Eine kriminologische indikation ist gegeben, wenn nach ärztlicher Erkenntnis dringende Gründe dafür sprechen, dass die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt beruht.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Frau durch eine Vergewaltigung schwanger geworden ist, oder ein Mädchen, das noch keine 14 Jahre alt ist. Auch hier erfolgt die Indikationsstellung durch eine Ärztin oder einen Arzt – und nicht etwa durch Staatsanwaltschaft oder Polizei.

Für eine kriminologische Indikation ist es nicht notwendig, dass die Straftat zur Anzeige kam. bei der kriminologischen indikation gibt es keine Beratungspflicht.

Das Angebot der Beratungsstellen steht aber auch bei dieser Indika­tion zur Verfügung. Bei kriminologischer Indikation darf der Abbruch nur bis zum Ende der zwölften Woche nach der Befruchtung (14 . Schwangerschafts­woche) durchgeführt werden.