Beratung für Schwangere und (werdende) Eltern
Eine Schwangerschaft verändert das Leben und wirft viele Fragen auf; rund um die Geburt, zur neuen Lebensplanung sowie zu Rechtsansprüchen und möglichen wirtschaftlichen Hilfen für (werdende) Eltern und Kinder. Die Beratungen beziehen sich insbesondere auf:
- Fragen zu Schwangerschaft und Geburt
- Gedanken über Veränderungen in Partnerschaft und Familie
- Beratung bei Paarkonflikten aufgrund der neuen Familienkonstellation
- Möglichkeiten und Perspektiven als Alleinerziehende
- das Mutterschutzgesetz
- Elternzeit / Elterngeld
- Kindergeld / Kinderzuschlag
- Grundsicherung / Wohngeld
- Mutter-Kind-Stiftung (keine Vergabe von Stiftungsgeldern)
- die Beistandschaft
- Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht
- Kinderbetreuung
Wir beraten Sie gerne zu diesen Themen, bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin unter unserer Rufnummer 0221 122087.
Umfangreiche und seriöse Informationen zu vielen der genannten Themen finden Sie vorab hier: https://familienportal.de/familienportal (externer Link)
Telefonsprechstunde
Für kurze Rückfragen zu den genannten Themen können Sie unter 0221 16532266 unsere Telefonsprechstunde nutzen:
Montag 11-12 Uhr und 13-14 Uhr
Mittwoch 11-12 Uhr
Donnerstag 15-16 Uhr
Freitag 11-12 Uhr
Bitte beachten Sie, dass unter dieser Nummer keine Terminabsprachen möglich sind und in seltenen Fällen die Sprechstunde ausfallen kann.
Psychische Probleme während der Schwangerschaft:
Schwangerschaft und Geburt eines Kindes sind Erlebnisse, die das Leben der werdenden Eltern in ganz neue Bahnen lenken. Die Feststellung einer Schwangerschaft kann zunächst mit ambivalenten Gefühle einhergehen. Die bevorstehende Lebensveränderung kann verunsichern und Ängste auslösen. Und nicht immer stellt sich das erwartete Glück ein. Unterschiedliche Schwierigkeiten (z.B. finanziell, partnerschaftlich) können die Schwangerschaft belasten und zu psychischen Problemen wie Stimmungslabilität führen. Oftmals hilft eine beraterische Begleitung während der Schwangerschaft.
Depressionen während und nach der Schwangerschaft / Postpartale Depression:
Grübeln, Versagensängste, Schlafstörungen, häufiges Weinen, Reizbarkeit, Gefühlsleere oder Schuldgefühle können Symptome eines vorübergehenden Stimmungstiefs sein oder aber auch auf eine Depression hindeuten, die während oder erst nach der Schwangerschaft auftreten kann. Die Betroffenen sind häufig geplagt von Selbstzweifeln, es gelingt ihnen scheinbar nicht eine innige Bindung zu ihrem Kind aufzubauen. Unverständnis aus dem Umfeld und Scham führen oft dazu, dass Hilfe erst spät in Anspruch genommen wird.
Eine Depression nach der Geburt (postpartale Depression) kann in den ersten beiden Jahren nach der Entbindung auftreten. Sie tritt bei etwa 10-15 % aller Frauen nach der Entbindung auf. Auch Väter können betroffen sein. Die Ursachen und Risikofaktoren für das Auftreten können vielfältig sein.
Dabei sind unterschiedliche Ausprägungen möglich - von wechselnden Stimmungen bis hin zu schwerwiegenden Suizidgedanken. Die Dauer ist abhängig vom Schweregrad der Erkrankung und kann mehrere Wochen oder Monate sein, selten auch länger.
Möglicherweise sind Sie selbst betroffen oder Sie sind Partner*in oder Angehörige*r einer betroffenen Person und Sie suchen Rat und Unterstützung?
Wir bieten Ihnen zeitnah einen Gesprächstermin an und unterstützen Sie auf dem Weg aus der Belastungssituation und Krise heraus.
Traumatische Geburtserlebnisse:
Einige Menschen erleben eine Geburt unerwartet belastend oder gar traumatisch. Ein ungeplanter Kaiserschnitt, Komplikationen während der Geburt bis hin zu einer lebensbedrohlichen Situation, eine unsensible oder unzureichende Betreuung in der Klinik und auch außerordentlich starke Wehen können das Geburtserlebnis nachhaltig prägen.
Selbst Jahre nach einer schwierigen Geburt kann die Erinnerung an das Erlebte noch unerträglich sein. Selbstzweifel, Bindungsstörungen, Schuldgefühle bis hin zu Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen sind in der Folge möglich. Nicht selten leidet auch die partnerschaftliche Beziehung und Sexualität. Von weiteren Schwangerschaften wird Abstand genommen oder das Anstehen einer weiteren Geburt ist extrem angstbehaftet.
In Form von klärenden, informativen psychosozialen Beratungsgesprächen bieten wir Betroffenen Raum und Verständnis, um ihre Erlebnisse zu verarbeiten und in ihr Leben zu integrieren.
