Bericht der German Alliance for Choice (GAfC) an den CEDAW-Ausschuss in deutscher Übersetzung

pro familia unterstützt den Bericht der German Alliance for Choice (GAfC) an den CEDAW-Ausschuss. Der Bericht untersucht Verstöße gegen das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) und plädiert dafür, dass auch Deutschland endlich die Vorgaben von CEDAW im Bereich sexueller und reproduktiver Rechte umsetzt. Ein zentraler Teil ist die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.
Der Bericht ergänzt die Berichte der Deutschen CEDAW-Allianz und des Deutschen Juristinnenbundes (djb) und liegt nun in deutscher Übersetzung vor.
„Die Verweigerung von Informationen und Dienstleistungen zum Schwangerschaftsabbruch beeinträchtigt das Leben und die Gesundheit von Frauen* zutiefst und behindert die Umsetzung oder Verwirklichung einer Reihe von bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechten. Da der Schwangerschaftsabbruch eine medizinische Dienstleistung ist, die nur Frauen* benötigen, ist der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch eine Voraussetzung für die Gewährleistung von Geschlechtergerechtigkeit.“ heißt es im Bericht.
Insbesondere wird der §219a, der Ärzt*innen verbietet, über den von ihnen angebotenen Schwangerschaftsabbruch zu informieren als Verstoß gegen Menschenrechtsstandards und die Richtlinien der WHO gewertet. Kritisiert wird außerdem, dass die Länder zwar für die Sicherstellung der Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch zuständig ist, es aber kein Monitoring-System gebe, das dokumentiere, ob und wie sie dies tun. Das Bundesgesundheitsministerium habe noch keine Maßnahmen zur Verbesserung der prekären medizinischen Unterversorgung beim Schwangerschaftsabbruch in mehreren Regionen getroffen.
Der Bericht enthält außerdem Vorschläge für einen Fragenkatalog, mit dem der CEDAW-Ausschuss den jeweiligen Regierungen, in diesem Fall der Bundesregierung, vorgibt, auf welche Punkte sie in ihrem nächsten Staatenbericht an den CEDAW-Ausschuss antworten bzw. eingehen müssen.
Der Bericht der German Alliance for Choice (GAfC) als PDF-Dokument
Wie lange noch? Der §219a StGB kriminalisiert Ärzt*innen!
Erneut ist ein Arzt wegen §219a StGB angeklagt worden. Der Gynäkologe Detlef Merchel klärt Frauen und Menschen mit Uterus auf seiner Webseite darüber auf, was sie im Falle einer ungewollten Schwangerschaft machen können. Er nennt Anlaufstellen, Ansprechpartner*innen und klärt über die Methoden auf und stellt den Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs dar. Er geht seiner ärztlichen Aufgabe nach: Aufklärungsarbeit. Aber durch den §219a können Abtreibungsgegner*innen dies als „Werbung“ deklarieren und ihn deshalb anzeigen.
Information ist aber keine Werbung. Wir erklären uns deshalb gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen solidarisch mit dem Frauenarzt Detlev Merchel und fordern seinen Freispruch sowie die Abschaffung des §219 StGB. Die Pressemitteilung mit den Namen der unterzeichnenden Organisationen ist hier zu finden.
Die Gerichtsverhandlung soll am Donnerstag, den 20.5.2021, um 10:45 Uhr vor dem Amtsgericht Coesfeld, Münsterland stattfinden.
Zivilgesellschaft fordert portugiesischen EU-Ratsvorsitz auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Lage in Polen zu ergreifen
200 zivilgesellschaftliche Organisationen aus 19 europäischen Ländern, darunter der pro familia Bundesverband, haben einen Offenen Brief an die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft geschickt, in dem sie ihre tiefe Besorgnis über die sich verschlechternde Situation in Polen zum Ausdruck bringen. Die Organisationen fordern die EU auf, Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit, Verletzungen der Rechte von Frauen und des Rechts auf friedlichen Protest sowie die gezielte Bekämpfung von Frauenrechtsorganisationen in Polen anzusprechen. Der Brief geht detailliert darauf ein, wie die Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit zur Einschüchterung unabhängiger Richter geführt hat und wie das Leben von Frauen durch die Verweigerung der sexuellen und reproduktiven Versorgung gefährdet wurde.
Der Offene Brief ist in deutscher Übersetzung hier zu finden.

