Info zur neuen elektronischen Patientenakte (ePA)
Seit Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) schrittweise eingeführt. Alle gesetzlich Versicherten erhalten automatisch eine ePA, sofern sie nicht widersprechen („Opt-out“).
Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können Sie entscheiden, ob diese Information in Ihrer ePA gespeichert wird oder nicht. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Sie über dieses Recht zu informieren.
Falls ein entsprechender Eintrag in Ihrer ePA gespeichert wird, bleibt er dort grundsätzlich bestehen, bis Sie ihn selbst löschen oder verbergen lassen. Es gibt keine automatische Löschung nach 10 Jahren.
Die Praxis dokumentiert den Eingriff und die Aufklärungspflicht in ihrer eigenen, internen Patientenakte – unabhängig davon, ob etwas in die ePA übernommen wird oder nicht.
Sie haben jederzeit das Recht:
- bestimmte Dokumente gar nicht in die ePA aufnehmen zu lassen,
- vorhandene Einträge löschen zu lassen oder
- Inhalte für bestimmte Ärztinnen/Ärzte zu verbergen.
Schwangerschaftsabbruch
Es gibt Situationen, in denen die momentanen Lebensumstände mit einem Kind nicht vereinbar sind.
Vielleicht ist die Partnerschaft unsicher, die finanzielle Situation schwierig, der Arbeitsplatz in Gefahr. Dann stellt sich die Frage, ob die Schwangerschaft abgebrochen oder dennoch fortgesetzt werden soll.
Wenn Sie ungewollt schwanger sind und nicht wissen, was Sie tun sollen können Sie in einem vertraulichen Gespräch mit uns über Ihre Situation sprechen und das Für und Wider einer Schwangerschaft zum jetzigen Zeitpunkt abwägen. Wir unterstützen und begleiten Sie in diesem Entscheidungskonflikt.
Wir informieren und beraten zu den Themen
- Schwangerschaftsabbruch
- Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs (operativ oder medikamentös)
- Kosten und Finanzierung
- Rechtsgrundlage
- Emotionale Aufarbeitung
- Partnerschaftskonflikte
- Mutterschutz
- Elternzeit und Elterngeld
- Vermittlung finanzieller Hilfen
- Vertrauliche Geburt
- Beratung nach Schwangerschaftsabbruch
Auch nach einem Schwangerschaftsabbruch sind wir für Sie da. pro familia Ingolstadt ist eine anerkannte Beratungsstelle nach § 218 StGB. Auf der Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beraten wir Sie ergebnisoffen, kostenlos und anonym. Nach Beendigung der Beratung erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbescheinigung.
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