66121 Saarbrücken
Telefon: 0681 96817676
Fax: 0681 96817666
Email: saarbruecken@profamilia.de
Sie erreichen uns telefonisch für Fragen und zur Terminvereinbarung:
Mo, Mi, Fr: 08:30 - 12:30 Uhr
Di, Do: 12:30 - 16:00 Uhr
Beratungstermine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, diese finden auch außerhalb der oben genannten Zeiten statt.
Aktuelle Informationen zu unseren Öffnungszeiten erhalten Sie auch über die telefonische Ansage, welche außerhalb unserer Öffnungszeiten, unter der 0681/9681 76 76 geschaltet ist.
ÖPNV: Nehmen Sie die Saarbahn bis zur Haltestelle Hellwigstraße. Dann zu Fuß die Mainzer Straße Richtung Innenstadt zur ARAL-Tankstelle, vor der Tankstelle links in die Heinestraße; dann sind wir nach 200 m am Ende der Straße.
Mit dem Auto aus Richtung A 620: Abfahrt Nr. 18 über die Bismarckbrücke, an der Ampel Bismarckbrücke nach rechts und direkt wieder rechts in die Obere Lauerfahrt, dann nach 300 m auf der linken Seite. Mit dem Auto aus Richtung Stadtmitte: nach der Kreuzung „Paul-Marien-Straße/ Mainzer Straße“ rechts in die kleine Gasse „Obere Lauerfahrt, die Bismarckstraße überqueren und dann ist pro familia nach 300 m auf der linken Seite.
Bitte beachten Sie: Wir sind am 15.06.2016 umgezogen!
Neue Adresse: Heinestraße 2-4, 66121 Saarbrücken
Wir bieten Informationen, Beratung, Therapie und Hilfen bei folgenden Themen:
Unsere Beratungsangebote werden derzeit nach vorheriger Vereinbarung i. d. R. telefonisch durchgeführt, sofern nicht anders vermerkt:
- Gewollte Schwangerschaft
- Ungewollte Schwangerschaft §219
- Gewünschte Sterilität beim Mann/Vasektomie
- Partnerschaftsprobleme (Beratung findet in der Beratungsstelle statt, wenn das Infektionsgeschehen es zulässt)
- Trennung und Scheidung
- Sexuelle Bildung und Sexualpädagogik
Achtung: Wenn wir Sie zurückrufen, erfolgt der Anruf anonym, also mit unterdrückter Rufnummer.
Kostenübernahme beim Schwangerschaftsabbruch gibt es weiterhin, die Geschäftsstellen der saarländischen Krankenkassen haben fast ausnahmslos wieder geöffnet. Wie das jeweils bei ihrer Krankenkasse funktioniert können Sie dort erfragen.
Antragstellung bei der Bundesstiftung Mutter und Kind Sonderregelung bis zum 31.05.2022:
Finanzielle Hilfen können weiterhin, wenn nötig bei der Bundesstiftung in Verbindung mit einer telefonischen Beratung auch auf dem Postweg gestellt werden. Einzelheiten hierzu erfahren Sie bei der Terminvereinbarung.
Bezuschussung von pro familia-Fortbildungen für saarländische Krippen und Kindergärten
pro familia Saarbrücken bietet Fortbildungen zum Thema sexuelle Bildung und sexualpädagogische Konzeptionserstellung an. Es gibt die Möglichkeit einer Antragstellung beim Ministerium für Bildung und Kultur, das diese Fortbildungen im Rahmen der Qualitätsentwicklung und Umsetzung des Bildungsprogramms bezuschusst. Unsere Mitarbeiterin, Frau Stefanie Reiche, führt diese Fortbildungen durch. Sie ist seit dem 10.05.2022 durch das Ministerium als Fortbildungsreferentin anerkannt und hilft Ihnen bei der Antragstellung weiter.
Kontakt: stefanie.reiche[at] profamilia.de
Digitale Angebote der Sexualpädagogik
Wir freuen uns, Ihnen an dieser Stelle unsere neuen digitalen Angebote vorstellen zu können, insbesondere zum Themenschwerpunkt kindliche Sexualität.
Das Angebot besteht aus vier Teilen und beinhaltet Formate für Eltern, Erzieher*innen und Grundschul-Lehrer*innen:
Elternabende für KiTas zu kindlicher Sexualität
Schulung für KiTa-Teams zu kindlicher Sexualität
Praxis-Nachmittag zur Sexualerziehung an Grundschulen
Eltern-Coaching zu kindlicher Sexualität als Videoreihe