Kristina Hänel legt Verfassungsbeschwerde gegen den §219a StGB ein
Ihre Klient*inneninformationen sind nur noch auf externer Webseite verfügbar
Am 19. Januar 2021 erhielt die Ärztin Kristina Hänel die Nachricht, dass die Verurteilung nach §219a StGB rechtskräftig ist. Sie legt nun Verfassungsbeschwerde ein. Direkte Konsequenz des §219a: Kristina Hänel darf auf ihrer Webseite ab sofort keine Klient*inneninformationen mehr zum Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung stellen. Das Solidaritätskomitee für die nach § 219a StGB angeklagten Ärzt*innen hat die Informationen auf Deutsch, Englisch und Türkisch nun auf seine Webseite gestellt.
Das ist aber nur eine Notlösung: Wichtig ist nach wie vor, dass der §219a endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird!
Gewalt gegen friedliche Demonstrant*innen in Polen nach der Entscheidung eines illegitimen Verfassungsgerichts, welche die Menschenrechte verletzt
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel,
sehr geehrter Herr Außenminister Heiko Maas,
die unterzeichnenden Verbände und Einzelpersonen wenden sich an Sie, um Sie auf unsere tiefe Besorgnis über die Entwicklungen in Polen aufmerksam zu machen. Es geht um die Anwendung übermäßiger Gewalt bei friedlichen Protesten gegen die sich verschlechternde Situation der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte im Land.
Am 22. Oktober 2020 entschied der polnische Verfassungsgerichtshof, dass der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch bei „schweren und irreversiblen fötalen Defekten oder unheilbaren Krankheiten, die das Leben des Fötus bedrohen“ verfassungswidrig ist. Diese rechtswidrige und rückschrittliche Entscheidung schränkt die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die Rechte der Frauen noch stärker ein und läuft auf ein fast vollständiges Verbot des legalen Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch im Land hinaus. Für die Frauen und ihre Familien bedeutet diese Entscheidung, dass sie gezwungen sind, Schwangerschaften gegen ihren Willen auch in Fällen schwerster fötaler Schädigungen fortzusetzen – oder ins Ausland zu reisen, wenn sie die finanziellen Mittel dafür haben. Diese Entscheidung wird das Leiden der Frauen, die sich bereits in einer sehr schwierigen Situation befinden, unnötig vergrößern. Das Urteil verstößt zudem gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Polens. Die Regierung hatte im Vorfeld Maßnahmen ergriffen, die die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechtsstaatlichkeit in Polen untergraben. Die EU und andere Institutionen haben daraufhin die Legitimität des Verfassungsgerichtshofs in Frage gestellt.
Nach der Entscheidung sind Zehntausende von Menschen auf die Straße gegangen, um ihre Unzufriedenheit mit der polnischen Regierung unter der Regierungspartei PiS (Recht und Gerechtigkeit) zum Ausdruck zu bringen. Die Proteste haben sich über ganz Polen ausgebreitet und laufen seit sieben Tagen. Die Proteste, die ursprünglich von Frauenrechtsgruppen wie Strajk Kobiet (Frauenstreik) angeführt wurden, werden heute von einer Vielzahl von Gruppen der polnischen Bevölkerung, darunter Bergarbeiter*innen, Taxifahrer*innen, Landwirt*innen und Gewerkschaften, weitgehend unterstützt (1).
Wir sind besorgt darüber, dass diese friedlichen Proteste von Polizei und rechtsextremen Gruppen, die der Regierungspartei nahe stehen, mit übermäßiger Gewalt beantwortet werden. Von Aktivist*innen und Journalist*innen dokumentiertes Filmmaterial zeigt, wie die Polizei Tränengas und Pfefferspray einsetzt und Protestierende körperlich angreift (2). Aktivist*innen haben bisher 17 Festnahmen dokumentiert, möglicherweise sind es viel mehr. In Warschau gab ein Pfarrer rechtsextremen Aktivist*innen die Erlaubnis, seine Kirche vor den Demonstrant*innen zu verteidigen, und sie begannen daraufhin, Frauen mit physischer Gewalt aus dem Gebäude zu entfernen (3). Die Aktionen rechtsextremer Gruppen sind besonders beunruhigend, da sie oft ungestraft handeln können, was in krassem Gegensatz zu den repressiven Maßnahmen der Behörden gegen Menschenrechtsverteidiger steht.
