So erkennen Sie, ob Sie schwanger sind
Bei manchen Frauen ist es so:
- Sie haben keine Monats-Blutung
- Ihnen ist öfter übel.
- Sie essen alles durcheinander. Oder von einer Sache ganz viel.
- Die Brust tut manchmal weh.
- Die Brust wird auch größer.
Machen Sie einen Schwangerschaft-Test.
Den Test bekommen Sie in der Apotheke. Oder in der Drogerie.
Sie können den Test auch bei dem Frauenarzt oder der Frauenärztin machen.
Wenn der Test zeigt, dass Sie schwanger sind:
Gehen Sie zur Frauen-Ärztin.
Gehen Sie am besten auch zu einer Beratungs-Stelle.
Der volle Name ist Schwangerschafts-Beratungs-Stelle oder Schwangerschafts-Konflikt-Beratungs-Stelle.
In der Beratungs-Stelle sagt man Ihnen, was Sie für Rechte haben.
Welche Hilfen Sie bekommen können.
Wenn Sie nicht glücklich darüber sind, schwanger zu sein:
Reden Sie mit der Beraterin aus der Beratungs-Stelle.
Sie können die Schwangerschaft auch abbrechen.
Die Beratung ist für Schwangere und werdende Eltern.
Wir beraten auch junge Schwangere unter 18 Jahren.
Eine Schwangerschaft verändert das Leben.
Es gibt viele Fragen.
Eltern zu werden bedeutet auch:
- eine neue und wichtige Verantwortung zu übernehmen
- für genug Geld für das Kind zu sorgen
Wir beantworten Ihre Fragen.
Wir beraten Sie:
- über die Schwangerschaft
- über die Geburt
- darüber, wie es ist, Eltern zu werden
- welches Geld Sie bekommen können.
Vielleicht wissen Sie noch nicht:
Will ich das Kind wirklich bekommen?
Auch dann beraten wir Sie.
Sie sind schwanger und möchten das Kind nicht bekommen?
Dann müssen Sie eine Schwangerschafts-Konflikt-Beratung machen.
Das ist in Deutschland durch ein Gesetz vorgeschrieben.
Erst danach können Sie eine Abtreibung machen lassen.
Unsere Beratungs-Stelle ist dafür staatlich anerkannt.
Das bedeutet: Wir dürfen diese Beratung durchführen.
Sie können zu dem Termin eine Vertrauens-Person mitbringen.
Sie allein entscheiden, ob Sie eine Abtreibung wollen.
Sie können über Ihre Gefühle und Gründe sprechen.
Sie fragen sich: Will ich das Kind bekommen oder nicht?
Auch dann können wir Sie beraten.
Wir werden Ihnen nicht sagen, was Sie tun sollen.
Wir sagen nicht: Abtreibungen sind gut oder schlecht.
Für uns sind Ihre Gedanken und Gefühle wichtig.
Wir haben Infos über Hilfen und Unterstützung:
- wenn Sie die Schwangerschaft fortsetzen wollen
- oder wenn Sie eine Abtreibung machen wollen
Das Gesetz sagt auch:
Die Abtreibung darf nicht sofort nach der Beratung sein.
Nach der Beratung müssen Sie 3 Tage warten.
In der Zeit können Sie nochmal über alles nachdenken.
Erst danach darf eine Abtreibung gemacht werden.
Abtreibungen sind in Deutschland nur bis zur 12. Woche möglich.
Sie bekommen Infos über Abtreibung mit Tabletten
oder durch eine Operation.
Wir können Ihnen Adressen von Ärztinnen geben.
Wir beraten Sie auch nach der Abtreibung weiter.
Wenn Sie das wollen.
Die Beratung ist kostenlos.
Weitere Infos finden Sie hier.
Diese Infos sind nicht in leichter Sprache.
Die Bundes-Stiftung gehört zum Bundes-Ministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Stiftung hilft schwangeren Frauen mit wenig Geld.
Sie stellen einen Antrag bei der Stiftung.
Wir unterstützen bei der Antragstellung.
Bitte rufen Sie uns unter 06421-21800 an.
Sie können den Antrag nur während der Schwangerschaft stellen.
Auf das Geld gibt es keinen Rechts-Anspruch.
Das bedeutet:
Wenn die Stiftung den Antrag ablehnt,
können Sie nicht dagegen klagen.
Das Geld wird meistens auf einmal bezahlt.
Das Geld ist für Dinge, die Schwangere brauchen:
- in der Schwangerschaft
- für die Geburt
- und für die Zeit danach
Sie können zum Beispiel Geld bekommen:
- für Kleidung während der Schwangerschaft
- für die Erst-Ausstattung vom Kind
- um den Haushalt weiter zu führen
- für ihre Wohnung und Einrichtung
Sie bekommen nur Geld von der Stiftung, wenn Sie
wenig Geld haben oder wenig verdienen.
Das Einkommen von Ihrem Freund oder Partner zählt auch.
Auch Schwangere unter 18 Jahren können den Antrag stellen.
Grenzen für Ihr Einkommen
Soviel Geld dürfen Paare im Monat haben:
- 1.353 Euro Einkommen
- und Miete ohne Neben-Kosten
- und Heiz-Kosten
Soviel Geld dürfen Allein-Stehende im Monat haben:
- 1.004 Euro Einkommen
- und Miete ohne Neben-Kosten
- und Heiz-Kosten
In Ihrem Haushalt leben noch weitere Kinder?
Dann dürfen Sie mehr Geld im Monat haben.
Das wird nach dem Alter der Kinder berechnet.
Zusätzlich dürfen Sie pro Kind
soviel Geld mehr haben:
- Kinder ab dem 19. Lebensjahr: 603,00 Euro
- Kinder vom 15. bis zum 19. Lebensjahr: 630,00 Euro
- Kinder vom 7. bis zum 14. Lebensjahr: 522,00 Euro
- Kinder bis zum 6. Lebensjahr: 477,00 Euro
Gespartes Geld und Wert-Gegenstände werden angerechnet.
Wert-Gegenstände sind zum Beispiel Schmuck.
Soviel Geld und Wert-Gegenstände darf man haben:
Antragstellerin: höchstens 5.000 Euro
Jedes weitere Familien-Mitglied: jeweils höchstens 1.000 Euro
Es dürfen insgesamt nicht mehr als 15.000 Euro sein.
Schulden werden nicht angerechnet.