Ungewollt schwanger
Wir bieten Ihnen Beratung
- wenn Sie schwanger sind und einen Schwangerschaftsabbruch gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung nach §219 StGB in Erwägung ziehen
- wenn Sie ungewollt schwanger sind und sich ein Leben mit Kind nicht vorstellen können
- zu möglichen Perspektiven für ein Leben mit Kind
- zur vertraulichen Geburt
- nach einem Schwangerschaftsabbruch
Unsere Beratungsstelle wird gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