Die Anwendung exzessiver Gewalt durch Strafverfolgungsbeamte und ihr Versagen, friedliche Demonstranten vor Gewalt durch andere Zivilist*innen zu schützen, stehen im Widerspruch zu den Standards, die in den internationalen Menschenrechtsnormen und der EU-Charta der Grundrechte (4) festgelegt sind, die das Recht auf friedliche Versammlung garantieren. Es ist inakzeptabel, dass die polnische Regierung COVID-19 als Vorwand benutzt, um friedliche Proteste zu unterdrücken.
Diese Angriffe finden vor dem Hintergrund rapide schrumpfender bürgerlicher Rechte in Polen statt, was die Aushöhlung der Medienfreiheit und der Unabhängigkeit der Justiz (5) sowie ein hartes Vorgehen gegen LGBTI- und Menschenrechtsaktivisten und -verbände (6) einschließt. Bald könnte auch das Recht der Frauen auf Schutz vor häuslicher Gewalt durch eine bevorstehende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bedroht sein, mit der die Istanbuler Konvention für verfassungswidrig erklärt werden könnte (7).
Wir rufen Sie auf, gegen die Anwendung übermäßiger Gewalt und Gewalttätigkeit gegen friedliche Demonstranten zu protestieren. Bitte verurteilen Sie Angriffe und Gewalt durch nichtstaatliche Akteur*innen einschließlich rechtsextremer Gruppen und setzen Sie sich dafür ein, dass diejenigen, die die Demonstrant*innen angreifen, zur Rechenschaft gezogen werden.
Unterzeichner*innen:
AWO Bundesverband e.V
Familienplanungszentrum BALANCE, Berlin
Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband
Heidi Meinzolt, Mitglied im Internationalen Vorstand der Women's International League for Peace and Freedom (WILPF) für Europa
Arbeitskreis Flucht und Asyl der IPPNW (Internationale ÄrztInnen zur Verhütung des Atomkriegs – ÄrztInnen in sozialer Verantwortung)
pro familia Bundesverband
TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.V.
Beate Ziegler
7 https://www.politico.eu/article/poland-court-violence-against-women-istanbul-convention/
Der Offene Brief an die Bundesregierung (pdf-Dokument)
Diese Erklärung hat der pro familia Bundesverband zusammen mit mehr als 150 internationalen Organisationen unterzeichnet:
Als Organisationen, die sich für die Förderung der Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, stehen wir in Solidarität mit all jenen in Polen, die in der vergangenen Woche friedlich gegen den politisierten Angriff auf die grundlegenden Menschenrechte von Frauen und den Zugang zur Gesundheitsversorgung protestiert haben.
In der vergangenen Woche hat das polnische Verfassungsgericht eine Entscheidung erlassen, die einen Rechtsgrund für den Schwangerschaftsabbruch für ungültig erklären soll. Wenn dieser Entscheidung Rechtskraft verliehen wird, läuft dies auf die Einführung eines nahezu vollständigen Verbots der Abtreibung in Polen hinaus.
Tausende in ganz Polen haben friedlich gegen diese rechtswidrige und rückschrittliche Entscheidung protestiert. Wir bringen unsere tiefe Bewunderung für die mutigen und unermüdlichen Bemühungen derer zum Ausdruck, die die Rechte der Frauen in Polen verteidigen. Die grundlegenden Menschenrechte der Frauen sind universell, Angriffe auf diese Rechte betreffen jede und jeden in der Gesellschaft und ihre Auswirkungen gehen über die nationalen Grenzen hinaus.
Wir fordern die polnische Regierung nachdrücklich auf, das Recht auf Versammlungsfreiheit und friedlichen Protest zu respektieren, Zurückhaltung zu üben und von übermäßiger Gewaltanwendung und Gewalttätigkeit Abstand zu nehmen. Wir sind zutiefst besorgt über Berichte, wonach zur Unterdrückung friedlicher Proteste und Demonstrationen eine Militäraktion geplant ist. Wir fordern die EU und die internationale Gemeinschaft eindringlich auf, die Situation zu beobachten und mit Dringlichkeit zu handeln, um Gewalt gegen friedliche Demonstranten und Angriffe auf Menschenrechtsverteidigerinnen zu verhindern.
Link zum Center for Reproductive Rights mit der Liste der Unterzeichner*innen
30.10.2020
Schwangerschaftsabbruch in Deutschland: Zahlen, Fakten, Hintergründe
pro familia factsheet zum Thema als pdf-Dokument
Die wichtigsten Fakten und Zahlen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland sind in diesem 4-seitigen Papier zusammengestellt.
