Nach einer Trennung der Eltern stellt sich immer die Frage, wie die Verantwortung für gemeinsame Kinder künftig wahrgenommen werden kann. In Deutschland leben bereits viele Familien das sogenannte Wechselmodell: die Kinder leben zu gleichen Anteilen sowohl beim Vater als auch bei der Mutter. In einigen Ländern Europas ist dies als Regelform der Betreuung festgeschrieben. Dies möchte die FDP-Fraktion auch in Deutschland erreichen und hat dazu im März 2018 einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Der landesweite pro familia-Arbeitskreis Trennung hat sich damit beschäftigt. Der AK setzt sich dafür ein, Eltern bei der Suche nach einem bedarfsgerechten Beteuungsmodell zu unterstützen und kein Regelmodell zu etablieren, das der großen Bandbreite an Bedürfnissen und Möglichkeiten nicht gerecht wird. Der Arbeitskreis äußert sich in einer Stellungnahme unter dem Titel "Paradigmenwechsel in der Familienpolitik - das Wechselmodell als Regelmodell für getrennte Familien?"

Reproduktionsmedizin

Das 1990 beschlossene Embryonen-Schutz-Gesetz (ESchG), das in Deutschland nach wie vor die gesetzliche Grundlage für die Reproduktionsmedizin darstellt, wird den Entwicklungen nicht mehr gerecht. pro familia Baden-Württemberg fordert nach intensiver innerverbandlicher Auseinandersetzung, das Embryonenschutzgesetz durch ein neu zu erarbeitendes Fortpflanzungsmedizingesetz abzulösen. Der Verbandsrat hat am 2. März 2018 ein Positionspapier dazu verabschiedet.

pro familia fordert genitale Selbstbestimmung

Auf der Bundesdelegiertenkonferenz am 5.Mai 2018 hat pro familia eine Stellungnahme zu nicht medizinisch indizierten Eingriffen an Genitalien von Kindern  verabschiedet, die sich mit der Genitalverstümmelung von Mädchen, der Beschneidung von Jungen und der Operation intersexuell geborener Kinder befasst. pro familia lehnt diese Eingriffe ab. Sie verletzten das grundgesetzlich verbriefte Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und stehen nicht im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention und den Menschenrechten. Jeder Mensch hat ein Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung.

Prostitution

Das Prostitutionsgesetz, das seit 2002 in Deutschland in Kraft ist, steht seit langem in der Kritik und soll novelliert werden. prof familia hat sich in den Verbandsgremien mit den Rahmenbedingungen des Gewerbes, mit der Situation von Prostituierten und den Modellen, die im Zusammenhang mit der Novellierung des Gesetzes diskutiert werden, intensiv auseinandergesetzt. Die Stellungnahme von pro familia Baden-Württemberg zur Reform des Prostitutionsgesetzes 2015 finden Sie hier.