Rechte in Bezug auf Sexualität und Reproduktion

Jeder Mensch hat das Recht, seine Sexualität selbstbestimmt zu leben. Die sexuelle Rechte jedes und jeder einzelnen sind ein Menschenrecht und daher wie jedes andere Menschenrecht universal und unteilbar. Deshalb dürfen sie nicht anderen Gesichtspunkten wie zum Beispiel wirtschaftlichen Interessen oder politischen und moralischen Mehrheitsmeinungen untergeordnet werden.

Es gibt eine „Charta der sexuellen und reproduktiven Rechte“, die folgende Rechte im Zusammenhang mit Sexualität und Reproduktion benennt:

  • das Recht auf Leben
  • das Recht auf Freiheit und Unversehrtheit der Person
  • das Recht auf Gleichheit und darauf, keiner Form der Diskriminierung ausgesetzt zu sein
  • das Recht auf Privatsphäre
  • das Recht auf Gedankenfreiheit
  • das Recht auf Information und Bildung
  • das Recht auf freie Entscheidung für oder gegen Ehe und die Gründung und Planung einer Familie
  • das Recht auf freie Entscheidung, ob und wann die Geburt eigener Kinder erwünscht ist
  • das Recht auf Gesundheitsversorgung und Gesundheitsschutz
  • das Recht auf Nutzen des wissenschaftlichen Fortschritts
  • das Recht auf Versammlungsfreiheit und politische Beteiligung
  • das Recht auf Schutz vor Folter und Misshandlung

Persönliche Beratung

Wenn Sie mehr wissen wollen oder Fragen haben, wenden Sie sich an eine Ärztin, einen Arzt oder eine pro familia-Beratungsstelle.

Hier stehen Ihnen ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen und PädagogInnen als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.

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