44-seitiges Papier inklusive des pro familia Positionspapiers zum Schwangerschaftsabbruch als pdf-Dokument
Das Urteil gegen die Berliner Ärztin Bettina Gaber ist Ende November rechtskräftig geworden. Medien berichteten, das Kammergericht habe die Revision der Ärztin verworfen und damit das Urteil und die auferlegte Geldstrafe des Amtsgerichts bestätigt.
Die Ärztin hat nun Beschwerde beim Verfassungsgericht eingelegt. Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht sich angemessen und ausführlich mit dem §219a StGB befassen wird und dessen Unsinnigleit und Schädlichkeit erkennt!

Am 12. Dezember 2019 wurde die Ärztin Kristina Hänel vom Landgericht Gießen nach §219a StGB verurteilt – zum dritten Mal. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte den Fall zurück an das Landgericht verwiesen, damit er dort nach der Neufassung des §219a StGB nochmals verhandelt werden könne.
Das Urteil beweist: Es gibt weiterhin keine Rechtssicherheit für Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dieser Meinung waren in Gießen neben dem Verteidiger auch der Staatsanwalt und die Richterin. Der „neue“ §219a StGB schaffe mehr Unklarheiten als Klarheiten und es sei fraglich, ob er in dieser Form verfassungsmäßig sei. Leider lehnte die Richterin die Weitergabe des Falls an das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen ab. Kristina Hänel will dennoch weitermachen und den Weg über das Oberlandesgericht in Frankfurt gehen.
Den Prozess begleiteten wieder zahlreiche Unterstützer*innen. Reden auf der Kundgebung wurden unter anderem von Eva Waldschütz und Nora Szász gehalten, die ebenfalls vom §219a StGB betroffen sind.

„Der sogenannte „Kompromiss“ zum Strafrechtsparagraphen 219a sollte das Thema „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft” befrieden. Das hat er nicht getan! In Deutschland können weiterhin Ärzte und Ärztinnen wie Dr. Gaber und Dr. Weyer dafür kriminalisiert werden, dass sie darüber informieren, dass sie entsprechend der Gesetzeslage Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Der „neue“ §219a gibt Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung weiterhin die Möglichkeit, Ärzt*innen mit Strafanzeigen zu gängeln. Das können wir nicht tolerieren! Wir brauchen weiterhin ein klares Zeichen, dass die Gesellschaft Ärzt*innen vor den Aktionen von Personen und politischen Gruppen schützt, die das Recht auf Zugang zur Gesundheitsversorgung und Selbstbestimmung unterlaufen wollen. Wir brauchen weiterhin eine menschenrechtsbasierte Rechtsreform.
Wem ist geholfen damit, dass Dr. Gaber, Dr. Weyer und andere wegen des §219a vor Gericht stehen? Ja, wem eigentlich?! Der Umsetzung der Menschenrechte in Deutschland sind diese Strafverfolgungen nicht zuträglich, im Gegenteil: Solange Deutschland die Bereitstellung von medizinisch korrekten Informationen über den sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch nicht entkriminalisiert, widerspricht es seinen Menschenrechtsverpflichtungen. Andere machen uns vor, wie Menschenrechtsreformen wirklich aussehen: Irland und Belgien haben 2018 Rechtsvorschriften aufgehoben, die die Bereitstellung von Informationen über Abtreibungen verboten.
Als Beratungsfachverband wissen wir, wie wichtig es für Frauen ist, unkompliziert, umfassend und schnell die für sie erforderlichen Informationen zu erhalten. Dies wird durch den „Kompromiss“ vom April 2019 nicht gewährleistet. Die versprochenen Liste von Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, lässt bezeichnenderweise noch immer auf sich warten und hält sowieso nicht als Problemlösung her.
Heute erklärt sich der pro familia Bundesband solidarisch mit Bettina Gaber und Verena Weyer und will als Fachverband, der bundesweit jährlich rund 61.000 Menschen im Rahmen der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch berät, noch einmal deutlich Position beziehen: Der „Kompromiss“ kann nicht das letzte Wort zum §219a sein!“

Das „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ hat die parlamentarischen Gremien und ist in Kraft getreten. Arztpraxen und Krankenhäuser können ab sofort lediglich darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Alle weiteren Informationen, beispielsweise, welche Methoden sie anwenden, bleiben strafbar. Für diese Informationen müssen sie auf die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweisen, die öffentliche Listen von Ärzt*innen bereitstellen sollen.
