Fortbildungs-Detailseite

Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung (Kurs 87)

Dreiteilige Fortbildung

Beginn11.02.2026, 15:00 Uhr
Ende25.04.2026, 13:00 Uhr
Besonderheiten

Dreiteilige Fortbildung: Termine

  • Erster Teil Beginn: Mittwoch, 11. Februar 2026, 15.00 Uhr
  • Erster Teil Ende Samstag, 14. Februar 2026, 13.00 Uhr
  • Zweiter Teil Beginn: Mittwoch, 18. März 2026, 9.00 Uhr
  • Zweiter Teil Ende: Samstag, 21. März 2026, 13.00 Uhr
  • Dritter Teil Beginn: Mittwoch, 22. April 2026, 9.00 Uhr
  • Dritter Teil Ende: Samstag, 25. April 2026, 13.00 Uhr

 

Teil 1 findet in den Hoffmanns Höfen statt. Teil zwei und drei finden online auf Big Blue Button statt.

 

 

Ort

Hoffmanns Höfe


Frankfurt am Main


www.hoffmanns-hoefe.de


online


Die Zugangsdaten zur Seminarplattform werden kurzfristig versandt. Die Teilnahme setzt einen PC oder Laptop mit Kamera voraus.


Leitung

Karin Kretschmer

pro familia Erfurt


Lynne Tunger

pro familia Weimar


ReferentInnen

Dr. Christiane Tennhardt

Gynäkologin, Berlin


Karin Colli-Sauerbrey

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Coburg


Cornelia Weller

Diplom Sozialpädagogin, Paar-, Ehe-, Familien- und Lebensberaterin (DAJEB), Supervisorin (DGSv), Leipzig


Maria Hendel

Juristin, Münster


Ziele/Inhalte

Generelles Ziel der Fortbildung ist die Erweiterung der –  von der Berufsausbildung der Teilnehmenden her in Grundzügen vorausgesetzten – Beratungskompetenz unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen, die in der § 219 (StGB)-Beratung gegeben sind.

Im ersten Teil werden durch Fachreferate juristische, sozialrechtliche und medizinische Kenntnisse vermittelt, die wesentliche Voraussetzungen für die gesetzlich vorgeschriebene soziale und medizinische Beratung sind. Es soll die Auseinandersetzung mit der eigenen Standortbestimmung und die Sensibilisierung für die Beratung im Spannungsfeld zwischen strafrechtlich verankerter Pflichtberatung und dem Fachverständnis für psychosoziale Beratung im Kontext sexueller und reproduktiver Rechte stattfinden.

Im zweiten Teil werden die Kenntnisse der Systematik der sozialrechtlichen Beratung vertieft. In Fachreferaten werden u.a. das Sozialhilferecht und das Verfahren zur Regelung zur Vertraulichen Geburt behandelt. Es werden die Ziele, Hintergründe und rechtlichen Auswirkungen des Gesetzes behandelt. Die Übertragung des Gelernten in den beruflichen Alltag wird reflektiert und in Rollenspielen eingeübt, aufgetauchte Fragen erörtert.

Der dritte Teil soll die Berater*innen für den Umgang mit den besonderen Bedingungen dieser Beratung vorbereiten. Eine wichtige Komponente ist in diesem Kontext die Entwicklung einer eigenen beraterischen Haltung. Dafür werden diese besonderen Bedingungen aus Sicht der Klientin und aus Berater*innensicht beleuchtet, verschiedene Methoden der Gesprächsführung und Techniken vorgestellt und geübt. Dies schließt die berufsbezogene Selbstreflexion darüber ein, wann und wie eigene Einstellungen und Wertehaltungen in die Beratung einfließen können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Verfahren zur Regelung zur Vertraulichen Geburt. Es werden die Ziele, Hintergründe und rechtlichen Auswirkungen des Gesetzes behandelt.

