Wussten Sie, dass…
Sie in Stadt und Kreis Gießen Geld für Verhütungsmittel beantragen können? Voraussetzung ist, dass Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Grundsicherung nach dem SGB II (Bürgergeld)
- Grundsicherung nach Kapitel 4, SGB XII im Landkreis Gießen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3, SGB XII (Sozialhilfe)
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:
- aktueller Bescheid des Jobcenters Gießen
- Personalausweis oder Pass
- ggf. Rezept und/oder Kostenvoranschlag Ihrer Arztpraxis
Auf Wunsch bietet pro familia Ihnen auch gerne eine Verhütungsberatung an.
Bei einer Empfehlung durch die Ärztin/ den Arzt können auch Kosten einer Sterilisation übernommen werden.
Nähere Informationen erhalten Sie
- in Ihrer Arztpraxis
- von Ihrem*r Ansprechpartner*in im Jobcenter Gießen
- in der pro familia-Beratungsstelle Gießen
Danksagung
pro familia Gießen bedankt sich für die Einrichtung des Verhütungsmittelfonds bei dem Landkreis Gießen
Sie finden Informationen auch auf unserem Flyer.
Verhütungsmittelfonds im Lahn-Dill-Kreis
Im Lahn-Dill-Kreis können Sie ebenfalls eine Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel beantragen. Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Jobcenters Lahn-Dill.