So ist es wenig verwunderlich, dass der nächste Prozess wegen §219a StGB ansteht: Am 14. Juni 2019 beginnt der Prozess gegen zwei Berliner Ärztinnen. Ihr Delikt: Auf ihrer Webseite steht: Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Leistungen.
Der „reformierte“ §219a StGB trägt weiterhin zur juristischen und gesellschaftlichen Stigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs und von Ärzt*innen, die ihn medizinisch durchführen, bei. Nur eine Streichung des Paragraphen schützt Ärzt*innen vor Kriminalisierung!
pro familia wird die Umsetzung der neuen Regelungen kritisch begleiten und sich einschalten, wenn wir die Informationsrechte von Frauen (und Ärzt*innen) bedroht sehen.
Link zu weiteren Informationen über die Prozesse gegen Ärzt*innen

Stellungnahme des Center for Reproductive Rights zum „Gesetzentwurf zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch
Das Center for Reproductive Rights (CRR) ist eine der weltweit führenden juristischen Menschenrechtsorganisationen auf dem Gebiet der reproduktiven Rechte von Frauen. Das Center ist für sein Fachwissen im vergleichenden Recht und zu internationalen Menschenrechtsnormen im Bereich der reproduktiven Rechte anerkannt und wird regelmäßig angefragt, Gesetzgeber und politische Entscheidungsträger*innen zu informieren und fachlich zu beraten.
Das CRR hat dem Bundestag eine Stellungnahme vorgelegt, die einen Überblick über internationale Menschenrechtsnormen und vergleichbare europäische Gesetzgebung zur Regelung der Bereitstellung von Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch gibt.
Das CRR kommt zu dem Schluss:
- Gesundheitsdienstleister*innen in fast allen europäischen Ländern ist es erlaubt, medizinisch korrekte Informationen über sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zu verbreiten. Die Ausnahmen sind Albanien, Griechenland, Ungarn, Liechtenstein, Russland und – Deutschland.
- Die gängige europäische Praxis steht im Einklang mit internationalen Menschenrechtsnormen und internationalen Leitlinien für die öffentliche Gesundheit und medizinische Versorgung.
- Die Menschenrechtsnormen und internationalen Leitlinien sehen vor, dass Staaten die Bereitstellung von Informationen zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen entkriminalisieren und sicherstellen, dass Frauen medizinisch korrekte Informationen über sichere, legale Schwangerschaftsabbrüche zugänglich sind – insbesondere auch von ihren Ärzt*innen!
- Restriktionen bezüglich medizinischer Dienstleistungen und Informationen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit führen zur Diskriminierung von Frauen, und die Abschreckungswirkung, die von der Stigmatisierung im Zusammenhang der Kriminalisierung geschaffen wird, kann medizinische Fachkräfte davon abhalten, sich für Schwangerschaftsabbrüche und die damit verbundene Gesundheitsversorgung beruflich zu qualifizieren oder sich darüber zu informieren.
Die vollständige Stellungnahme ist hier abrufbar.

Die vielen Stimmen gegen den §219a StGB haben dazu geführt, dass am 29. Januar 2019 kurzfristig ein neuer Gesetzesvorschlag der Bundesregierung auf dem Tisch lag. Doch auch dieser reglementiert, welche Informationen auf den Webseiten von Ärzt*innen stehen dürfen und ist daher keine Lösung! Die Methode des Schwangerschaftsabbruchs darf zum Beispiel nicht genannt werden. pro familia hält an der Streichung des §219a StGB fest!
Die Pressemitteilung zum Referentenentwurf
Die pro familia Stellungnahme zum Referentenentwurf

Keine Kompromisse! Sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar. Weg mit dem §219a StGB!
Am 26. Januar 2019 findet ein bundesweiter Aktionstag für die Streichung des §219a StGB statt. Dazu ruft u.a. das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung auf.
Nach aktuellem Stand werden in voraussichtlich über 20 Städten parallel Aktionen stattfinden. Wo was geplant ist, ist hier abrufbar. Eigene Aktionen bitte auch dort anmelden.

Wir brauchen keine neue Studie zu psychischen Problemen nach einem Schwangerschaftsabbruch, wie es das 5-Punkte-Papier der Bundesregierung zum §219a StGB vorschlägt. Es gibt zahlreiche Studien, und alle kommen zum gleichen Ergebnis: Risikofaktor ist nicht der Eingriff selbst, sondern die wahrgenommene Stigmatisierung und vorangegangene psychische Erkrankungen.
