Wir beraten zu folgenden Themen
Nicht immer stellt sich die ersehnte Schwangerschaft ein. Der unerfüllte Kinderwunsch wird zur seelischen Belastung.
Die Ursachen für eine eingeschränkte Fruchtbarkeit oder ungewollte Kinderlosigkeit sind sehr vielfältig. Ab einem gewissen Punkt stellt sich vielleicht die Frage, ob medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden soll. Möglicherweise befinden Sie sich aber auch in reproduktionsmedizinischer Behandlung, ohne schwanger geworden zu sein.
Der unerfüllte Kinderwunsch kann Phasen mit sich bringen, die Sie als Einzelperson oder Paar sehr herausfordern. Manchmal kann es auch sein, dass Sie sich von ihrem Kinderwunsch endgültig verabschieden müssen und dazu Hilfe und Begleitung wünschen.
Wenn Sie psychosoziale Unterstützung in dieser schwierigen Phase suchen, kann Beratung helfen.
Wir unterstützen zudem die Familiengründung von gleichgeschlechtlichen Partnerinnen und Partnern, von trans* und inter* Personen und Single-Frauen.
Wir beraten Frauen*, Männer* und Personen,
- die nach einer für sie und ihre Lebenssituation passende Verhütungsmethode suchen
- die unabhängige, fachliche Informationen zu Nutzen und Risiken unterschiedlicher Verhütungsmittel brauchen
- die Geschlechtsverkehr ohne Verhütung hatten oder eine „Verhütungspanne“ erlebten und Informationen über die Pille danach brauchen
- die klären wollen, ob für sie eine Kostenübernahmemöglichkeit für ärztlich verordnete Verhütungsmittel besteht (Arbeitslosengeld II, sonstige finanzielle Notlage).
- welche die Familienplanung abgeschlossen haben und über eine Sterilisation nachdenken
Wir nehmen uns Zeit und erklären alles in verständlicher Sprache. Wir beraten neutral, das heißt pharmaunabhängig und frei von wirtschaftlichen Interessen.
In folgendem Erklärvideo können Sie sich einen Überblick über die Verhütungsberatung verschaffen.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten von ärztlich verordneten Verhütungsmitteln nur für junge Frauen bis 22 Jahren. Frauen über 22 Jahre müssen die Verhütungsmittel selber bezahlen.
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie die Übernahme der Kosten für Ihre Verhütung beim Kreissozialamt Esslingen beantragen. Sie sind:
- über 22 Jahre alt.
- im Landkreis Esslingen wohnhaft
- im Bezug von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung,
Asylbewerberleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG etc.) oder - haben ein geringes Arbeitseinkommen.
Dies ist eine freiwillige Leistung des Landkreises und gilt nur für ärztlich verordnete Verhütungsmittel wie die Pille, Kupferspirale, Vaginalring, Dreimonatsspritze, Hormonstäbchen.
Was müssen Sie dafür tun?
Sie müssen einen Antrag auf Sozialhilfe stellen und Hilfe zur Familienplanung nach Kap. 5-9 SGB XII beantragen. (Anträge erhältlich bei den Bürgermeisterämtern oder auf der Homepage vom Landkreis Esslingen). Diesen reichen Sie über Ihre Wohnortgemeinde beim Kreissozialamt Esslingen ein.
Folgende Unterlagen sind dazu notwendig:
- Nachweise über die Einkommenssituation (aktuelle Bewilligungsbescheide ALG II,
Grundsicherung, Wohngeld etc., evtl. Einkommensnachweise, Mietvertrag,
Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
Weiter ist notwendig:
- Rezept von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin für das verordnete Verhütungsmittel und die
voraussichtlichen Kosten (Apotheke); kein Kaufbelegt - Ggf. Kostenvoranschlag Ihres Arztes/Ihrer Ärztin (Wichtig: für das Legen der Spirale,
Hormonstäbchen und Setzen der Dreimonatsspritze wird nur der einfache,
kassenübliche Satz übernommen. ) - Mit einer ärztlichen Begründung kann auch die Hormonspirale beantragt werden.
Sie möchten einen Termin bei uns vereinbaren oder haben Fragen? Dann melden Sie sich gerne telefonisch unter 07021 / 3697.