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Bußgeldspenden

Dieser Beitrag ist ausschließlich für die interne Verwendung bestimmt.

von Kathrin Sprenger | Fundraising - pro familia Bayern

Geldauflagen – eine wertvolle Finanzierungsmöglichkeit für unsere Ortsverbände

Viele von euch kennen die Herausforderung: Die Projekte unserer Ortsverbände sind von großer Bedeutung, doch die finanzielle Ausstattung ist häufig knapp. Eine oft wenig bekannte, aber wichtige Einnahmequelle sind Geldauflagen, die Gerichte oder Staatsanwaltschaften an gemeinnützige Vereine weiterleiten können.

Wie funktioniert das?

In der Regel fließen Geldsanktionen in die Staatskasse und kommen somit allen Bürgerinnen und Bürgern zugute. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auch eine direkte Zuweisung an gemeinnützige Organisationen wie eure Ortsverbände möglich.

Das passiert etwa dann, wenn bei einem Strafverfahren – meist bei minderschweren Straftaten – die Staatsanwaltschaft anstelle einer Klage Geldauflagen verhängt, die an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen sind (§ 153a Strafprozessordnung). Dabei handelt es sich nicht um eine klassische Spende, und für die Beschuldigten entstehen keine steuerlichen Vorteile. Verkehrssünder können ihr Bußgeld daher nicht selbstständig an eine Organisation spenden.

Was ist die Geldauflagenliste?

Bei der Geldauflagenliste handelt es sich um ein Verzeichnis, das von Gerichten oder Staatsanwaltschaften geführt wird und in dem Organisationen verzeichnet sind, die für solche Geldauflagen infrage kommen. Nur Vereine, die in dieser Liste eingetragen sind, können offiziell als Empfänger von Geldauflagen berücksichtigt werden.

Zusätzlich gibt es die Website geldauflagenportal.de. Diese Plattform dient als zusätzlicher Informationsdienst, auf dem sich gemeinnützige Organisationen eintragen können. Richter, Staats- und Amtsanwälte sowie weitere Behörden nutzen diese Seite, um sich schnell und unkompliziert über potenzielle Empfänger von Geldauflagen zu informieren. Die gelisteten Organisationen werden nach Oberlandesgerichtsbezirken alphabetisch aufgeführt und enthalten Angaben zur inhaltlichen Arbeit, Kontodaten sowie Links zu den jeweiligen Webseiten.

Ein Eintrag auf diesem Portal erhöht somit die Sichtbarkeit bei den zuständigen Entscheidungsträgern und kann die Chancen auf Zuweisungen von Geldauflagen verbessern.

Wer kann sich eintragen lassen?

Grundsätzlich können sich nur Organisationen eintragen lassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Für die Eintragung benötigst du:

  • Bestätigung der Gemeinnützigkeit (z. B. Freistellungsbescheid des Finanzamts)
  • Kopie der Vereinssatzung
  • Zustimmung zur Entbindung des Finanzamts vom Steuergeheimnis zur Prüfung der Gemeinnützigkeit
  • Nachweis eines separaten Kontos für die Geldauflagen
  • Ein formloses Anschreiben an die zuständige Stelle

Die Zuständigkeit für die Eintragung liegt je nach Region meist beim Oberlandesgericht oder der Staatsanwaltschaft. In einigen Fällen ist auch eine Online-Anmeldung möglich.

Welche Schritte sind erforderlich?

  1. Kontakt aufnehmen: Informiere dich bei deinem zuständigen Amtsgericht, der Staatsanwaltschaft oder der Kommunalverwaltung über die Eintragungsmodalitäten in die Geldauflagenliste.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Bereite alle erforderlichen Dokumente vor, wie Satzung, Gemeinnützigkeitsbescheide und Kontodaten.
  3. Antrag stellen: Reiche einen formlosen Antrag mit den Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein.
  4. Regelmäßige Kontaktpflege: Pflege regelmäßigen persönlichen Kontakt zu Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Informiere sie über die vielfältigen Projekte deines Ortsverbands. Geldauflagen werden häufig thematisch passend vergeben – je besser die Entscheidungsträger eure Arbeit kennen, desto größer sind die Chancen auf Zuweisungen.
  5. Informationsmappen bereitstellen: Erstelle eine ansprechende Mappe mit einem Anschreiben sowie Flyer und Informationsmaterial zu deinen Projekten, die du bei Gesprächen übergeben kannst.
  6. Dokumentation führen: Führe eine Tabelle, in der du festhältst, welche Richter oder Staatsanwälte bereits Geldauflagen an deinen Verein zugesprochen haben. So bist du gut vorbereitet, um dich zu bedanken oder gezielt auf die Arbeit deines Ortsvereins hinzuweisen.
  7. Dankeskarten versenden: Persönliche Dankeskarten, in denen du über die durch die Zuwendungen ermöglichten Erfolge berichtest, werden von vielen Richterinnen, Richtern und Staatsanwältinnen sowie Staatsanwälten sehr geschätzt.
  8. Transparenz gewährleisten: Informiere die zuständigen Stellen regelmäßig und transparent über die Verwendung der Mittel, um das Vertrauen für eine nachhaltige Zusammenarbeit zu stärken.

Warum lohnt sich der Aufwand?

Eine Eintragung in die Geldauflagenliste sowie die Pflege persönlicher Kontakte eröffnen neue finanzielle Ressourcen für deine Arbeit. Dadurch können Projekte gesichert und ausgebaut werden – unabhängig von klassischen Spenden- und Fördermitteln.

Experten-Tipp:

Beginne frühzeitig mit der Kontaktaufnahme bei den zuständigen Stellen. Ein sorgfältig vorbereiteter Antrag, kontinuierliche Kommunikation, professionelles Informationsmaterial sowie persönliche Wertschätzung sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Finanzierung durch Geldauflagen.


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