Studie von 2015, Artikel aus dem pro familia magazin 3/2015
Frühere Studien, Zusammenstellung von pro familia

Am 12. Dezember 2018 hat die Bundesregierung einen „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ vorgelegt. Dieser Vorschlag bietet aber keine Lösung in der Sache §219a StGB. Anstatt mit einer Streichung des Paragraphen ein für alle Mal Rechtsicherheit für Ärzt*innen zu erreichen, will die Bundesregierung die Informationsmöglichkeiten von Ärzt*innen weiterhin einschränken. Laut Vorschlag sollen Ärzt*innen künftig auf ihren Webseiten nur darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, bei allen anderen Fragen sollen sie auf staatliche Internetseiten verweisen.
Die Erfahrung aus der Beratung zeigt aber, dass Frauen weitergehende Informationen benötigen, wie z.B. nach welcher Methode der Abbruch durchgeführt wird, wie der Ablauf ist und wie die Haltung der Praxis bzw. der Klinik zum Schwangerschaftsabbruch aussieht. Diese Informationen werden weder auf einer staatlichen Internetseite oder einer zentralen Kontaktliste zu finden sein, dabei sind sie für Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, essentiell.
Völlig unverständlich ist für pro familia, warum die Bundesregierung in ihrem Vorschlag die Idee einer Studie über die seelischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs formuliert. Es liegen ausreichend seriöse Studien dazu seit Jahren auf dem Tisch, eine weitere ist nicht notwendig. Das Post-Abortion-Syndrom ist eine Erfindung von Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung und hat mit dem Informationsrecht zum Schwangerschaftsabbruch nichts zu tun.
Fazit: Wir sind über das dürftige, fachlich kontraproduktive Ergebnis des langen zähen Ringens bestürzt. pro familia fordern die Bundesregierung auf, ein deutliches Signal an Ärzt*innen zu senden, dass die Informationen auf ihren Webseiten zulässig sind. Für Ärzt*innen und informationssuchende Frauen gibt es nur eins: Der §219a StGB muss gestrichen werden!
Zur Pressemitteilung
Der Regierungsvorschlag als pdf-Dokument
11. Oktober 2018. Anlässlich des morgigen Berufungsverfahrens im Fall Kristina Hänel fordert ein Verbändebündnis, dem pro familia angehört, erneut, den Paragraphen §219a StGB ersatzlos zu streichen.
Nach der Zurückstellung des Antrages auf Aufhebung des §219a StGB der SPD-Fraktion im Bundestag hatte sich die Regierungskoalition darauf verständigt, im Herbst einen Vorschlag zur Regelung vorzulegen. Aber bis heute fehlt diese Regelung, die endlich Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte schafft und Frauen einen uneingeschränkten Zugang zu Information über einen Schwangerschaftsabbruch einräumt! Aus diesem Grund legt das Verbändebündnis den Offenen Brief zur Aufhebung des § 219a StGB, der bereits im April an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD verschickt wurde, nochmals vor. Denn die Zeit drängt und die Zahl der Anzeigen gegen Frauenärzt*innen nimmt zu.
Der Offene Brief ist hier abrufbar.
Am 29. August 2018 fand in Kassel ein Prozess gegen zwei Frauenärztinnen statt, die auf ihrer Webseite darüber informiert haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Es kam noch zu keinem Urteil, der Prozess wurde unterbrochen. Der für den 6. September 2018 angekündigte Berufungsprozess gegen Kristina Hänel wurde kurzfristig verschoben. Ein neuer Termin wurde nicht genannt.
Dieser weitere Prozess gegen Ärzt*innen unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf auf, den §219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. pro familia fordert – zusammen mit vielen Verbänden und Einzelpersonen –, dass Ärzt*innen ohne Risiko vor Strafverfolgung über ihr medizinisches Angebot zum Schwangerschaftsabbruch informieren dürfen. Wir setzen uns für einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche ein und wenden uns gegen die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten durch den §219a StGB.
Zur Pressemitteilung Weitere Prozesse wegen §219 a StGB zeigen dringenden Handlungsbedarf auf vom 27. August 2018
Anhörung zum §219a StGB im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 27. Juni 2018
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beschäftigte sich am 27. Juni 2018 mit den Gesetzentwürfen zum §219a StGB. Zur öffentliche Anhörung war auch die Gesundheitswissenschaftlerin und ehemalige pro familia Bundesvorsitzende Prof. Dr. Daphne Hahn geladen. Sie brachte die fachliche Expertise von pro familia ein. Die schriftliche Stellungnahme ist hier abrufbar.
