Sexuelle Selbstbestimmung und sogenannte geistige Behinderungen (online)
| Beginn | 08.04.2025, 17:30 Uhr | ||||
| Ende | 11.04.2025, 16:00 Uhr | ||||
| Besonderheiten | Fortbildungszeiten
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| Ort |
online Die Zugangsdaten zur Seminarplattform werden kurzfristig versandt. Die Teilnahme setzt einen PC oder Laptop mit Kamera voraus. | ||||
| Leitung |
Petra Winkler pro familia Berlin Lennart Seip Sozialpädagoge M.A., Sexualpädagoge, Online-Berater und systemischer Berater, seit 2015 Mitarbeiter der Liebelle – Beratungsstelle für selbstbestimmte Sexualität von Menschen mit Lernschwierigkeiten in Mainz | ||||
| ReferentInnen |
Bilal Kir Peer-Berater, Experte in eigener Sache | ||||
| Ziele/Inhalte |
Die sexualpädagogische Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen mit so genannter geistiger Behinderung und ihrem Betreuungsumfeld ist häufig mit besonderen Herausforderungen verbunden. Dabei spielen komplexe Abhängigkeitsverhältnisse eine bedeutende Rolle. Die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wirken sich in den komplizierten Systemen aus Verantwortung und Angewiesenheit besonders gravierend aus. Ziel der Fortbildung ist es, basierend auf dem Menschenrechtsansatz, ein konzeptionelles und methodisches Rüstzeug für die sexualpädagogische Beratung in Einzel- und Gruppenarbeit zu erlangen. Dazu vermittelt die Fortbildung theoretische Grundlagen und Handlungsinstrumente für die Planung von Veranstaltungen und Projekten, die Einbettung des Arbeitsbereiches in Beratungsstellen, die Zusammenarbeit mit Wohneinrichtungen, Werkstätten, Multiplikator*innen, sowie Angehörigen und den Betroffenen selbst. Insbesondere werden folgende Themenfeldern bearbeitet:
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| Methoden |
Fachreferate, Reflexion eigener Motivation zum Thema Sexualität und sog. geistige Behinderung, Gruppendiskussion, Kleingruppenarbeit, Arbeit mit praktischen Erfahrungen der Teilnehmenden und Fallbeispielen unter Einsatz verschiedener Online-Tools | ||||
| Zielgruppe |
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| Zulassungsvoraussetzungen |
Die Teilnahme setzt den Besuch der sexualpädagogischen Grundlagenfortbildung des pro familia Bundesverbands oder vergleichbare Qualifikationen voraus, wie z. B. sexualpädagogische Praxiserfahrung (mit der Zielgruppe) mit entsprechendem Nachweis. Die Bereitschaft, Fallbeispiele aus der eigenen Arbeit einzubringen, wird erwartet. Pädagogische Fachkräfte der Eingliederungshilfe können ebenfalls teilnehmen. Sexualpädagogische Erfahrungen werden vorausgesetzt. Für pro familia-Mitarbeiter*innen gilt die Grundkurspflicht. | ||||
| Teilnahmebeitrag |
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| Anmeldeschluss | 16.01.2025 |
Rücktrittsbedingungen
Zu- und Absagen werden erst nach Ende der Anmeldefrist und Durchsicht aller eingegangenen Anmeldungen erteilt.
- Absagen sind grundsätzlich nur an den Veranstalter, also den pro familia Bundesverband zu richten.
- Absagen vor Ablauf der Anmeldefrist sind kostenfrei.
- Bei Absagen nach Erhalt der Zulassung zu einer Fortbildung bis zum 14. Tag vor Kursbeginn (Eingang der Absage beim pro familia Bundesverband) beträgt die Ausfallgebühr 50 Prozent.
- Bei Absagen innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn ist der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen. In Ausnahmesituationen und nach Rücksprache jedoch nur 50 Prozent.
- Wenn der freigewordene Platz neu besetzt werden kann, fällt für den/die ursprüngliche Teilnehmende/n nur eine Bearbeitungsgebühr von 20 Prozent des Teilnahmebeitrages an.
- Bei Absagen zur Teilnahme an mehrtägigen kostenfreien Fortbildungen innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn entstehen Bearbeitungsgebühren von 50 €, wenn der Platz nicht neu besetzt werden kann.
- Bei krankheitsbedingten Absagen einer Fortbildung entstehen bei Vorlage eines ärztlichen Attestes keine Kosten, sofern das Tagungshaus keine Übernachtungskosten in Rechnung stellt. Sollten dem pro familia Bundesverband Stornokosten berechnet werden, müssen diese von der/dem Teilnehmenden übernommen werden.
- Sollten einzelne Fortbildungseinheiten aufgrund von Krankheit oder anderer Gründe nicht besucht werden können, sind ein Nachholen und/oder eine Erstattung dafür nicht möglich. Fehlzeiten werden auch in der Teilnahmebescheinigung vermerkt.
- Für die Teilnahme einer Ersatzperson ist Rücksprache mit dem pro familia Bundesverband erforderlich.
Die Fortbildung wird gefördert durch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Köln.