Sie haben ein Kind unter 3 Jahren und brauchen Beratung zu:

  • finanziellen Hilfen
  • Beantragung von Elterngeld und Elternurlaub
  • ALG II
  • Regelungen mit dem Arbeitgeber
  • Unterhaltsforderungen
  • Wiedereinstieg in ein Arbeitsverhältnis
  • Probleme mit dem Arbeitgeber bzgl. Elternschaft
  • Kinderbetreuung
  • Überforderung mit dem Elternsein
  • Partnerschaftsprobleme im Zusammenhang mit Elternschaft und Sexualität

Alle MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht.

Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte vorab unter 02336 - 443640 einen Termin mit uns oder schreiben Sie uns eine Mail.Beratungsstelle EN-Südkreis