Fehlgeburt und Totgeburt:
Manche Eltern erleben in der frühen oder späten Schwangerschaft eine stille Geburt (Fehl- oder Totgeburt). Der Verlust einer Schwangerschaft oder eines Kindes vor der Geburt löst unabhängig vom Alter der Schwangerschaft Trauer aus, die es zu bewältigen gilt. Trauerarbeit wird individuell sehr unterschiedlich geleistet, so dass es keine richtige oder falsche Trauer gibt. Betroffene können sich an uns wenden. Wir unterstützen und begleiten Sie gerne.
Kontakte und Links:
Hinweis: Die nachfolgenden externen Links werden in einem neuen Fenster geöffnet.
Schwangerschaft und Psyche
- https://juno-koeln.de/ (externer Link)
- www.schatten-und-licht.de (externer Link)
Fehlgeburt oder Totgeburt
- www.initiative-regenbogen.de (externer Link)
- www.leere-wiege.de (externer Link)
Geburt eines behinderten oder kranken Kindes
- www.bvkm.de (externer Link)
- www.leona-ev.de (externer Link)
- www.wir-fuer-paenz.de (regional Köln und Umgebung , externer Link)
Psychotherapie
- www.psychotherapiesuche.de (externer Link)
Eine Schwangerschaft kann mit der Sorge um die Gesundheit des Ungeborenen verbunden sein. Die regelmäßige Schwangerschaftsvorsorge dient der frühzeitigen Erkennung von gesundheitlichen Risiken.
Darüber hinaus können weiterführende vorgeburtliche Untersuchungen (Link zur HP Bundesverband „Vorgeburtliche Untersuchungen“) recht früh Auffälligkeiten oder Fehlbildungen beim ungeborenen Kind entdecken oder auch ausschließen. Hierzu wurden Sie in Ihrer gynäkologischen Praxis möglicherweise bereits beraten.
Ca. 2-3% aller Eltern müssen sich mit einer Auffälligkeit oder möglichen Behinderung des Kindes auseinandersetzen.
In diesem Kontext stellen sich viele Fragen. Entscheidungen sind zu treffen und eine Position zu beziehen.
Vor der Inanspruchnahme von Pränataldiagnostik
- informieren wir Sie über die Möglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Methoden (Link HP Bundesverband „Untersuchungsmethoden“).
- sprechen mit Ihnen über Bedeutung und Konsequenzen der Untersuchungen.
Während oder nach der Inanspruchnahme von Pränataldiagnostik begleiten und unterstützen wir Sie,
- während Sie auf die Ergebnisse warten
- wenn bei Ihrem Kind eine Auffälligkeit festgestellt wurde.
- wenn Sie durch die Befunde verunsichert sind.
- wenn Sie entscheiden müssen, wie es weitergehen soll.
- wenn Sie sich darauf vorbereiten, ein krankes oder behindertes Kind zu bekommen.
- wenn Sie überlegen, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen.
pro familia legt besonderen Wert auf eine ergebnisoffene und unabhängige Beratung. Sie orientiert sich an den Bedürfnissen, Lebensumständen und Wertvorstellungen der Ratsuchenden. Unser Anliegen ist, dass Sie eine für sich tragfähige Entscheidung treffen können.
- bei medizinischen und psychosozialen Fragestellungen in der Schwangerschaft und nach Geburt
- nach Fehl- und Totgeburt
- nach traumatischen Geburtserlebnissen
- zu sexuell übertragbaren Erkrankungen inkl. HPV und HPV-Impfung
- zu medizinisch-psychologischen Fragestellungen im sexuellen Bereich
- Beratung zu medizinischen, insbesondere gynäkologischen Fragestellungen
- in Ausnahmefällen gynäkologische Untersuchung
- Beratung zum ersten Besuch beim Frauenarzt/-ärztin
- zu Verhütungsmethoden
- zu unerfülltem Kinderwunsch
- zu vorgeburtlichen Untersuchungen (Pränataldiagnostik)
Telefonische Sprechzeit
Für kurze Rückfragen zu den genannten Themen können Sie unter 0221 16532266 unsere Telefonsprechstunde nutzen:
Mittwoch 15 - 16 Uhr
Donnerstag 13 - 14 Uhr
Weitere Informationen
Juristische Informationen zu Trennung, Scheidung und Unterhalt für Schwangere und Eltern von Kindern bis zum 3. Lebensjahr
Eine Trennung bringt viele rechtliche Fragen mit sich. Gerade wenn Kinder involviert sind:
- Welchen Unterhaltsanspruch bzw. welche Unterhaltsverpflichtung haben Mütter / Väter von Kindern gegenüber dem getrennt lebenden Partner?
- Was kann ich tun, um meine Rechte bei Trennung und Scheidung durchzusetzen?
- Wie ist die rechtliche Situation beider Elternteile zum Kind? (Umgangsrecht / gemeinsames Sorgerecht)?
Für Schwangere und Eltern von Kindern bis zum 3. Lebensjahr bietet Frau Dr. Akca, Anwältin für Familienrecht, Informationsgespräche zu diesen und ähnlichen Fragen an.
Sollte nach diesem Gespräch eine eingehendere juristische Beratung oder Vertretung nötig werden, ist dies nur in einer Kanzlei möglich. Hierfür werden dann Honorare fällig. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die dann entstehenden Anwalts- oder Gerichtskosten durch Beratungs- oder Prozesskostenhilfe übernommen werden können.
Für das Informationsgespräch fällt ein Kostenbeitrag von 10 Euro, für Studierende und SGB II Bezieher von 5 Euro an.