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Verhütungsmittelfonds

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kölner*innen Unterstützung bei der Finanzierung ihrer Verhütung bekommen.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- vollendetes 22. Lebensjahr
- KölnPass oder Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbL, BAföG, BAB, Wohngeld oder Kinderzuschlag
- in Köln gemeldet

Wenn Sie Geld aus dem Verhütungsmittelfonds beantragen wollen, melden Sie sich unbedingt bevor Sie das Verhütungsmittel kaufen oder die ärztliche Leistung in Anspruch nehmen bei uns. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist leider nicht möglich.

Leider sind die finanziellen Mittel zur Zeit ausgeschöpft. 

Bitte wenden Sie sich an die anderen Kölner Schwangerenberatungsstellen.