Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung bedeutet, selbst zu wählen, wie und mit wem Sexualität gelebt wird. Die Realisierung dieses Anspruchs ist für viele Menschen mit Behinderung nicht so selbstverständlich wie für Menschen ohne Behinderung.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des pro familia Bundesverbandes.