Jeder Mensch hat das Recht, seine Sexualität selbstbestimmt zu leben. Die sexuelle Rechte jedes und jeder einzelnen sind ein Menschenrecht und daher wie jedes andere Menschenrecht universal und unteilbar. Deshalb dürfen sie nicht anderen Gesichtspunkten wie zum Beispiel wirtschaftlichen Interessen oder politischen und moralischen Mehrheitsmeinungen untergeordnet werden.
Es gibt eine „Charta der sexuellen und reproduktiven Rechte“, die folgende Rechte im Zusammenhang mit Sexualität und Reproduktion benennt:
Es ist ein grundlegendes Recht aller Frauen und Männer, über die Zahl ihrer Kinder und den Zeitpunkt ihrer Geburt frei und verantwortlich zu entscheiden. Dies schließt die Möglichkeit, eine Schwangerschaft zu verhüten ebenso ein wie die Entscheidung kinderlos zu bleiben und auch Hilfe bei Problemen mit der Empfängnis- und Zeugungsfähigkeit.
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