Schwangerschaftskonfliktberatung

Beratung bei ungewollter Schwangerschaft (§§ 218/219 StGB)

Wir führen die zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs benötigte, gesetzlich vorgeschriebene Beratung durch. Unsere Beratungsstelle ist staatlich anerkannt.

Zwischen der Beratung und einem Schwangerschaftsabbruch (bis zur 12. Woche nach Empfängnis möglich) müssen laut Gesetz mindestens drei Tage liegen, bevor Sie einen Abbruch vornehmen lassen können.

Das Gespräch ist ein Angebot, über Ihre Gefühle und Gründe zu sprechen. Die Entscheidung, ob Sie Ihre Schwangerschaft abbrechen lassen, liegt alleine bei Ihnen. Auch Frauen, die sich unsicher sind, wie sie entscheiden werden, können sich beraten lassen. Die Beratung orientiert sich an den Ergebnissen der Frau und ist ergebnisoffen.

Sie können gerne in Begleitung kommen.

Wir informieren Sie über die verschiedenen Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs (medikamentös und chirurgisch). Bei Bedarf können Sie von uns Adressen erhalten.

Nach einem Schwangerschaftsabbruch steht unser Beratungsangebot selbstverständlich weiter zur Verfügung.

Die Beratung ist kostenlos.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.