Viele Schwangerschaften sind nicht geplant, manche auch ungewollt.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Schwangerschaft austragen möchten oder wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, können Sie sich bei uns beraten und informieren lassen.
Gerne können Sie ihren Partner oder eine andere Vertrauensperson zu dem Gespräch mitbringen.
Die von der BZgA und BÄK veröffentlichte Liste von Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ist unvollständig.
Sie bekommen bei unserer Beratung eine regionale Liste und ausführliche Informationen.
Eine Stellungnahme zum Thema finden Sie hier
Als anerkannte Konfliktberatungsstelle stellen wir Ihnen natürlich auch bei einem Schwangerschaftsabbruch die notwendige Bescheinigung nach § 219 StGB aus.
Weitere Informationen:
Unterstützung und Beratung im Schwangerschaftskonflikt
Kurzinformationen zum Schwangerschaftsabbruch in verschiedenen Sprachen