§219a StGB – Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
Prozess gegen Ärztin wegen §219a StGB
Am 24. November 2017 wurde die Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt, weil das Amtsgericht in Gießen befand, dass sie gegen den §219a StGB (Werbung für den Schwangerschaftsabbruch) verstoßen habe. Kristina Hänel führt Schwangerschaftsabbrüche durch und hält auf ihrer Webseite Informationen zu einem straflosen Schwangerschaftsabbruch vor. Schon vor dem Prozess hatte sie angekündigt, notfalls durch alle Instanzen gehen zu wollen.
Unterstützung
Im Vorfeld des Prozesses gab es breite Unterstützungsaktionen für die Ärztin und ihrer Petition auf change.org und einen lauten Ruf nach Abschaffung des §219a StGB. Im Internet wurde die Unterstützungsplattform https://solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com eingerichtet. pro familia betonte in einer Pressemitteilung, dass die reine Information darüber, wie, wo und durch wen straflose Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, nicht als Werbung angesehen werden sollte. „Der §219a StGB wird zunehmend von Abtreibungsgegner*innen dazu benutzt, Ärzt*innen anzuzeigen und einzuschüchtern“, heißt es weiter. Mit dem §219a StGB werde es Frauen schwer gemacht, ihr Recht auf Information wahrzunehmen. Sie könnten sich nicht niedrigschwellig darüber informieren, wo und mit welcher Methode ein Schwangerschaftsabbruch möglich sei. Dabei sichere §21 Schwangerschaftskonfliktgesetz Frauen das Recht auf freie Wahl unter den Ärztinnen und Ärzten zu.
In einer weiteren Pressemitteilung zum Internationalen Frauentag am 8. März bekräftigte pro familia ihre Forderungen: Umfassende und unabhängige Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch müssen öffentlich verfügbar sein. Dazu gehören auch Angaben über die regionale Versorgung und die verwendeten Methoden.
Politischer Handlungsbedarf
Der Ausgang des Prozesses gegen Kristina Hänel zeigt, dass dringender politischer Handlungsbedarf beim §219a StGB besteht. Auf diesen und anderen politischen Handlungsbedarf haben wir schon in unserem Hintergrundpapier „Schwangerschaftsabbruch: Fakten und Hintergründe“ hingewiesen. Zum Download
Ein öffentliches, niedrigschwelliges Informationsangebot könnte Frauen in ihrem Recht auf Information und Wahlfreiheit stärken.
Offener Brief von 26 Verbänden
26 Verbände und Organisationen, darunter der pro familia Bundesverband haben sich am 23. April 2018 wegen des §219a StGB an die Bundesregierung gewandt.
„Wir, die unterzeichnenden Verbände, fordern Sie auf, Frauen freien Zugang zu sachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu gewähren und den §219a StGB aufzuheben“, heißt es in dem an Bundeskanzlerin Merkel, Justizministerin Barley, Gesundheitsminister Spahn, Familienministerin Giffey sowie an die Vorsitzenden der CDU/CSU- bzw. SPD-Bundestagsfraktion gerichteten Offenen Brief. „Angesichts zahlreicher Klagen gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber auch öffentlich informieren, drängt die Zeit!“
Hier geht es zum Offenen Brief.
Folgende Verbände haben den Offenen Brief unterzeichnet:
Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF), AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Bundesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik Bündnis 90/DIE GRÜNEN (BAG Frauenpolitik), BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros, Bundesjugendwerk der AWO e.V., BFF Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt e.V., Bundesverband der Frauengesundheitszentren e.V., Bundesverband der Mütterzentren e.V., Bundesverband Liberale Frauen e.V., Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, DGB Frauen, Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (DGPFG), Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS), Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD), Feministische Offensive der LINKEN, Humanistischer Verband Deutschlands (HVD), Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V., Netzwerk Frauengesundheit Berlin, pro familia Bundesverband e.V., Schwangerschaftsberatungsstelle BALANCE, SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband, Sozialverband Deutschland e.V. SoVD, Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV), Zukunftsforum Familie e.V.
