Ab 1968 - Exkurs Frauenbewegung: Forderung: Abschaffung des § 218 - Kampagne „Ich habe abgetrieben“ - Unterstützung durch Ärzt*innen - 1988: Memminger Prozess

Ab 1968, vor allem in den 1970gern:

gesellschaftliche und politische Umwälzungen, sexuelle Revolution im Gefolge der Studenten- und Frauenbewegung mit Forderung in der BRD auf das Recht auf Selbstbestimmung;

1971 bundesweite Kampagne „Ich habe abgetrieben“; Ziel: völlige Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs

Anzeige gegen Dr. Theißen/Memmingen
Der Memminger Prozess fand von September 1988 bis Mai 1989 vor dem Landgericht Memmingen gegen den Arzt Horst Theissen wegen des Verdachtes des illegalen Schwangerschaftsabbruches in mehreren Fällen statt. Das Verfahren fiel in die Zeit einer aufgeheizten politischen und gesellschaftlichen Debatte um die Rechtmäßigkeit von Abbrüchen. Darüber hinaus wurden wegen der Art der Verfahrensführung und der Zeugenvernehmung vielfach Zweifel an der Neutralität der Strafkammer geäußert. So wurde der Prozess auch als „Moderner Hexenprozess“ bezeichnet. Theissen wurde am 5. Mai 1989 erstinstanzlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, zudem wurde ein dreijähriges Berufsverbot verhängt. Nach erfolgreicher Revision wurde der Arzt in der Hauptverhandlung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt; ein Berufsverbot wurde diesmal nicht ausgesprochen.

Quelle: Wikipedia, Zugriff 18.05.2021