Wussten Sie, dass…

Sie in Stadt und Kreis Gießen Geld für Verhütungsmittel beantragen können? Voraussetzung ist, dass Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Grundsicherung nach dem SGB II (Bürgergeld)
  • Grundsicherung nach Kapitel 4, SGB XII im Landkreis Gießen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3, SGB XII (Sozialhilfe)
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

 

Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:        

  • aktueller Bescheid des Jobcenters Gießen
  • Personalausweis oder Pass   
  • ggf. Rezept und/oder Kostenvoranschlag Ihrer Arztpraxis

 

Auf Wunsch bietet pro familia Ihnen auch gerne eine Verhütungsberatung an.

Bei einer Empfehlung durch die Ärztin/ den Arzt können auch Kosten einer Sterilisation übernommen werden.

 

Nähere Informationen erhalten Sie

  • in Ihrer Arztpraxis
  • von Ihrem*r Ansprechpartner*in im Jobcenter Gießen
  • in der pro familia-Beratungsstelle Gießen

 

Danksagung

pro familia Gießen bedankt sich für die Einrichtung des Verhütungsmittelfonds bei dem Landkreis Gießen

 

Sie finden Informationen auch auf unserem Flyer.

Verhütungsmittelfonds im Lahn-Dill-Kreis

 

Im Lahn-Dill-Kreis können Sie ebenfalls eine Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel beantragen. Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Jobcenters Lahn-Dill.