150 Jahre Kriminalisierung sind genug! Schwangerschaftsabbruch – Recht statt Verurteilung
Diese Forderung vertritt pro familia, denn seit dem 15. Mai 1871 ist ein Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch verankert. Das bedeutet, dass ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich erst einmal eine Straftat darstellt und betroffene Frauen sich nicht selbstständig und auf eigenen Wunsch hin für die Beendigung der Schwangerschaft entscheiden können. Laut Gesetz sind Gefängnis- oder Geldstrafen möglich. Ein Schwangerschaftsabbruch wird somit kriminalisiert und die betroffenen Frauen sind mit bürokratischen Hürden konfrontiert. Damit die Beendigung der Schwangerschaft für die schwangere Frau straffrei bleibt, wurde die Beratungsregelung eingeführt. Dies meint, dass sich die betroffene Person vorab in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen muss.
Das Recht auf Selbstbestimmung wird einer Frau, die ungewollt schwanger ist, aberkannt. Stattdessen herrscht ein „Beratungszwang“, der die betreffenden Frauen unter Rechtfertigungsdruck bringen und auch zu einer empfundenen Stigmatisierung führen kann. Auch darf man die moralische Aufladung des Themas Schwangerschaftsabbruch und die damit einhergehenden Folgen für die betreffenden Frauen nicht unterschätzen.