Wir bieten Ihnen umfassende Beratung zu Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft.

Beratungstermine vereinbaren Sie bitte persönlich oder telefonisch unter 06181 / 21854 während unseren Sprechzeiten.

Sprechzeiten

Montag und Dienstag: 15 - 18 Uhr

Mittwoch und Freitag: 9 - 12 Uhr

Vereinbarte Beratungstermine finden auch außerhalb dieser Zeiten statt.

 

Wir bieten Folgendes an:

Wir bieten Ihnen allgemeine Beratung und Informationen zu sozialrechtlichen Fragen sowie Anträgen und Hilfen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt an.

  • Mutterschutz und Mutterschaftsgeld
  • Elternzeit und Elterngeld
  • Formularhilfe beim Elterngeldantrag: Kostenbeitrag 30,- €; bitte bringen Sie die vorbereiteten Antragsformulare zum Beratungstermin selbst mit.
  • Kindergeld und Kinderzuschlag
  • Wohngeld und Arbeitslosengeld
  • Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt
  • Antragstellung auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung „Mutter und Kind“

Unser Übersichtsblatt "Soziale Hilfen im Überblick" für schwangere Frauen* und Paare finden Sie HIER.

Weiterführende Informationen und Broschüren zum herunterladen finden Sie auf der Seite des BMFSFJ und auf der Seite des Familienportals.

 

Mutterschutz & Mutterschaftsgeld:

Kurzübersicht Mutterschutz & Mutterschaftsgeld

 

Elterngeld:

Elterngeld Broschüre BMFSFJ

http://www.familienatlas.de/geld/finanzielle-hilfen/elterngeld

Elterngeldrechner Familienportal mit Planer

Elterngeld Hessen ONLINE

Bundesweiter Antrag auf Elterngeld (für Geburten ab 01.01.2023)

Hessischer Antrag auf Elterngeld + Beilagen (für Geburten ab 01.09.2021)

Erklärung zum Einkommen für den hessischen Antrag auf Elterngeld (Anlage N, G oder GuN ist auszufüllen)

Beilagen bei Einkommenseinbußen / Einkommensersatzleistungen aufgrund der Corona-Pandemie

 

Kindergeld & Kinderzuschlag:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

Antrag Kindergeld + Anlage Kind

Kindergeld Anlage EU

Kindergeld Anlage Ausland

Kinderzuschlag Flyer

Kinderzuschlag Lotse + Antrag

 

Wohngeldbehörde Hanau:

https://www.hanau.de/contentpool/adressen/003055.html

Wohngeldbehörde MKK:

https://www.mkk.de/buergerservice/lebenslagen_1/bauen_und_wohnen/wohngeld_1/wohngeld.html

 

Hebammen & Familienhebammen:

www.hebammensuche.de

Hebammenliste Hanau & Main-Kinzig-Kreis

Familienhebammen der FJB Hanau

Familienhebammen Main-Kinzig-Kreis

 

Kinderbetreuung:

Kita-Kompass Hanau

Notmütterdienst Hanau (Kinderbetreuung und/oder Haushaltshilfe in akuten Situationen oder bei längerfristiger Erkrankung der Eltern)

Eine Schwangerschaft bringt für Sie als Schwangere viele Fragen mit sich. Manchmal auch die Frage, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen möchten oder nicht. Das Beratungsgespräch bietet Ihnen die Möglichkeit, das Für und Wider einer Schwangerschaft abzuwägen, um eine Entscheidung treffen zu können. Auf Wunsch informieren wir Sie auch zu in Frage kommenden Hilfen und finanziellen Leistungen. Wir beraten Sie einfühlsam und ergebnisoffen.

  • Sie können kurzfristig einen Termin vereinbaren.
  • Die Beratung ist kostenlos.
  • Jede*r Berater*in unterliegt der Schweigepflicht.
  • Die Beratungsbescheinigung gemäß § 7 SchKG / § 219 StGB wird Ihnen ausgehändigt.

Weitere Informationen zur Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch finden Sie HIER.