In der Reihe "Elterncoaching - von Couch zu Couch" erklärt die Erziehungswissenschaftlerin und Sexualpädagogin Stefanie Reiche in lockerer Folge kindliche sexuelle Verhaltensweisen und den sinnvollen Umgang damit. Die Reihe umfasst sechs Teile und kann hier angeschaut werden.
Veröffentlichungen
Trennungsbroschüre "Zwei Wege gehen"
Wir freuen uns Ihnen unsere neue Trennungsbroschüre vorstellen zu dürfen, die wir gemeinsam mit der Familienrechtsanwältin Annette Peteranderl gestaltet haben.
Weitere Informationen zum Inhalt und wie Sie die Broschüre erhalten, finden Sie unter folgendem Link
Reader: Sexuelle Bildung/Sexuelle Übergriffe unter Kindern/Trauma

Die Handreichung möchte die Begrifflichkeiten unterscheiden und gleichzeitig praxisnahe Umsetzungsmöglichkeiten für eine grenzwahrende sexualpädagogische Praxis im Vorschulbereich aufzeigen.
Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.
Reader: Sexualisierte Gewalt im Kontext Schule

In dieser Handreichung sind neben Definitionen von Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlichen Formen sexueller Gewalt Handlungsempfehlungen bei Verdachtsfällen und alle für den Schulkontext rechtlich relevanten Regelungen zusammengefasst.
Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.
Reader: Sexuelle Bildung – Auf dem Weg zu einem sexualpädagogischen Konzept

Handreichung für Träger / Leitungen / Erzieher*innen im Vorschulbereich. Zur inhaltlichen Vorbereitung einer sexualpädagogischen Konzeption.
Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.
Eltern- und Erziehungsberatung
Sollten Sie auf der Suche nach einem Beratungsangebot für Erziehungsfragen sein, unabhängig vom Alter Ihres Kinden, finden Sie, neben den Angeboten der Sozialraumbüros des Regionalverbandes, auf der Seite der bke (Bundeskonferenz für Erziehungsberatung) Möglichkeiten online Beratung zu erhalten.
Stellungnahmen
Stellungnahme zur Reform des § 219a von pro familia Saarbrücken/Saarland
Am 22.03.2019 wurde die Reform des § 219a vom Bundestag beschlossen. Aus unserer fachlichen Sicht ist diese Reform inakzeptabel und bei weitem nicht ausreichend.
Aus folgenden Gründen fordern wir die Abschaffung des § 219a:
- Wir sind der Meinung, dass Frauen ein Recht auf umfassende Informationen zum Schwangerschaftsabbruch haben.
- Im Rahmen des verabschiedeten Gesetzes können Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nach wie vor nicht über die von ihnen angebotenen Methoden informieren, eine Vorinformation zur Entscheidungsfindung für eine bestimmte Methode fehlt damit. Dies stellt einen eklatanten Gegensatz zu allen anderen medizinischen Eingriffen dar. Ungewollt schwangere Frauen müssen dadurch bis zum Aufklärungsgespräch mit einem Arzt/einer Ärztin oder bis zu einem Termin in einer Beratungsstelle warten und haben gleichzeitig für eine Entscheidungsfindung nur begrenzte Zeit aufgrund der gegebenen Fristen bis zur 12. Schwangerschaftswoche.
- Aufgrund der Stigmatisierung finden sich immer weniger Ärzt*innen, die bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Die Versorgungslage ist vielerorts sehr problematisch.
- Die Liste der Bundesärztekammer beruht auf der freiwilligen Angabe der behandelnden Ärzt*innen und Kliniken. Solange der Schwangerschaftsabbruch teil-kriminalisiert bleibt, werden viele Ärzt*innen sich dagegen entscheiden, auf einer solchen Liste vermerkt zu sein. Damit bleibt die Information für betroffene Frauen lückenhaft. Diese Liste ist somit nicht vollständig und bildet das tatsächliche Angebot in der Bundesrepublik nicht ab.
- In Deutschland haben wir damit im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ein Gesetz, das dem Recht auf Informationsfreiheit und Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen deutlich höhere Hürden in den Weg legt – sowohl für die Frauen als auch für potentielle Behandler*innen.
Lesen Sie hierzu auch:
„Sobald der Embryo ins Bild kommt, ist die Frau irgendwie weg"
"Diese Woche steht erstmals, seit der Paragraf 219a geändert wurde, eine Ärztin vor Gericht. Sie hat darüber informiert, wie sie
Schwangerschaftsabbrüche macht. Juristin Ulrike Lembke über die Chance, dass es doch noch zu einem besseren Gesetz kommt"
taz, 11.06.2019