Bundesstiftung "Mutter und Kind"

Wichtige Informationen für Sie zur Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Mittel aus der Bundesstiftung:

  • sind steuerfrei
  • dürfen nicht aus Sozialleistungen nach dem SGB angerechnet werden (sie müssen nicht gemeldet bzw. angegeben werden)
  • sind nicht pfändbar innerhalb von 7 Tagen seit der Gutschrift auf Ihrem Konto
  • dürfen nur bei einer Beratungsstelle beantragt werden
  • können nur vor der Geburt beantragt werden

Zu dem Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis bzw. bei nicht deutscher Staatsbürgerschaft benötigen wie eine Kopie vom Pass und der Aufenthaltsgenehmigung
  • Geburtstermin und Namen aus dem Mutterpass
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate auch vom Ehemann/Partner (Wohngeld, Unterhaltszahlungen, Leistungen nach SGB II)
  • Mietvertrag, Kontoauszug oder Bescheinigung des Vermieters
  • Kontoauszug Kindergeld
  • Geburtsurkunde des Kindes nachreichen

Ansprechpartnerin:

Anne Heidel

Ann-Kathrin Bohl

Anmeldung bei unserem Erstkontakt:

Telefon: 0661/4804969-0