Eltern zu werden ist eine der größten Veränderungen im Leben. Die Geburt des (ersten) Kindes bringt viele Veränderungen und neue Anforderungen mit sich. Dazu gehört auch, in die (neue) Elternrolle hineinzuwachsen. An die gemeinsame Beziehung werden neue Anforderungen gestellt, die neu miteinander ausgehandelt und vereinbart werden müssen. Denn einen Säugling zuhause zu haben, ist eine schöne und jedoch auch herausfordernde Aufgabe.
Im Laufe der ersten Lebensjahre eines Babys stehen viele Eltern immer wieder vor Aufgaben und Fragen, die verunsichern können. Es ist ein Lernprozess, die Bedürfnisse des Babys zu verstehen und darauf einzugehen, gleichzeitig sich in der Elternrolle zurechtzufinden und sich in der Beziehung nicht zu verlieren.
Viele Eltern versuchen zu Beginn einem Idealbild zu entsprechen, welches sie sich vom perfekten Elternsein entworfen haben oder Medien und social media vermitteln. Sehr schnell merken sie dann, dass nicht allen Idealen entsprochen werden kann. Sie stoßen an ihre eigenen Grenzen und gehen im idealen Fall auf die Suche nach eigenen, passenden Lösungen.
Wir sind für Sie da, wenn
- Sie während oder nach der Schwangerschaft einfach ein Ohr brauchen
- Sie über die Schwangerschaft, die Geburt oder die erste Zeit mit dem Kind reden möchten
- Sie sich überfordert fühlen und Unterstützung suchen
- Sie Ihre Liebesbeziehung aus dem Blick verlieren
- Sie sich in der Beziehung häufig streiten und keine Lösungen finden
- Sie Probleme mit den Eltern und/oder Schwiegereltern haben
- Sie Stimmungstiefs haben und vieles negativ sehen
Alle Beratungen rund um Schwangerschaft und Geburt sind kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht der beratenden Personen. Terminvereinbarungen bitte über den Erstkontakt unter 06421-21800.
Kinder machen reich: an Erlebnissen, Zuneigung und Überraschungen. Gleichzeitig verändert die Geburt eines Kindes das Leben der Eltern von Grund auf – und stellt sie nicht zuletzt oftmals vor finanzielle Herausforderungen. An dieser Stelle möchten wir mit unserem Beratungsangebot zu finanziellen Hilfen unterstützen einen Überblick über mögliche finanzielle Unterstützungsleistungen zu erhalten.
Wir begleiten Sie auf Wunsch während der Schwangerschaft und auch nach der Geburt zu folgenden Themen:
- Mutterschutz, Mutterschaftsgeld
- Bundesstiftung Mutter und Kind
- Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld
- Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung, Kindesunterhalt
- Beistandschaft für Alleinerziehende
- Betreuungsangebote für Kinder
- Adoption/Pflegefamilie
- Besonderheiten bei Regenbogenfamilien
Für unsere sozialrechtliche und finanzielle Beratung erhalten Sie eine Übersicht über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten und einen Ablaufplan, der Ihnen einen Überblick gibt, was wann beantragt werden kann bzw. muss. Die Beratung ist kostenfrei. Terminvereinbarungen bitte über den Erstkontakt unter 06421-21800.
Individuelle Elterngeldberatung
Neben der sozialrechtlichen und finanziellen Beratung bieten wir eine individuelle Elterngeldberatung an. Diese geht inhaltlich über die allgemeinen Informationen zum Thema Elterngeld hinaus und ist kostenpflichtig. Das betrifft insbesondere das Ausfüllen des Elterngeldantrages und die dazugehörige individuelle Beratung.
Die Kosten für die Elterngeldberatung belaufen sich auf Selbsteinschätzung:
- 0 € für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger*innen
- 10 € für Studierende
- 20 € bei gemeinsamem Nettoeinkommen bis 2.500 €
- 30 € bei gemeinsamem Nettoeinkommen bis 3.500 €
- 40 € bei gemeinsamem Nettoeinkommen bis 5.000 €
- 50 € bei gemeinsamem Nettoeinkommen ab 5.000 €
Die Informationen, die im Beratungsgespräch gegeben werden, sind nicht rechtsverbindlich. Wir bemühen uns nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Diese Unterstützung hilft werdenden Müttern in finanziellen Notlagen und besteht aus einer Einmalzahlung. Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung Mutter und Kind ist eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die aktuellen Regelsätze (Stand Juni 2025) für die Antragstellung liegen bei:
- Antragstellende Person alleinerziehend oder alleinstehend: 1.126 €
- Antragstellende Person z. B. mit Ehepartner*in, Lebenspartner*in oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebend: 1.518 €
- Haushaltsangehörige ab Beginn des 19. Lebensjahres: 676,50 €
- Haushaltsangehörige ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 706,50 €
- Haushaltsangehörige ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 585 €
- Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 535,50 €
Zu den genannten Regelsätzen kommt noch die Warmmiete ohne Strom hinzu.
