Wir beraten Sie

  • wenn Sie schwanger sind und einen Schwangerschaftsabbruch gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung nach §219 StGB in Erwägung ziehen
  • wenn Sie ungewollt schwanger sind und sich ein Leben mit Kind nicht vorstellen können
  • zu möglichen Perspektiven für ein Leben mit Kind
  • zur vertraulichen Geburt
  • nach einem Schwangerschaftsabbruch

 

 

... was Sie wissen müssen

Sie können sich auf Wunsch auch anonym beraten lassen. (Um die Beratungsbescheinigung auszustellen, benötigen wir aber Ihren Ausweis).
 
Sie können sich alleine, als Paar oder mit einer Begleitperson Ihres Vertrauens beraten lassen.

Bitte denken Sie daran, für Ihre Kinder eine Betreuungsmöglichkeit zu organisieren.

Sie erhalten kurzfristig einen Beratungstermin unter
08141-35 48 99.

Unsere Beratungsstelle wird gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.