Vater und Kind

Die Vaterrolle hat in den letzten Jahren einen Wandel erlebt. Im Vater wird nicht mehr nur der Ernährer gesehen, sondern eine wichtige und aktive Bezugsperson, die sich aktiv an der Erziehung des Kindes beteiligt, eine Beziehung zu ihm aufbaut, mit ihm genussvoll die Freizeit verbringt und es versorgt.

Das Elternpaar sollte gleichberechtigt an Kindererziehung und Haushalt beteiligt sein. Sind beide Partner nicht miteinander verheiratet sind einige rechtliche Dinge in punkto Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt zu beachten.

Die Vaterschaftsanerkennung ist eine einvernehmliche Erklärung der Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, die persönlich beim Jugendamt, Notar, Standesamt oder Amtsgericht abgegeben wird. Dies kann bereits während der Schwangerschaft geschehen. Erst dann ist der Vater des Kindes auch rechtlich gesehen der Vater des Kindes, mit allen Rechten und Pflichten (z.B. Unterhalt, regelmäßiger Umgang mit dem Kind, gegenseitige Erbberechtigung)

Broschüre

Eltern sein - Die erste Zeit zu dritt

von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

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