Wenn Sie unsicher sind, ob die Fortsetzung der Schwangerschaft für Sie die richtige Entscheidung ist oder wenn Sie ihre Entscheidung schon getroffen haben, beraten wir Sie gemäß § 219 StGB. Wir beraten Sie anonym und zeigen Ihnen die Möglichkeiten finanzieller und sozialer Unterstützung auf, sprechen mit Ihnen über ihre Ängste und Zweifel und helfen Ihnen, zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung zu gelangen, die ihrer individuellen Situation gerecht wird.

Viele Frauen freuen sich über die Mitteilung, schwanger zu sein. Manchmal können damit aber auch Ängste, Unsicherheiten und Hilflosigkeit verbunden sein. Weil das Austragen einer Schwangerschaft weitreichende Auswirkungen auf die eigene Situation, die der Partnerschaft und der bisherigen Familien- und Lebensplanung mit sich bringt, können Zweifel entstehen, ob eine derart veränderte Lebenssituation zu bewältigen ist.

Wenn Sie sich für das Austragen der Schwangerschaft entscheiden, finden Sie weitere Informationen unter der Rubrik Schwangerschaft und Elternschaft. Wenn Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, informieren wir Sie über die derzeit geltende Rechtslage, erläutern Ihnen welche Möglichkeiten des Abbruchs es gibt, wie diese durchgeführt werden und was Sie dabei beachten sollten und ob die Kosten für diesen Eingriff von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Auf Ihren Wunsch stellen wir Ihnen einen Beratungsnachweis aus.

Hier können Sie einen Erklärfilm „Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch“ anschauen.

Nach dem Schwangerschaftsabbruch

Wir stehen Ihnen natürlich auch nach einem Schwangerschaftsabbruch für Gespräche zur Verfügung. Beratung kann dabei helfen, die getroffene Entscheidung zu verarbeiten und in die eigene Lebensgeschichte zu integrieren.