Mit einer Schwangerschaft steht auch eine Partnerschaft vor neuen Aufgaben - vieles verändert sich. Oft müssen beide werdende Eltern arbeiten gehen und Geld verdienen, während die anstehende Geburt und das Nachdenken über die Zeit danach immer mehr Raum einnehmen. Jetzt dreht sich vieles um die Fragen: Wie bekommen wir Kinderbetreuung und Arbeit unter einen Hut? Wie verteilen wir die Aufgaben? Für Paare findet sich dabei manchmal gar keine Zeit mehr, miteinander auch über eigene Bedürfnisse zu reden und sich nahe zu sein.

Zudem können sich das eigene sexuelle Empfinden und auch das Erleben der gemeinsamen Sexualität durch eine Schwangerschaft verändern. Vielleicht spüren Sie Ihren Körper anders als zuvor oder nehmen Ihren Partner oder Ihre Partnerin anders war. Körperliche Erschöpfung und Müdigkeit können zudem Teil des Alltags werden.

 

Wir bieten Ihnen Beratung an, wenn

  • Sie sich in Ihre persönliche Elternrolle einfinden möchten, als leibliche Eltern, Miterziehende, in Patchworkfamilien, als Pflege- und Adoptiveltern und anderen Beziehungsformen.
  • Sie die Aufgabenverteilung in Ihrer Beziehung der neuen Situation anpassen möchten.
  • Sie alte Rollenbilder, die Sie selbst als Kind erfahren haben, gegebenenfalls verändern möchten.
  • sich Ihre gemeinsame Sexualität durch die Schwangerschaft verändert hat und sie damit unzufrieden sind
  • das sexuelle Begehren während der Schwangerschaft abnimmt, sich Lustlosigkeit entwickelt oder ein*e oder beide Partner*innen aus dem Liebesleben zurückziehen.
  • Sie gegenseitige (körperliche) Aufmerksamkeit, Zärtlichkeit und Zuwendung in Ihrer Partnerschaft vermissen.

 

Bei uns können Sie über das Thema „Schwanger sein und Liebesbeziehung leben“ reden. Wir beraten Sie zu allen Fragen, die Beziehung, Sexualität & Schwangerschaft betreffen - einzeln oder in der Beziehung, in der Sie leben.

Sie sind schwanger oder werden Vater/Co-Mutter und fragen sich, ob Ihr Kind gesund sein wird?

Sie überlegen, ob Sie vorgeburtliche Untersuchungen möchten und wenn ja, welche?

Sie sind unsicher, was die Ergebnisse für Sie bedeuten und welche Folgen sie haben?

Sie haben Sorge, dass Ihr Kind krank ist oder eine Behinderung hat?

 

Wir informieren und beraten Sie - mögliche Themen können sein:

 

Vor der Untersuchung:

Einen eigenen Standpunkt zu den angebotenen Untersuchungen zu finden

Hierbei können folgende Überlegungen in der Beratung besprochen werden:

  • Was genau will ich/wollen wir wissen?
  • Kann die Untersuchung mir/uns dieses Wissen liefern?
  • Welches Risiko bin ich/sind wir bereit bei der Untersuchung einzugehen?
  • Was würde ich/würden wir tun, wenn etwas Auffälliges bei der Untersuchung festgestellt wird?

 

Während des Wartens auf Ergebnisse:

  • Zeit des Wartens zu überstehen
  • Hilfe, mit Ängsten und Zweifeln umzugehen
  • Mögliche Konsequenzen zu überdenken

 

Nach der Untersuchung:

  • Die Bedeutung des Befundes zu besprechen
  • Bei auffälligem Befund eine Entscheidung zu treffen
  • Etwas über Hilfsangebote für das Leben mit einem kranken oder behinderten Kind zu erfahren
  • Sich über medizinische, rechtliche und psychologische Aspekte eines (späten) Schwangerschaftsabbruchs zu informieren
  • Nach einem Schwangerschaftsabbruch oder Tod des Kindes begleitet zu werden (Stille Geburt)
  • Unterstützungsmöglichkeiten und Kraftreserven zu finden – z.B. in der Partnerschaft

 

Jede schwangere Frau und jedes Paar hat vor, während und nach der PND ein Recht auf psychosoziale Beratung.

Die Beratung ist freiwillig und kostenlos.