Methoden

Fachreferate, Falldarstellungen, Arbeitsgruppen, Gruppengespräche, Rollenspiele, Elemente aus der Gesprächsführung, Berücksichtigung der eigenen Biographie, berufsbezogene Selbstreflexion

 

Zielgruppe
  • Insbesondere neu eingestellte Fachkräfte, die die Schwangerschaftsberatung nach dem derzeit geltenden Recht durchführen.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Teilnahme an der Fortbildung setzt voraus:

  • (Fach-) Hochschulausbildung als Sozialarbeiter*in oder Pädagog*in oder Psycholog*in oder eine vergleichbare Qualifikation oder eine abgeschlossene Ausbildung als Ärzt*in oder Hebamme
  • Bereitschaft zur aktiven Teilnahme und zur Selbstreflexion
  • Für pro familia Mitarbeiter*innen ist die Absolvierung des Grundkurses für neue Mitarbeiter*innen Voraussetzung.
  • Die Konzeption der Fortbildung geht davon aus, dass die neuen Mitarbeiter*innen bereits einige Monate Praxis in § 219 (StGB)-Beratung und/oder anderen Gebieten der psychosozialen Beratung haben und in ihr Arbeitsgebiet eingeführt wurden - mindestens in Form von Hospitationen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmenden psychosoziale Beratungskompetenz in Grundzügen bereits aus ihrer Ausbildung mitbringen - z.B. durch einschlägige Seminare oder Kurse, die sie während des Studiums belegt hatten - und/oder in ihrer bisherigen Berufspraxis erworben haben.
Teilnahmebeitrag
MitarbeiterInnen der pro familia  €672,00
MitarbeiterInnen externer Beratungseinrichtungen  €812,00
Fahrtkosten

Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Unterkunft und Verpflegung

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (außer Getränke) in der von uns gebuchten Tagungsstätte werden während des Seminars für alle Teilnehmenden übernommen.

Anmeldung Online-Anmeldung
Anmeldeschluss 15.10.2025

Rücktrittsbedingungen

Zu- und Absagen werden erst nach Ende der Anmeldefrist und Durchsicht aller eingegangenen Anmeldungen erteilt.

  1. Absagen sind grundsätzlich nur an den Veranstalter, also den pro familia Bundesverband zu richten.
  2. Absagen vor Ablauf der Anmeldefrist sind kostenfrei.
  3. Bei Absagen nach Erhalt der Zulassung zu einer Fortbildung bis zum 14. Tag vor Kursbeginn (Eingang der Absage beim pro familia Bundesverband) beträgt die Ausfallgebühr 50 Prozent.
  4. Bei Absagen innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn ist der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen. In Ausnahmesituationen und nach Rücksprache jedoch nur 50 Prozent.
  5. Wenn der freigewordene Platz neu besetzt werden kann, fällt für den/die ursprüngliche Teilnehmende/n nur eine Bearbeitungsgebühr von 20 Prozent des Teilnahmebeitrages an.
  6. Bei Absagen zur Teilnahme an mehrtägigen kostenfreien Fortbildungen innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn entstehen Bearbeitungsgebühren von 50 €, wenn der Platz nicht neu besetzt werden kann.
  7. Bei krankheitsbedingten Absagen einer Fortbildung entstehen bei Vorlage eines ärztlichen Attestes keine Kosten, sofern das Tagungshaus keine Übernachtungskosten in Rechnung stellt. Sollten dem pro familia Bundesverband Stornokosten berechnet werden, müssen diese von der/dem Teilnehmenden übernommen werden.
  8. Sollten einzelne Fortbildungseinheiten aufgrund von Krankheit oder anderer Gründe nicht besucht werden können, sind ein Nachholen und/oder eine Erstattung dafür nicht möglich. Fehlzeiten werden auch in der Teilnahmebescheinigung vermerkt.
  9. Für die Teilnahme einer Ersatzperson ist Rücksprache mit dem pro familia Bundesverband erforderlich.

Die Fortbildung wird gefördert durch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Köln.