Sexualität und Demenz

Demenz verändert das Leben der erkrankten Menschen und ihres Umfelds umfassend.

Bei einer Demenz sterben Nervenzellen ab. Ist eine große Zahl von Nervenzellen geschädigt, zeigt sich dies in Gedächtnisstörungen und einer veränderten Wahrnehmung. Dies hat wiederum Einfluss auf das Verhalten. Für die Partnerin oder den Partner, für Kinder, Freunde und Nachbarn sind diese Veränderungen häufig unverständlich und schwer zu akzeptieren. Das gilt auch und besonders für das sexuelle Verhalten von einigen Menschen mit Demenz.

Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Heimen, Wohngruppen und ambulanten Diensten bedeutet die Pflege von Menschen mit Demenz oft eine große Herausforderung. Deren sexuelles Verhalten kann für Irritationen sorgen und den üblichen Ablauf der Pflege sowie den Alltag in einer Einrichtung stören.

Menschen mit Demenz fallen oft auf, weil sie sich nicht mehr an den üblichen gesellschaftlichen Regeln orientieren können. Das gilt unter Umständen auch für ihr sexuelles Verhalten.

Dieses Verhalten hat seine Ursachen in der Schädigung der Hirnregionen. Denn das Gehirn ist das Kontrollzentrum für Gefühle und Verhalten, und es „produziert“ sexuelle Fantasien – deshalb wird es häufig als unser wichtigstes Sexualorgan bezeichnet. Wird das Gehirn durch eine Demenz geschädigt, können die Kontrollmechanismen für sexuelles Verhalten versagen. Die Einsicht in und Kenntnis von sozialen Regeln (auch im sexuellen Umgang) gehen verloren. Die Betroffenen haben kein Bewusstsein darüber, dass sie anderen damit zu nahe treten, ihnen wehtun können und Grenzen überschreiten.

Auch wenn bei Menschen mit Demenz viele Fähigkeiten verloren gehen und ihre Persönlichkeit verändert scheint, werden sie dadurch nicht zu geschlechtslosen Wesen. Sie sind und bleiben Frauen und Männer mit unterschiedlichen Prägungen, mit individuellen Lebenswegen und sexuellen Erfahrungen.

Sexualität und der Ausdruck der eigenen sexuellen Identität sind ein grundlegendes menschliches Recht – und das gilt auch für Menschen, die nicht mehr selbständig für sich sorgen können. Damit verbunden ist das sexuelle Selbstbestimmungsrecht: Eine Person hat das Recht zu entscheiden, ob und mit wem sie Sex haben möchte.

Was Sie als Angehörige oder Pflegekraft tun können und mit welchen Fragestellungen und Herausforderungen Sie sich gegebenenfalls konfrontiert sehen könnten, können Sie in der Broschüre "Sexualität und Demenz" nachlesen.

Hilfe am Telefon

Beratungstelefon der Deutschen Alzheimer Gesellschaft „Alzheimer-Telefon“: 030 / 2 59 37 95 14

Telefonseelsorge: 0800/1110111 oder 0800/1110222

Pflege-Telefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 030/20179131

 

Sexualbegleitung

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