Die vertrauliche Geburt - eine Möglichkeit, wenn Ihre Schwangerschaft geheim bleiben soll.

Durch eine vertrauliche Geburt werden Sie als Schwangere unterstützt, falls Sie Ihre Schwangerschaft geheim halten möchten oder müssen. Das Verfahren der vertraulichen Geburt ermöglicht Ihnen sich während der Schwangerschaft medizinisch betreuen zu lassen und das Kind mit professioneller medizinischer Hilfe z.B. in einem Krankenhaus zur Welt zu bringen. Durch die Wahl eines Pseudonyms können Sie Ihre Identität verbergen und sich schützen. Das Kind wird nach der Geburt durch den Adoptionsdienst an Pflege-/Adoptionseltern vermittelt. Die Kosten der medizinischen Versorgung und Geburt werden vom Bund übernommen.

Während des Verfahrens der vertraulichen Geburt – und nach Bedarf auch danach – werden Sie durch erfahrene Berater*innen der Schwangerschaftsberatungsstelle beraten und begleitet. Die Berater*innen sind auch nach der vertraulichen Geburt zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Weitere Informationen zur vertraulichen Geburt finden Sie unter: www.geburt-vertraulich.de

Durch den „Dschungel“ der Anträge bei Schwangerschaft & Geburt:

  • Wie beantrage ich was - wann - wo?

  • Was steht mir/uns an Leistungen zu?

  • Informationen zu sozialrechtlichen Fragen und finanziellen Hilfen

 

Die Informationsveranstaltung wendet sich an werdende Mütter* und Väter* und findet in Kooperation mit der Elternschule des Klinikums Hanau (Anmeldung: 06181 / 2962561) statt.

 

Termine für das Familienbudget und weitere Kursangebote des Klinikums Hanau finden Sie HIER.

Die "Bundesstiftung Mutter und Kind" wendet sich an Schwangere in einer finanziellen Notsituation. Sie können während der Schwangerschaft einen Antrag an die Bundesstiftung stellen, um eine einmalige Zahlung für eine Babyerstausstattung zu erhalten.

 

Antragstellung

Wenn Sie einen Antrag an die Bundesstiftung stellen möchten, müsse Sie zunächst einen Beratungstermin vereinbaren, bei dem Sie den Antrag stellen können.

Bei pro familia Hanau ODER dem Sozialdienst katholischer Frauen (Friedrichstr.12, 63450 Hanau, Tel. 06181 / 364500) können Sie dieses Beratungsgespräch durchführen und den Antrag stellen.

WICHTIG: Der Antrag darf für die jeweilige Schwangerschaft nur bei einer Beratungsstelle gestellt werden. Ein Doppelantrag ist nicht erlaubt.

Ein Übersichtsblatt über alle benötigten Dokumente für einen Antrag auf Babyerstausstattung bei der Bundesstiftung Mutter & Kind finden Sie HIER.

Eine Vorlage für einen formlosen Antrag auf Babyerstausstattung beim KCA/Jobcenter finden Sie HIER.

Personen, die nicht im Alg-2-Bezug sind, füllen das vollständige Antragsformular auf einmalige Beihilfen aus.

Die Antragsstellung ist nur möglich, wenn alle Unterlagen vorliegen!

 

Anhand der Unterlagen wird in dem Beratungsgespräch geprüft, ob Sie antragsberechtigt sind:

  • Ihr monatliches Durchschnittseinkommen muss unter Ihrer individuellen Einkommensgrenze liegen. Durchschnittseinkommen und individuelle Einkommensgrenze werden anhand der Unterlagen berechnet.
  • Ihr Vermögen darf nicht 5.000,- € + 1.000,- € für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigen.
  • Wenn Sie über Wohneigentum verfügen, darf dieses nicht vermietet sein.

 

Die Mittel aus der Bundesstiftung:

  • können nur vor der Geburt beantragt werden
  • dürfen für die jeweilige Schwangerschaft nur einmal bei einer Beratungsstelle beantragt werden
  • sind steuerfrei
  • dürfen nicht gepfändet werden
  • dürfen nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden (sie müssen nicht gemeldet bzw. angegeben werden)
  • Auf die Mittel aus der Bundesstiftung besteht kein Rechtsanspruch.