Eine Terminvereinbarung ist unbedingt notwendig! Ihre Ansprechpartnerin ist Simone Schneider. Sie ist unter Nummer 06421-21800 oder per E-Mail unter simone.schneider@hessen.profamilia.de erreichbar.
Zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs wird in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtberatung benötigt. Als staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle bieten wir solche Beratungen an.
Dieses Gespräch ist ein Angebot, über die persönliche Situation, Gefühle und möglichen inneren Ambivalenzen zu sprechen. Die Entscheidung, ob eine Schwangerschaft abgebrochen wird, liegt bei der schwangeren Person. Manchmal ist eine Entscheidung bereits vor der Beratung getroffen worden, manchmal kann es jedoch hilfreich sein, die eigenen Gedanken, Gefühle und Hinsichten mit einer neutralen Person zu besprechen. Die Beratung orientiert sich dabei an den Bedürfnissen der schwangeren Person und ist ergebnisoffen. Zwischen dieser Beratung und einem Schwangerschaftsabbruch (bis zur 12. Woche nach Empfängnis möglich) müssen laut Gesetz mindestens drei Tage liegen, bevor ein Abbruch vorgenommen werden darf.
Um die Bescheinigung zu erhalten, die benötigt wird, damit der Schwangerschaftsabbruch straffrei bleibt, ist die Pflichtberatung in jedem Fall wahrzunehmen. Sie wird vor Ort, telefonisch oder per Video angeboten. Es wird über die verschiedenen Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs (medikamentös und instrumentell) und über Praxen informiert, die einen Abbruch durchführen.
Nach einem Schwangerschaftsabbruch steht unser Beratungsangebot im Bedarfsfall Tage, Wochen, Monate und Jahre danach weiter zur Verfügung. Die Beratung ist kostenlos und alle Beratenden haben Schweigepflicht. Weiterführende Informationen finden Sie hier??
Terminvereinbarungen bitte über den Erstkontakt unter 06421-21800. Sie haben außerdem die Möglichkeit auf der Startseite unserer Homepage www.profamilia.de/marburg, diese Beratung online zu buchen.
Weiter Informationen und Erklärfilme zu den beiden Schwangerschaftsabbruchformen finden sie auf https://www.profamilia.de/themen/schwangerschaftsabbruch
Die Reaktionen nach einem Schwangerschaftsabbruch können sehr unterschiedlich sein. Viele Frauen, Menschen mit Uterus sind nach einem Schwangerschaftsabbruch erleichtert und bestätigt, dass sie in dieser problematischen Situation die für sie richtige Entscheidung getroffen haben. Bei anderen tritt eine zeitlich begrenzte Trauerreaktion auf. Wiederum andere Frauen, Menschen mit Uterus erleben die Zeit nach einem Schwangerschaftsabbruch als schwierig. Sie erleben Trauerphasen, Schuldgefühle und Wut auf sich und andere.
Die Lebenssituation, in der Personen sich zum Zeitpunkt des Schwangerschaftsabbruches befanden, spielt eine wichtige Rolle für die Verarbeitung und die Gefühle danach. Eine länger anhaltende Krise kann entstehen, wenn die Entscheidung unter großem Druck durch nahestehenden Personen getroffen wurde, die Frau sich vorher schon in einer psychisch angespannten Situation befand oder die Entscheidung für den Schwangerschaftsabbruch massive Schuldgefühle auslöst. Studien zeigen allerdings, dass nur wenige Frauen dauerhaft unter psychischen Problemen leiden.
Beratung kann dabei helfen, die getroffene Entscheidung zu verarbeiten und in die Lebensgeschichte zu integrieren. Oft reichen wenige Stunden aus, um den Abschiedsprozess zu begleiten. Wir bieten Beratungsgespräche nach einem Schwangerschaftsabbruch für alle davon Betroffenen an, sei es für die samengebende Person, den Zweit-Elternteil oder andere relevante beteiligte Personen. Dabei ist es egal, ob der Schwangerschaftsabbruch Tage, Monate oder Jahre her ist. Bei Bedarf sind wir für Sie da. Die Beratung ist kostenfrei.
Alle Beratungen rund um Schwangerschaft und Geburt sind kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht der beratenden Personen. Terminvereinbarungen bitte über den Erstkontakt unter 06421-21800.
Schwanger und keiner darf es erfahren? Wir helfen! Anonym und sicher!
