Fortbildungs-Detailseite

Grundkurs sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (GK3/2026)

Einführung in die menschenrechtsbasierte Arbeit für neue Mitarbeiter*innen in Schwangerschaftsberatungsstellen

Beginn22.06.2026, 09:00 Uhr
Ende23.06.2026, 15:00 Uhr
Besonderheiten

Termine

  • Montag, 22. Juni 2026, 9:00 bis 17:00 Uhr
  • Dienstag, 23. Juni 2026, 9:00 bis 15:00 Uhr
Ort

online


Die Zugangsdaten zur Seminarplattform werden kurzfristig versandt. Die Teilnahme setzt einen PC oder Laptop mit Kamera voraus.


Leitung

Karin Kretschmer

pro familia Erfurt


Lynne Tunger

pro familia Weimar


Ziele/Inhalte

Der Grundkurs vermittelt ein grundlegendes Verständnis der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte und zeigt, wie diese die Arbeit in anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen nach SchKG §9 und vergleichbaren Einrichtungen als Institutionelle Beratungsangebote prägen. Er gibt Einblick in die Entstehungsgeschichte und die Umsetzung der sexuellen und reproduktiven Reche in die alltägliche Arbeit in diesem Bereich. Dabei gibt er Gelegenheit, die eigene berufliche Identität und die Herausforderungen in der Arbeit in Bezug auf die sexuellen und reproduktiven Rechte zu reflektieren. 

 

Im Einzelnen hat der Grundkurs zum Ziel,

  • die Orientierung in der neuen Berufsrolle zu erleichtern,
  • Kenntnisse über den menschenrechtlichen, gesellschaftspolitischen Rahmen der Arbeit in einer Schwangerschaftsberatungsstelle zu vermitteln,
  • Kenntnisse über die Inhalte der sexuellen und reproduktive Gesundheit und Rechte zu vermitteln,
  • einen Überblick über wichtige historische und aktuelle Entwicklungen zu geben,
  • die Identifikation mit den Zielen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte zu stärken,
  • und dazu anzuregen, die beruflichen Tätigkeiten und Herausforderungen der eigenen Arbeit zu reflektieren.

Die Fortbildung behandelt schwerpunktmäßig folgende Inhalte:

  • Mein Arbeitsplatz in der Beratungsstelle
  • Charta der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte und die Klient*innen-Rechte
  • Meilensteine der sexuellen und reproduktiven Rechte
  • Schwangerschaftsberatungsstellen in Gesellschaft und Politik
  • Menschenrechtsbasierte Arbeit in der Praxis

Die Fortbildung umfasst 7 Arbeitseinheiten je 90 Minuten. 

 

Zielgruppe sind neu eingestellte Mitarbeiter*innen einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle nach SchKG §9 oder vergleichbarer Einrichtungen, die ihre Arbeit im Rahmen der sexuellen und reproduktiven Rechten erfüllen wollen. Er richtet sich an alle Berufsgruppen in einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle. 

Hinweis für pro familia Mitarbeiter*innen

Die Teilnahme am Grundkurs ist verpflichtend und Voraussetzung für eine dauerhafte hauptamtliche Beschäftigung in den Einrichtungen von pro familia sowie für die Teilnahme an den weiteren Fort- und Weiterbildungsangeboten des pro familia Bundesverbands. 
Für Ehrenamtliche von pro familia ist der Grundkurs ein optionales Angebot.

Methoden

Die Fortbildung findet prozessorientiert statt und setzt Methoden sowohl zur Wissensvermittlung als auch zur Förderung von Austausch und Diskussion ein.

Zielgruppe
  • Neue Mitarbeiter*innen einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle nach SchKG §9 oder einer vergleichbaren Einrichtung

Zulassungsvoraussetzungen

Die Teilnahme an der Fortbildung setzt voraus:

  • Beschäftigung in einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle nach SchKG §9 oder einer vergleichbaren Einrichtung
  • Bereitschaft zur aktiven Teilnahme und zur Selbstreflexion
Teilnahmebeitrag
MitarbeiterInnen der pro familia  €0,00
MitarbeiterInnen externer Beratungseinrichtungen  €0,00
Fahrtkosten

Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Anmeldung Online-Anmeldung
Anmeldeschluss 30.10.2025

Rücktrittsbedingungen

Zu- und Absagen werden erst nach Ende der Anmeldefrist und Durchsicht aller eingegangenen Anmeldungen erteilt.

  1. Absagen sind grundsätzlich nur an den Veranstalter, also den pro familia Bundesverband zu richten.
  2. Absagen vor Ablauf der Anmeldefrist sind kostenfrei.
  3. Bei Absagen nach Erhalt der Zulassung zu einer Fortbildung bis zum 14. Tag vor Kursbeginn (Eingang der Absage beim pro familia Bundesverband) beträgt die Ausfallgebühr 50 Prozent.
  4. Bei Absagen innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn ist der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen. In Ausnahmesituationen und nach Rücksprache jedoch nur 50 Prozent.
  5. Wenn der freigewordene Platz neu besetzt werden kann, fällt für den/die ursprüngliche Teilnehmende/n nur eine Bearbeitungsgebühr von 20 Prozent des Teilnahmebeitrages an.
  6. Bei Absagen zur Teilnahme an mehrtägigen kostenfreien Fortbildungen innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn entstehen Bearbeitungsgebühren von 50 €, wenn der Platz nicht neu besetzt werden kann.
  7. Bei krankheitsbedingten Absagen einer Fortbildung entstehen bei Vorlage eines ärztlichen Attestes keine Kosten, sofern das Tagungshaus keine Übernachtungskosten in Rechnung stellt. Sollten dem pro familia Bundesverband Stornokosten berechnet werden, müssen diese von der/dem Teilnehmenden übernommen werden.
  8. Sollten einzelne Fortbildungseinheiten aufgrund von Krankheit oder anderer Gründe nicht besucht werden können, sind ein Nachholen und/oder eine Erstattung dafür nicht möglich. Fehlzeiten werden auch in der Teilnahmebescheinigung vermerkt.
  9. Für die Teilnahme einer Ersatzperson ist Rücksprache mit dem pro familia Bundesverband erforderlich.

Die Fortbildung wird gefördert durch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Köln.