Sexualpädagogische Konzeptarbeit für Institutionen
| Beginn | 19.01.2024, 09:00 Uhr | ||||
| Ende | 23.02.2024, 12:30 Uhr | ||||
| Besonderheiten | Termine und Zeiten: Freitag, 19.01.2024, 9:00 – 17:30 Uhr (Auftakt) Freitag, 26.01.2024, 9:00 – 12:30 Uhr Freitag, 02.02.2024, 9:00 – 12:30 Uhr Freitag, 09.02.2024, 9:00 – 12:30 Uhr (Selbstlernmodul) Freitag, 16.02.2024, 9:00 – 12:30 Uhr Freitag, 23.02.2024, 9:00 – 12:30 Uhr | ||||
| Ort |
online Die Zugangsdaten zur Seminarplattform werden kurzfristig versandt. Die Teilnahme setzt einen PC oder Laptop mit Kamera voraus. | ||||
| Leitung |
Sven Vöth-Kleine Dipl.-Sozialpädagoge, Sexualpädagoge, Sexualberater, Schwangerschaftsberater, syst. Berater und Supervisor, pro familia Hamburg Annika Arens Dipl.-Sozialpädagogin, Sexualpädagogin (isp), Traumapädagogin/Trauma-zentrierte Fachberaterin, (DeGPT, Institut Berlin) | ||||
| Ziele/Inhalte |
Gesellschaftlich ist das Bewusstsein für die Befähigung zur selbstbestimmten Sexualität und Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gewachsen. In diesem Zuge werden sexualpädagogische Fachkräfte verstärkt von Organisationen, Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, (schulischen) Bildungseinrichtungen und anderen Institutionen angefragt, Organisationsentwicklungsprozesse hinsichtlich Konzeptionen, Erweiterung von bestehenden Leitbildern oder Schutzkonzepten zu begleiten. In der Konzeptarbeit mit Institutionen und Einrichtungen haben sexualpädagogische Fachkräfte zwei Aufgaben, die vereint werden wollen: Sie sollen die Bedarfe der Institutionen als Auftraggeber*innen aufgreifen und dabei gesetzliche Rahmenbedingungen bzw. bestehende Rahmenrichtlinien beachten. Und sie sollen in ihrer Rolle als Anwält*innen der sexuellen und reproduktiven Rechte von Kindern und Jugendlichen darauf hinwirken, dass diese im Leitbild und Konzept der Einrichtungen und im Selbstverständnis der Mitarbeiter*innen ihren Platz finden. In diesem Werte-, Haltungs- und Reflexionsprozess besteht darüber hinaus die Anforderung für sexualpädagogische Fachkräfte, die finale Entscheidungshoheit der Konzeptausformulierung an die jeweiligen Auftraggeber*innen zu übergeben. Für die Begleitung von Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, soll die Fortbildung Grundlagenwissen über Organisations- und Konzeptentwicklungsprozesse und die Funktion und Prinzipien jeweilig bestehender institutioneller Leitbilder vermitteln. Dabei werden sowohl die Ressourcen und Möglichkeiten, als auch die Grenzen einer Begleitung durch pädagogische Fachkräfte thematisiert. Die Fortbildung unterstützt Fachkräfte, entsprechende Angebote für Institutionen zu entwickeln und Prozessabläufe zu konzipieren. Die Inhalte der Fortbildung sind:
Um die Nachhaltigkeit der Fortbildung zu sichern, findet die Fortbildung über einen länger angelegten Zeitraum statt. Ziele hierbei sind, sich über bisherige Prozesserfahrungen auszutauschen, von ihnen zu partizipieren sowie in der Praxis aufgekommene Fragen zu beantworten und die Umsetzung des Gelernten in die berufliche Praxis zu integrieren. | ||||
| Methoden |
Werden an das Online-Setting angepasst. Input, Plenum, Kleingruppen, Soziometrie, ggf. Skulpturarbeit, Rollenspiel, Timeline, Matrixarbeit, Skalierung, Fokusgruppen, Gesprächstraining, Selbstreflexion, digitaler Austausch.
In der Fortbildung ist u.a. Binnendifferzierung der Gruppe geplant, was im Lernprozess Begleitung kleinerer (Halb-)Gruppen bedeutet. Diese Herangehensweise dient gleichzeitig als Lehr- und Lernmodell für die spätere Konzeptentwicklung der einzelnen Institutionen.
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| Zulassungsvoraussetzungen |
Die Teilnahme an der Fortbildung setzt voraus:
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| Teilnahmebeitrag |
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| Fahrtkosten |
Fahrtkosten werden nicht erstattet. | ||||
| Anmeldeschluss | 04.11.2023 |
Rücktrittsbedingungen
Zu- und Absagen werden erst nach Ende der Anmeldefrist und Durchsicht aller eingegangenen Anmeldungen erteilt.
- Absagen sind grundsätzlich nur an den Veranstalter, also den pro familia Bundesverband zu richten.
- Absagen vor Ablauf der Anmeldefrist sind kostenfrei.
- Bei Absagen nach Erhalt der Zulassung zu einer Fortbildung bis zum 14. Tag vor Kursbeginn (Eingang der Absage beim pro familia Bundesverband) beträgt die Ausfallgebühr 50 Prozent.
- Bei Absagen innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn ist der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen. In Ausnahmesituationen und nach Rücksprache jedoch nur 50 Prozent.
- Wenn der freigewordene Platz neu besetzt werden kann, fällt für den/die ursprüngliche Teilnehmende/n nur eine Bearbeitungsgebühr von 20 Prozent des Teilnahmebeitrages an.
- Bei Absagen zur Teilnahme an mehrtägigen kostenfreien Fortbildungen innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn entstehen Bearbeitungsgebühren von 50 €, wenn der Platz nicht neu besetzt werden kann.
- Bei krankheitsbedingten Absagen einer Fortbildung entstehen bei Vorlage eines ärztlichen Attestes keine Kosten, sofern das Tagungshaus keine Übernachtungskosten in Rechnung stellt. Sollten dem pro familia Bundesverband Stornokosten berechnet werden, müssen diese von der/dem Teilnehmenden übernommen werden.
- Sollten einzelne Fortbildungseinheiten aufgrund von Krankheit oder anderer Gründe nicht besucht werden können, sind ein Nachholen und/oder eine Erstattung dafür nicht möglich. Fehlzeiten werden auch in der Teilnahmebescheinigung vermerkt.
- Für die Teilnahme einer Ersatzperson ist Rücksprache mit dem pro familia Bundesverband erforderlich.
Die Fortbildung wird gefördert durch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Köln.