Sexuelle Selbstbestimmung und sogenannte geistige Behinderungen
| Beginn | 01.03.2027, 15:00 Uhr | ||||
| Ende | 04.03.2027, 13:00 Uhr | ||||
| Besonderheiten | Zeiten
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| Ort |
Kochsberg Europa-Akademie Meinhard-Grebendorf www.kochsberg.de/ | ||||
| Leitung |
Petra Winkler Diplom Sozialpädagogin, Sexualpädagogin, Sexualberaterin (DGfS), langjährige Mitarbeiterin von pro familia Berlin, umfangreiche Erfahrung in der Beratung und sexualpädagogischen Arbeit zum Thema “Seualität und Behinderung”, freiberufliche Referentin und Lehrbeauftragte. Lennart Seip Sozialpädagoge M.A., Sexualpädagoge, Online-Berater und systemischer Berater, ist als Berater im Stützpunkt FASD Berlin tätig. Von 2015 - 2025 war er Mitarbeiter der Liebelle – Beratungsstelle für selbstbestimmte Sexualität von Menschen mit Lernschwierigkeiten in Mainz | ||||
| ReferentInnen |
Bilal Kir Peer-Berater, Experte in eigener Sache, Thema: Unterstützte Kommunikation mit Menschen mit Mehrfachbehinderung / Schwerstbehinderung | ||||
| Ziele/Inhalte |
Die sexualpädagogische Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen mit so genannter geistiger Behinderung und ihrem Betreuungsumfeld ist häufig mit besonderen Herausforderungen verbunden. Dabei spielen komplexe Abhängigkeitsverhältnisse eine bedeutende Rolle. Ziel der Fortbildung ist es, basierend auf dem Menschenrechtsansatz, ein konzeptionelles und methodisches Rüstzeug für die sexualpädagogische Beratung in Einzel- und Gruppenarbeit zu erlangen. Dazu vermittelt die Fortbildung theoretische Grundlagen und Handlungsinstrumente für die Planung von Veranstaltungen und Projekten, die Einbettung des Arbeitsbereiches in Beratungsstellen, die Zusammenarbeit mit Wohneinrichtungen, Werkstätten, Multiplikator*innen, sowie Angehörigen und Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung selbst. Insbesondere werden folgende Themenfeldern bearbeitet:
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| Methoden |
Fachreferate, Reflexion eigener Motivation zum Thema Sexualität und sog. geistige Behinderung, Gruppendiskussion, Kleingruppenarbeit, Arbeit mit praktischen Erfahrungen der Teilnehmenden und Fallbeispielen unter Einsatz verschiedener Methoden | ||||
| Zielgruppe |
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| Zulassungsvoraussetzungen |
Die Teilnahme setzt den Besuch der sexualpädagogischen Grundlagenfortbildung des pro familia Bundesverbands oder vergleichbare Qualifikationen voraus, wie z. B. sexualpädagogische Praxiserfahrung (mit der Zielgruppe) mit entsprechendem Nachweis. Für Pädagogische Fachkräfte der Eingliederungshilfe wird sexualpädagogische Erfahrung vorausgesetzt. Die Bereitschaft, Fallbeispiele aus der eigenen Arbeit einzubringen, wird erwartet. Für pro familia-Mitarbeiter*innen gilt die Grundkurspflicht | ||||
| Teilnahmebeitrag |
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| Fahrtkosten |
Fahrtkosten werden nicht erstattet. | ||||
| Unterkunft und Verpflegung |
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (außer Getränke) in der gebuchten Tagungsstätte sind im Teilnahmebeitrag enthalten. | ||||
| Anmeldeschluss | 23.11.2026 |
Rücktrittsbedingungen
Zu- und Absagen werden erst nach Ende der Anmeldefrist und Durchsicht aller eingegangenen Anmeldungen erteilt.
- Absagen sind grundsätzlich nur an den Veranstalter, also den pro familia Bundesverband zu richten.
- Absagen vor Ablauf der Anmeldefrist sind kostenfrei.
- Bei Absagen nach Erhalt der Zulassung zu einer Fortbildung bis zum 14. Tag vor Kursbeginn (Eingang der Absage beim pro familia Bundesverband) beträgt die Ausfallgebühr 50 Prozent.
- Bei Absagen innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn ist der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen. In Ausnahmesituationen und nach Rücksprache jedoch nur 50 Prozent.
- Wenn der freigewordene Platz neu besetzt werden kann, fällt für den/die ursprüngliche Teilnehmende/n nur eine Bearbeitungsgebühr von 20 Prozent des Teilnahmebeitrages an.
- Bei Absagen zur Teilnahme an mehrtägigen kostenfreien Fortbildungen innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn entstehen Bearbeitungsgebühren von 50 €, wenn der Platz nicht neu besetzt werden kann.
- Bei krankheitsbedingten Absagen einer Fortbildung entstehen bei Vorlage eines ärztlichen Attestes keine Kosten, sofern das Tagungshaus keine Übernachtungskosten in Rechnung stellt. Sollten dem pro familia Bundesverband Stornokosten berechnet werden, müssen diese von der/dem Teilnehmenden übernommen werden.
- Sollten einzelne Fortbildungseinheiten aufgrund von Krankheit oder anderer Gründe nicht besucht werden können, sind ein Nachholen und/oder eine Erstattung dafür nicht möglich. Fehlzeiten werden auch in der Teilnahmebescheinigung vermerkt.
- Für die Teilnahme einer Ersatzperson ist Rücksprache mit dem pro familia Bundesverband erforderlich.
Die Fortbildung wird gefördert durch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Köln.