Die vertrauliche Geburt ist ein Angebot für Schwangere, die sich aufgrund einer schweren Notlage gezwungen sehen, ihre Schwangerschaft zu verheimlichen, das Kind ohne Nennung des eigenen Namens zu entbinden und zur Adoption freizugeben.
Die pro familia Beratungsstelle Marburg berät Sie bei Fragen zum Angebot der vertraulichen Geburt und begleitet Sie durch das gesamte Verfahren. Hierfür stehen Ihnen Fachkräfte für vertrauliche Geburt zur Verfügung. Wir nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen, in einem oder mehreren Gesprächen. Alle unsere Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht. Sie können sicher sein, dass niemand von dem Gespräch erfahren wird – weder Angehörige und Arbeitgeber*innen, noch Ämter, Behörden oder Krankenkassen.
Alle Beratungen rund um Schwangerschaft und Geburt sind kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht der beratenden Personen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter 06421/21800. Diesen erhalten Sie zeitnah. Sie müssen dabei Ihre Identität nicht offenlegen, sondern nur Ihr Anliegen nennen. Alles weitere besprechen Sie mit der Sie beratenden Person. Fragen und Antworten rund um die vertrauliche Geburt finden Sie hier.
Informationsfilm des Bundesfamilienministeriums zur vertraulichen Geburt
Hilfetelefon: Schwangere in Not
Das kostenlose Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym & sicher": 0800 40 40 020 ist rund um die Uhr für Sie da. Berater*innen helfen Ihnen in mehreren Sprachen - auch barrierefrei - weiter. Sie bieten Ihnen erste Unterstützung und stellen den Kontakt zu einer Schwangerenberatungsstellen her - ohne Ihren Namen zu nennen.
Internetseite: Hilfetelefon: Schwangere in Not
Wenn Eltern ein Kind durch eine Fehlgeburt verlieren, ist dies ein schmerzliches und herausforderndes Ereignis im Leben. Leider ist das Sprechen über Fehlgeburten in unserer Gesellschaft sehr tabuisiert und wird oftmals kleingeredet. Dies schmerzt die betroffenen Personen und lässt sie häufig unverstanden zurück. Gerade wenn ein Kinderwunsch besteht, die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist oder die Geschehnisse rund um die Fehlgeburt als sehr fremdbestimmt erlebt wurden, ist es für das eigene Leben bedeutsam, das Erlebte zu verarbeiten. Eine Fehlgeburt – egal in welcher Schwangerschaftswoche sie eintritt – kann als traumatisch erlebt werden. Jede schwangere Person ist ein Individuum und erlebt und verarbeitet dieses Geschehen einzigartig.
Bei einem Spätabbruch geht der Entscheidung häufig ein pränatal diagnostischer Befund voraus. Eine Vorsorgeuntersuchung während der Schwangerschaft wandelt sich nicht selten zu einer Diagnose, mit der niemand gerechnet hat. Innerhalb weniger Tage und Wochen gilt es Ärzt*innen zu konsultieren, Perspektiven zu besprechen, Entscheidungen zu treffen und sich im Falle zu verabschieden. „Ich bin wie in einem schlechten Film“, ist eine Beschreibung, die wir oftmals hören.
Wenn Sie ein Kind tot zur Welt gebracht haben, sind wir für Sie da und bieten Raum für Gespräch, Trauer und Trost, ganz wie Sie es in dieser schweren Zeit benötigen. Oft fehlen die Worte und es entsteht ein Gefühlschaos, das erst nach und nach sortiert werden kann.
Wir unterstützen in dieser schweren Zeit und Lebenssituation durch einmalige oder mehrfache Einzelberatung oder Elternberatung, wie es benötigt wird. Die Beratung(en) ist(sind) kostenfrei! Terminvereinbarungen bitte über den Erstkontakt unter 06421-21800.
Wichtige Hinweise:
Ansprüche bei einer Fehlgeburt:
- Hebammenhilfe:
- Es besteht für die werdende Mutter ein Anspruch auf Hebammenhilfe. Die Hebamme begleitet zum Beispiel beim Warten auf die Fehlgeburt, während einer Fehlgeburt oder auch im kleinen Wochenbett nach der spontanen Fehlgeburt oder Operation. Sie übernimmt die Nachsorge bei der Mutter und hilft durch die erste Zeit der Trauer. Sie hilft außerdem dabei, Anträge auszufüllen und vermittelt weitere Ansprechpartner, zum Beispiel in Selbsthilfegruppen.