Brief an Bundestagsfraktionen
pro familia hat sich zweimal in einem Brief an die im Bundestag vertretenen Fraktionen gewandt und appelliert, eine fraktionsübergreifende Lösung zu finden und den §219a StGB abzuschaffen. „Die Streichung des §219a StGB stellt den seit Mitte der 1990er Jahre geltenden Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruch nicht infrage. Er verabschiedet sich aber endlich von einem überholten, juristisch und gesellschaftlich verzichtbaren Gesetz“, heißt es in dem letzten Schreiben vom 15. Februar 2018.
Gesetzentwürfe im Bundestag und Bundesrat
Im Bundestag wurden am 22. Februar 2018 in erster Lesung die Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen, von den Linken und der FDP debattiert und anschließend zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Während der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion eine „Einschränkung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ vorsieht, wollen Grüne und Die Linke den §219a StGB streichen.
Die SPD-Fraktion hatte im Vorfeld ihren Gesetzentwurf zum §219a StGB zurückgezogen. Stattdessen habe man die Bundesregierung aufgefordert, Möglichkeiten einer Lösung zu prüfen und einen Vorschlag vorzulegen, erklärte die Fraktion.
Im Bundesrat haben Mitte Dezember 2017 die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von §219a StGB in den Bundesrat eingebracht. Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt sagte am 19. Januar 2018 gegenüber der Tageszeitung „taz“, dass die Initiative, den §219a StGB zu streichen, sowohl im Ausschuss für Frauen und Jugend als auch im Gesundheitsausschuss eine Mehrheit bekommen habe. Der Rechtsausschuss habe die Befassung mit dem Antrag zwar vertagt, dennoch könne in einer der nächsten Bundesratssitzungen schon darüber abgestimmt werden.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beschäftigt sich am 27. Juni 2018 mit den Gesetzentwürfen zum §219a StGB. Zur öffentliche Anhörung ist auch die Gesundheitswissenschaftlerin und ehemalige pro familia Bundesvorsitzende Prof. Dr. Daphne Hahn geladen. Sie wird die fachlkiche Expertise von pro familia einbruingen. Die schriftliche Stellungnahme ist hier abrufbar.
Pressespiegel: pro familia zum §219a StGB
29.8.2018 n-tv.de
„Lebensschützer“ und der §219a – Ärztinnen fühlen sich vor Gericht gezerrt
29.8.2018 t-online.de
Informationen auf Webseite – Weitere Frauenärztinnen wegen Werbung für Abtreibung vor Gericht
23.8.2018 Kontraste
Abtreibung schwer gemacht. Immer weniger Ärzte bieten Schwangerschaftsabbrüche an
24.5.2018 heute+ Themensendung
„Schwerpunkt Schwangerschaftsabbrüche“ (mit einem Interview mit der Bundesvorsitzenden Prof. Dr. Davina Höblich)
16.4.2018 Spiegel online
„Sachliche Informationen sind keine Werbung“. Interview mit der pro familia Bundesvorsitzenden Prof. Dr. Davina Höblich
9.4.2018 Deutschlandfunk Kultur
Streit um Paragraph 219a - Selbsternannte Lebensschützer gegen Frauenärzte
10.3.2018 Der Spiegel
Dürfen Ärzte über Abtreibungen informieren?
23.2.2018: Fachvortrag Prof. Dr. Ulrike Busch
"§219: Streichen, ändern- beibehalten"
11.12.2017 HR 2 Kulturradio Der Tag
Faktencheck im Mutterleib – Das Problem Abtreibung
4.12.2017 l‘Obs - rue 89
Cette histoire nous le rappelle : l'avortement est encore illégal en Allemagne
30.11.2017 HR info
Paragraf 219a – brauchen wir eine neue Abtreibungsdebatte?
28.11.2017 detektor.fm
Ist das gerecht? | Gerichtsurteil gegen Frauenärztin Dürfen Ärzte über Abtreibung informieren?
21.11.2017 Frankfurter Rundschau
Ärztin vor Gericht „Ich weiß gut 70.000 Menschen hinter mir“
20.11.2017 Der Standard.de
Deutsche Gynäkologin wegen Werbeverbots für Abtreibung vor Gericht
17.11.2017 die tageszeitung
„Lebensschützer“ zeigen Ärztin an – Über einen veralteten Paragrafen
1.11.2017 Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
Schwangerschaftsabbrüche: Allein mit dem Entschluss
15.9.2017 die tageszeitung
„Werbung“ für Abtreibungen. Notfalls durch alle Instanzen