• Psychosoziale Beratung vor, während und nach einer Schwangerschaft
  • Informationen zu sozialen, finanziellen und gesetzlichen Hilfen: Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Elternzeit, Elterngeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Sozialhilfe, Unterhalt
  • Beratung zur Pränataldiagnostik
  • Beratung nach Fehl- oder Totgeburt
  • Antrag bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind"
  • Beratung für junge und werdende Väter

Bundesstiftung Mutter und Kind

Sie erwarten ein Kind und benötigen noch Kinderkleidung, Umstandskleidung oder ein Babybettchen, verfügen aber über geringes Einkommen? Hier kann Sie die Bundesstiftung Mutter und Kind mit einmaligen Beihilfen unterstützen. Den Antrag hierfür können Sie bei uns stellen, wenn:

- Sie in Niedersachsen wohnen

- Ihr Brutto-Einkommen folgende Grenzen nicht überschreitet:

  • Alleinerziehende: 2.533,50 €
  • Paare: 3.661,00 €

Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes im Haushalt lebende Kind um folgende Beträge:

  • 0-5 Jahre 892,50 €
  • 6-13 Jahre 975,00 €
  • 14 -17 Jahre 1.177,50 €
  • ab 18 Jahre 1.127,50 €.

Wenden Sie sich gern an uns, wenn Sie hierzu Fragen haben oder den Antrag stellen möchten.