag auf die finanzielle Unterstützung der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ stellen. Die Stiftung „Mutter und Kind“ unterstützt Schwangere mit einmaliger Hilfe für Umstandskleidung und Babyausstattung. 

Ob Sie Hilfe bekommen können, wird in der Beratung festgelegt, bzw. durch die Überprüfung in Frankfurt/Kassel.

Die Hilfen können auch bei anderen Stellen beantragt werden, z.B. bei Beratungsstellen von der Caritas oder dem Diakonischen Werk, sie dürfen jedoch nur einmalig bei einer Beratungsstelle beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der BRD
  • Bedürftigkeit/Notlage liegt vor
  • Bitte sorgen Sie für einen Dolmetscher, wenn Sie nicht über genügend Deutschkenntnisse verfügen.

Was Sie brauchen

Für eine Antragstellung ist es erforderlich, dass Sie alle Unterlagen vollständig vorlegen.

Diese sind:

  • Pass/Aufenthaltstitel oder Personalausweis
  • Mutterpass oder Schwangerschaftsbescheinigung vom Arzt
  • Mietvertrag und Kontoauszüge, die die Zahlung der Miete in den letzten drei Monaten belegen
  • Nachweis jeglichen Einkommens der letzten drei Monate, sowohl von Antragstellerin wie vom Partner, z.B. Lohnabrechnung, Bescheid ALG I oder ALG II, Kindergeld und -zuschlag, Elterngeld, Wohngeld, Rente, Unterhalt

Nach der Geburt

Wir freuen uns, wenn wir Sie auch nach der Geburt unterstützen können. Gerne beraten wir Sie über alle Ihnen zustehenden Leistungen (wie Kindergeld, Elterngeld) und andere sozialrechtliche Fragen.

Bitte denken Sie daran, eine Kopie der Geburtsurkunde bei uns abzugeben.

Was Sie für eine Antragstellung brauchen!

Mehr über die Bundesstiftung Mutter und Kind auch in verschiedenen Sprachen.

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