pro familia in Münster wird 50

pro familia Münster feiert Geburtstag: seit 1974 stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Egal wie alt Sie sind, welcher Religion Sie sich zugehörig fühlen oder welche sexuelle Orientierung Sie haben, wir beraten Sie gern - in Münster seit 50 Jahren.

Frankreich verankert Recht auf Abtreibung in Verfassung

Interview mit Barbara Wittel zum Thema Gehsteigbelästigung am 24. Januar 2024 in der Aktuellen Stunde des WDRs

In die Debatte um Gehsteigbelästigung kommt Bewegung. Beitrag ab Minute 10:15.

https://www1.wdr.de/fernsehen/aktuelle-stunde/alle-videos/aktuelle-stunde-clip-aktuelle-stunde--24-01-2024-100.html

Neuregelungen beim Elterngeld zum 1. April 2024

Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Paare zum 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und zum 1. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgesetzt. Derzeit (für Geburten ab dem 1. September 2021) liegt die Grenze für Paare bei 300.000 Euro.

Die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, wird zum 1. April 2024 neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Ausnahmen für den parallelen Bezug gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen.

Weitere Änderungen beim Elterngeld sind vor dem Hintergrund der notwendigen Einsparungen im Haushalt nicht geplant, insbesondere bleiben die Mindest- und Höchstbeträge (300 Euro beziehungsweise 1.800 Euro) unverändert.

 

Damit können sich beide Elternteile insbesondere im Geburtsmonat des Kindes weiterhin gemeinsam um ihr Kind kümmern. Rund 50 Prozent der Väter, die heute Elterngeld beziehen, nehmen dies nach der Geburt des Kindes in Anspruch. Durch die Möglichkeit, gemeinsam ElterngeldPlus zu beziehen, wird unterstützt, dass beide Elternteile erwerbstätig sein können und sich gemeinsam um ihr Kind kümmern. Partnerinnen und Partner werden ermutigt, Elterngeldmonate abwechselnd mit dem anderen Elternteil in Anspruch zu nehmen. Mit der Neuregelung soll eine langfristige partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit beider Elternteile gefördert werden.

Für Eltern von Mehrlingen und Frühchen werden Ausnahmen beim parallelen Bezug von Basiselterngeld geschaffen. Aufgrund der besonders belastenden Situation von Eltern mit Mehrlingen und Frühchen können diese weiterhin nach Bedarf und ohne Einschränkung auch gleichzeitig Elterngeld beziehen. 

Beitrag des ZDF Länderspiegels im März 2023

Jahresbericht 2022

Hier finden Sie den neuen Jahresbericht ​​​​​​​

 

 

Vertrauliche Geburt in Münster

Eine Schwangerschaft kann Frauen vor besonders große Herausforderungen stellen. Wenn eine Frau ihre Schwangerschaft geheim halten will oder muss, gibt es die Möglichkeiten, durch eine vertrauliche Geburt mit der notwendigen medizinischen Versorgung zu entbinden. Das Thema vertrauliche Geburt ist in vielen Sozial-und Gesundheitsbereichen unserer Stadt gegenwärtig. Um im Falle einer vertraulichen Geburt stets professionelle Begleitung leisten zu können, treffen sich die Verantwortlichen in regelmäßigen Abständen zum Austausch. Auch in diesem Jahr fand eine Gesprächsrunde, initiiert durch alle fünf Schwangerschaftsberatungsstellen, im Stadtweinhaus statt.

150 Jahre § 218

Gerne können Sie sich hier über die geschichtlichen Hintergründe zum Paragraphen 218 informieren. 

Bitte klicken Sie dazu auf den unteren Link.

Es öffnen sich einzelne Plakate, die einen QR Code enthalten, über den Sie weitere Inhalte erhalten:

Link

pro familia

unabhängig

qualifiziert

vertraulich