Schwangerschaftskonfliktberatung

Wir sind eine staatlich anerkannte Beratungsstelle. Wenn Sie schwanger sind und nicht wissen, ob Sie sich für oder gegen die Schwangerschaft entscheiden sollen oder Ihre Entscheidung schon getroffen haben, beraten wir Sie nach §219 StGB. 

Eine Schwangerschaft kann unterschiedliche Gefühle hervorrufen. Nicht immer gibt sie Anlass zur Freude. Vielfältige Gründe können eine Frau dazu bewegen, einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung zu ziehen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch sind:

  • eine Beratung bei einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle
  • 3 Tage Bedenkzeit zwischen der Beratung und dem Abbruch 

Ein Schwangerschaftsabbruch kann innerhalb von 12 Wochen nach der Befruchtung (14 Wochen nach Beginn der letzten Menstruation) durchgeführt werden.

Wir beraten und informieren Sie neutral über

  • Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen das Austragen der Schwangerschaft erleichtern könnten
  • den rechtlichen Rahmen eines Schwangerschaftsabbruchs und die gesetzlichen Fristen
  • Methoden und Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs, sowie welche Einrichtungen ihn durchführen

In einem persönlichen, ergebnisoffenen Gespräch, für das wir uns die Zeit nehmen, die Sie brauchen, unterstützen wir Sie bei der Klärung Ihrer Situation und Ihrer Entscheidungsfindung. Bei Bedarf können weitere Gespräche stattfinden. 

Die Entscheidung, ob Sie die Schwangerschaft abbrechen, liegt allein bei Ihnen. 

Die Beratung ist streng vertraulich und kann auf Wunsch anonym erfolgen. Nach der Beratung erhalten Sie eine Beratungsbescheinigung. 

Weitere Informationen zum Thema Schwangerschaftskonflikt gibt es hier.

Hier finden Sie Videos zu medizinischen Informationen über den Schwangerschaftsabbruch:

Abtreibung – wie funktioniert ein Schwangerschaftsabbruch mit Tabletten?

Abtreibung – wie funktioniert ein Schwangerschaftsabbruch als Operation?

Weitere Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch gibt es hier.

Die Beratung ist kostenlos. 

Der Schwangerschaftsabbruch ist nicht kostenfrei. Falls Sie jedoch ein geringes Einkommen haben, können Sie eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragen.  

Wichtig: Die Kostenübernahmebescheinigung muss der gynäkologischen Praxis zum Abbruchtermin vorliegen und kann nicht rückwirkend eingereicht werden. 

Ab Oktober 2025 ist die ePA verpflichtend.

Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können Sie entscheiden, ob dies in der elektronischen Patientenakte erscheint. Wenn die Daten in der ePA gespeichert sind, kann über das Einlesen der Karte über Jahre hinweg einsehbar sein, dass Sie einen Schwangerschaftsabbruch hatten. Daten aus der ePA werden nicht nach 10 Jahren gelöscht.

Ärzt*innen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, müssen Sie darauf hinweisen, dass Sie entscheiden können, ob die Daten in der ePA gespeichert werden oder nicht. Die Praxis selbst muss die Information dokumentieren, doch nur in der praxisinternen Akte.

Die vertrauliche Geburt ist ein Angebot für schwangere Frauen, das Kind ohne Nennung des eigenen Namens zu entbinden und zur Adoption freizugeben. Bei uns erhalten Sie anonyme, kostenlose Beratung und Begleitung vor Ort! Sagen Sie bitte schon am Telefon, dass Sie anonym beraten werden wollen.

Informationen erhalten Sie auch beim Hilfetelefon für Schwangere in Not

0800 40 40 020– jederzeit, anonym und kostenlos. Ihr Anruf wird anonymisiert.

Einen Erklärfilm zur vertraulichen Geburt finden Sie hier.

Hier finden Sie weitere Infos zur Vertraulichen Geburt.

Auch nach einem Schwangerschaftsabbruch stehen wir Ihnen für Gespräche über Ihre Gedanken, Gefühle und Erfahrungen zur Verfügung. Beratung kann dabei helfen, die getroffene Entscheidung zu verarbeiten und den Schwangerschaftsabbruch in die eigene Lebensgeschichte zu integrieren.

Einige Frauen werden schwanger. 

Sie haben das vorher nicht geplant. 

Einige freuen sich dann. 

Obwohl es eine Überraschung ist. 

Andere Frauen freuen sich nicht. 

Sie möchten kein Kind haben. 

Wenn eine Frau kein Kind haben möchte, kann sie die Schwangerschaft abbrechen. 

Dafür gibt es Regeln. 

Zum Beispiel: die Frau muss vorher ein Beratungs-Gespräch in einer Beratungs-Stelle haben. 

Die Frau darf noch nicht länger als 12 Wochen schwanger sein.

Sehr wichtig: 

Nur die Frau entscheidet über ihre Schwangerschaft. 

Niemand darf der Frau sagen: Du musst die Schwangerschaft abbrechen. 

Oder: Du musst das Kind bekommen.

Das Beratungs-Gespräch kostet nichts. 

Die Schwangeren·berater·in darf niemanden erzählen, was besprochen wurde. 

Für das Beratungs-Gespräch muss man einen Termin machen. Dafür muss man davor anrufen: 07 021 36 97

 

Sie möchten einen Termin bei uns vereinbaren oder haben Fragen? Dann melden Sie sich gerne telefonisch unter 07021 / 3697.