Wir bieten ausführliche Beratung zu hormonellen und hormonfreien Verhütungsmitteln an.

Bei Ihrer Suche nach der für Sie am besten passenden Verhütungsmethode können unsere Info-Texte für Sie hilfreich sein:

https://www.profamilia.de/themen/verhuetung

Die Verhütungsberatung ist für Sie kostenfrei.

 

Terminvereinbarung

Beratungstermine vereinbaren Sie bitte persönlich oder telefonisch unter 06181 / 21854 während der Sprechzeiten:

Montag und Dienstag: 15 - 18 Uhr

Mittwoch und Freitag: 9 - 12 Uhr

Vereinbarte Beratungstermine finden auch außerhalb dieser Zeiten statt.

Verhütungsmittelfonds der Stadt Hanau

Die Stadt Hanau hat ab Januar 2024 einen Verhütungsmittelfonds für Menschen mit geringem Einkommen eingerichtet. Frauen und Männer, die in Hanau leben und nur über ein geringes Einkommen verfügen und/oder soziale Hilfen wie beispielsweise Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld beziehen, können ab sofort die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel beantragen. Der Antrag kann bei den Beratungsstellen pro familia in Hanau und beim Sozialdienst katholischer Frauen (SkF Hanau, Friedrichstr. 12, 63450 Hanau, Tel: 06181/ 364500) in Hanau gestellt werden.

Weitere Informationen der Stadt Hanau finden Sie HIER.

Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Hanau, auf welche kein Rechtsanspruch besteht. Die Kostenübernahme für das jeweilige Verhütungsmittel kann nur bis zum festgelegten Höchstbetrag erstattet werden. Darüber hinaus anfallende Kosten wie Nachsorge- und Folgekosten im Rahmen der Verhütungsmittelvergabe können nicht übernommen werden.

Alle Bürger*innen, die

  • in der Stadt Hanau gemeldet und älter als 22 Jahre alt sind
  • und kein oder nur ein geringes Einkommen zur Verfügung haben (z.B. Empfänger*innen von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I, Bezieher*innen von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld, Studierende mit BAFÖG-Bezug, Auszubildende, sowie Inhaber*innen des Hanau-Passes).

Die Kostenübernahme kann für alle gängigen Verhütungsmittel beantragt werden, z.B.:

  • Pille
  • Spirale
  • Kupferkette oder –ball
  • Hormonstäbchen
  • Verhütungspflaster
  • Drei-Monats-Spritze
  • Sterilisation bzw. Vasektomie
  • Diaphragma
  • Verhütungskappe
  • Verhütungsring
  • Kondome (auch Frauenkondome)
  • Chemische Verhütungsmittel
  • Technische Hilfsmittel für eine natürliche Familienplanung (z.B. Temperaturmessgeräte).

In der Beratungsstelle erhalten Sie eine Kostenübernahmebescheinigung über den vereinbarten Betrag für Ihr Verhütungsmittel. Diese lösen Sie in Ihrer Arztpraxis oder Apotheke ein, errichten gegebenfalls Ihren Eigenanteil und erhalten das Verhütungsmittel. Die Apotheke/Arztpraxis reicht die Rechnung zusammen mit der Kostenübernahmebescheinigung für das Verhütungsmittel im Original bei der jeweiligen Beratungsstelle ein.