Spätfolgen

Wir unterstützen Ratsuchende, wenn im Rahmen der Beratung Spätfolgen von sexuellem Missbrauch und Gewalt erkennbar werden.
Diese können beispielsweise die Entscheidung für oder gegen ein Kind beeinflussen oder zu Störungen in der Paarbeziehung oder im sexuellen Erleben führen. Gleiches gilt, wenn Mädchen und Frauen nach einer Vergewaltigung oder aufgrund sexuellen Missbrauchs schwanger geworden sind.