- Schutzfristen - der Mutterschutz tritt gestaffelt nach der Fehlgeburt ein:
- ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt eine Schutzfrist von zwei Wochen
- ab der 17. Schwangerschaftswoche gilt eine Schutzfrist von sechs Wochen
- ab der 20. Schwangerschaftswoche gilt eine Schutzfrist von acht Wochen
- Arbeitgeber müssen beachten, dass betroffene Mitarbeitende in diesen Zeiträumen nicht beschäftigt werden dürfen. Sie dürfen nur dann arbeiten, wenn sie sich ausdrücklich arbeitsbereit erklären. Der Schutz gilt automatisch, ohne dass eine ärztliche Krankschreibung erforderlich ist.
- Föten, die mit einem Gewicht unter 500 Gramm geboren werden, bezeichnet man als Sternenkinder. Sternenkinder werden nicht als Person in das Geburts- oder Sterberegister eingetragen und müssen daher laut Bestattungsgesetz nicht beerdigt werden. Aus diesem Grund bieten viele Kliniken – wie auch das Universitätsklinikum Gießen Marburg - Gemeinschaftsgräber für Sternenkinder an. Für totgeborene Kinder über 500 Gramm besteht dagegen eine Bestattungspflicht.
Das Phänomen »Baby-Blues« kommt nach einer Entbindung häufiger vor, als es von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Nach seriösen Schätzungen sind 70-80% der Gebärenden davon betroffen. Viele kennen nach der Geburt eines Kindes, den „Baby Blues“ der am zweiten oder dritten Tag nach der Entbindung beginnt. Auslöser ist oftmals die hormonelle Umstellung nach der Geburt. Manchmal hören diese Gefühle der Traurigkeit oder auch der Überforderung, der Antriebsarmut und eventuell Angst auch nach längerer Zeit nicht auf oder setzen gar erst einige Wochen nach der Geburt ein. Es kann sich eine sogenannte Postpartale Depression entwickeln. In diesem Fall ist eine externe Unterstützung hilfreich und notwendig. Auch der jeweils andere Elternteil und/oder das nähere Umfeld kann davon betroffen sein.
Nach der Geburt kann es helfen, nicht die ganze Last der neuen Situation allein zu tragen:
- Binden sie das zweite Elternteil oder Freund*innen und Verwandte in die Betreuung des Babys mit ein. Suchen Sie sich gegebenenfalls eine Tagespflegeperson, die Sie unterstützt.
- Legen Sie regelmäßig Ruhepausen ein, etwa wenn das Baby schläft.
- Vertrauen Sie darauf, dass Sie mit zunehmender Erfahrung besser mit der neuen Situation umgehen können.
- Knüpfen Sie Kontakte zu anderen Eltern und tauschen Sie Erfahrungen aus
Wenn Sie nach einer Geburt die genannten Symptome bemerken und Unterstützung suchen, beraten und begleiten wir Sie gerne. Unser Ziel ist es, beiden Elternteilen und dem näheren Umfeld Unterstützung anzubieten, damit sie diese, zumeist kurze Lebenskrise erfolgreich bewältigen.
Die Beratungen sind kostenfrei! Terminvereinbarungen bitte über den Erstkontakt unter 06421-21800.
Schwanger zu sein bringt große Veränderungen für das Leben mit sich. Einfach schwanger sein, ist gar nicht so einfach und so werden oftmals mehr als drei Ultraschalluntersuchungen vorgenommen. Die Medizin hat in den letzten Jahren eine Reihe von vorgeburtlichen Untersuchungsmöglichkeiten (PND) entwickelt, um Erkrankungen und Fehlbildungen bei Ungeborenen bereits im Mutterleib zu erkennen. Ursprünglich richtete sich dieses Untersuchungsangebot vor allem an schwangere Personen, in deren Familien es bereits Erbkrankheiten oder Fehlbildungen gibt oder die über 35 Jahre alt sind. Heute ist die PND jedoch fast zu einem Regelangebot für Schwangere geworden. Es besteht jedoch keinerlei Pflicht oder Zwang irgendeine der angebotenen Untersuchungen durchführen zu lassen. Ob und welche Untersuchungen in Frage kommen, entscheiden schwangere Personen selbst. Es gibt auch ein Recht auf Nichtwissen.
pro familia Marburg bietet zeitnah Beratungstermine während und nach vorgeburtlicher Untersuchung an. Hier geht es darum, Raum für das eigene Gefühlskarussell zu finden und einen Ort zu haben, der professionell begleitet wird. Die Beratung richtet sich an schwangere Personen, werdende Elternteile und Paare, die sich Unterstützung durch Beratende wünschen. Eine längerfristige Beratung und Begleitung ist möglich. Auch Personen, die einen Kinderwunsch haben und sich Gedanken zu pränatal diagnostischen Untersuchungen machen, sind willkommen.
Die Beratungen sind kostenfrei! Terminvereinbarungen bitte über den Erstkontakt unter 06421-21800.