Juristische Informationen zu Trennung, Scheidung und Unterhalt für Schwangere und Eltern von Kindern bis zum 3. Lebensjahr

Eine Trennung bringt viele rechtliche Fragen mit sich. Gerade wenn Kinder involviert sind:

  • Welchen Unterhaltsanspruch bzw. welche Unterhaltsverpflichtung haben Mütter / Väter von Kindern gegenüber dem getrennt lebenden Partner?
  • Was kann ich tun, um meine Rechte bei Trennung und Scheidung durchzusetzen?
  • Wie kann der Kontakt beider Elternteile zum Kind gestaltet werden (Umgangsrecht / gemeinsames Sorgerecht)?

Für Schwangere und Eltern von Kindern bis zum 3. Lebensjahr bietet Frau Dr. Akca, Anwältin für Familienrecht,  Informationsgespräche zu diesen und ähnlichen Fragen an.

Sollte nach diesem Gespräch eine eingehendere juristische Beratung oder Vertretung nötig werden, ist dies nur in einer Kanzlei möglich. Hierfür werden dann Honorare fällig. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die dann entstehenden Anwalts- oder Gerichtskosten durch Beratungs- oder Prozesskostenhilfe übernommen werden können.

Für das Informationsgespräch fällt ein Kostenbeitrag von 10 Euro, für StudentInnen und ALG II Bezieher 5 Euro.